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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2875 |
12.11.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/2875 DES RATES
vom 5. November 2024
über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) richtete die Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont 2020, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde (2), für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028 ein. |
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(2) |
Jordanien ist eines der 19 an PRIMA teilnehmenden Länder, die ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen haben, in dem die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind (3) (im Folgenden „PRIMA-Abkommen“). Das PRIMA-Abkommen soll in Kraft bleiben, solange der Beschluss (EU) 2017/1324 in Kraft ist. |
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(3) |
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) wurde die Gesamtdauer der PRIMA bis zum 31. Dezember 2031 verlängert und vorgesehen, dass Jordanien weiterhin an der PRIMA im Rahmen von Horizont 2020 teilnehmendes Land bleibt. Darüber hinaus sah dieser Beschluss vor, dass Jordanien für die Zwecke seiner Beteiligung an den Tätigkeiten der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ (5) als teilnehmendes Land gilt vorbehaltlich des Abschlusses eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des bestehenden internationalen Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in dem die neuen Bedingungen für seine Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind. |
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(4) |
Da Jordanien sein Interesse, für die Zwecke der Tätigkeiten der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ teilnehmendes Land zu bleiben, bekundet hat, sollte es die aktualisierten Bedingungen förmlich akzeptieren. |
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(5) |
Zu diesem Zweck hat der Rat am 9. November 2023 (6) den Beschluss (EU) 2023/2621 angenommen, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des PRIMA-Abkommens zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung Jordaniens an der PRIMA im Rahnen von „Horizont Europa“, auszuhandeln. |
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(6) |
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 15. Februar 2024 abgeschlossen. |
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(7) |
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden. |
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(8) |
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäichen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (7) (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“) wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens genehmigt.
Artikel 2
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. November 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
VARGA M.
(1) Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 1).
(2) Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).
(3) Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 108).
(4) Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung der Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont Europa (ABl. L, 2024/1167, 19.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1167/oj).
(5) Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj).
(6) Beschluss (EU) 2023/2621 des Rates vom 9. November 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung der Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien, der Arabischen Republik Ägypten, dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Libanesischen Republik bzw. dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen ihrer Beteiligung in Bezug auf Horizont Europa an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L, 2023/2621, 21.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2621/oj).
(7) Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2875/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)