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24.9.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 339/123 |
BESCHLUSS (EU) 2021/1711 DER KOMMISSION
vom 23. September 2021
zur Ernennung von Mitgliedern des Gremiums zur Unterstützung der Kommission bei der Auswahl von Kandidaten für die Tätigkeit als Mitglieder internationaler Investitionsgerichte
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 16. Dezember 2020 erließ die Kommission den Beschluss C(2020) 8905 final zur Einsetzung eines Gremiums zur Unterstützung der Kommission bei der Auswahl von Kandidaten für die Tätigkeit als Mitglieder internationaler Investitionsgerichte sowie für Reservelisten oder andere internationale Gerichte (im Folgenden „Auswahlgremium“). |
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(2) |
Gemäß dem Beschluss C(2020) 8905 final hat das Auswahlgremium die Aufgabe, ein strenges Auswahlverfahren zu gewährleisten und sicherzustellen, dass in Bezug auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Kompetenz der ausgewählten Personen die höchsten Standards zur Anwendung kommen. |
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(3) |
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses C(2020) 8905 final besteht das Auswahlgremium aus vier Mitgliedern, wobei eines von der Kommission, eines vom Rat, eines von den Mitgliedstaaten und eines vom Europäischen Parlament ernannt wird. |
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(4) |
Im Januar 2021 veröffentlichte die Kommission einen offenen Aufruf zur Kandidatur für das von der Kommission zu ernennende Mitglied des Auswahlgremiums (1). Das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten führten zwischenzeitlich ihre Verfahren für die Auswahl ihrer jeweiligen Kandidaten für das Auswahlgremium durch. |
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(5) |
Am 17. März 2021 teilte der Präsident des Europäischen Parlaments der Präsidentin der Kommission die Namen einer Kandidatin und eines Kandidaten für das vom Parlament zu nominierende Mitglied des Auswahlgremiums mit, damit die Kommission in ihrem Ernennungsbeschluss ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Auswahlgremium berücksichtigen kann. |
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(6) |
Die Kommission schloss ihr Auswahlverfahren am 17. Mai 2021 ab. |
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(7) |
Am 22. Juli 2021 teilte der Rat der Kommission die Namen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten des Rats und der Mitgliedstaaten mit — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die folgenden Personen werden zu Mitgliedern des mit dem Beschluss C(2020) 8905 final eingesetzten Auswahlgremiums ernannt:
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(1) |
Bruno SIMMA; |
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(2) |
Inge GOVAERE; |
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(3) |
Jan KLABBERS; |
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(4) |
Pavel ŠTURMA. |
Artikel 2
Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 6 des Beschlusses C(2020) 8905 final werden nach Losentscheid
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(1) |
Inge GOVAERE und Pavel ŠTURMA für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beschlusses ernannt; |
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(2) |
Bruno SIMMA und Jan KLABBERS für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von neun Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beschlusses ernannt. |
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 23. September 2021
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) Abrufbar unter https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2021/january/tradoc_159356.01.2021.pdf.