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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2322 |
14.11.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/2322 DES RATES
vom 13. November 2025
zur Unterstützung der Stärkung der staatlichen Kapazitäten zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen und zur Eindämmung der Auswirkungen konventioneller und in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 (im Folgenden „Globale Strategie der EU“) wird betont, dass die Union ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit Europas aufstocken wird. |
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(2) |
In der Globalen Strategie der EU heißt es, dass die Union die Universalisierung, die uneingeschränkte Durchführung und Durchsetzung multilateraler Verträge und Regelungen in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle voll und ganz unterstützt. |
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(3) |
Eines dieser Instrumente, nämlich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (im Folgenden „VN-Waffenübereinkommen“), wird der Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die bei den Kämpfern übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos auch der Zivilbevölkerung Schaden zufügen können, in bewaffneten Konflikten geregelt. |
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(4) |
Die Union will zur Universalisierung, Umsetzung und Stärkung des VN-Waffenübereinkommens beitragen, um sicherzustellen, dass dieses ein starker und wirksamer Bestandteil des multilateralen Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Rüstungskontrollsystems bleibt, und dadurch auf den Arbeiten, die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2021/1694 des Rates (1), geleistet wurden, aufbauen. |
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(5) |
Darüber hinaus möchte die Union die Umsetzung des Zukunftspakts unterstützen, den die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen 2024 angenommen haben, um durch die Vereinbarung wichtiger, der Stärkung der globalen Stabilität dienender Maßnahmen ihr Bekenntnis zu Frieden und Sicherheit zu bekräftigen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Bekräftigung der Verpflichtungen im Rahmen bestehender internationaler Abrüstungsübereinkünfte, die Annahme innovativer Ansätze und die Entwicklung neuer Instrumente zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Das Ziel des durch diesen Beschluss unterstützten Projekts besteht darin, die staatlichen Kapazitäten zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen und zur Eindämmung der Auswirkungen konventioneller und in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien zu stärken.
(2) Zu diesem Zweck unterstützt die Union die folgenden Aktivitäten:
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a) |
Sicherstellung vorausschauender, dynamischer und bedarfsorientierter Ansätze für den Umgang mit neuen und in der Entwicklung begriffenen Waffentechnologien; |
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b) |
Bewältigung der Auswirkungen in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien auf den Schutz von Zivilpersonen durch verbesserte technische, praktische und normative Kenntnisse der Interessenträger; |
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c) |
Leistung eines Beitrags zur Umsetzung des Zukunftspakts der Vereinten Nationen und zur Förderung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Menschenrechtsnormen in Bereichen, in denen diese mit Bemühungen in Bezug auf humanitäre Abrüstung zusammenfallen. |
(3) Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die fachlich-technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Projekte erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (im Folgenden „UNODA“).
(3) Das UNODA nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNODA.
Artikel 3
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 1 299 897,33 EUR (im Folgenden „Ausgaben“).
(2) Die Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit UNODA (im Folgenen „Vereinbarung“). In der Vereinbarung wird festgelegt, dass die UNODA gewährleistet, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission strebt an, die Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte von UNODA über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für eine vom Rat durchzuführende Evaluierung.
(2) Die Kommission erstattet dem Rat Bericht über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 genannten Projekte.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb dieses Zeitraums die Vereinbarung nicht geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 13. November 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
S. LOSE
(1) Beschluss (GASP) 2021/1694 des Rates vom 21. September 2021 über die Unterstützung der Universalisierung, Umsetzung und Stärkung des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (ABl. L 334 vom 22.9.2021, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1694/oj).
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
Stärkung der staatlichen Kapazitäten zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen und zur Eindämmung der Auswirkungen konventioneller und in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien
1. HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG
Im Jahr 2024 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen den Zukunftspakt angenommen, mit dem sie durch die Vereinbarung wichtiger, der Stärkung der globalen Stabilität dienender Maßnahmen ihr Bekenntnis zu Frieden und Sicherheit bekräftigt haben. Zu diesen Maßnahmen gehören die Bekräftigung der Verpflichtungen im Rahmen bestehender internationaler Abrüstungsübereinkünfte, die Annahme innovativer Ansätze und die Entwicklung neuer Instrumente zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen.
Maßnahme 26 des Zukunftspakts ist darauf ausgerichtet, Staaten bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, Zivilpersonen vor den Bedrohungen durch konventionelle Waffen und in der Entwicklung begriffenen Waffentechnologien zu schützen. In der Maßnahme 27 wird darauf hingewiesen, dass der rasche technologische Wandel mit Chancen und Risiken für die gemeinsamen Bemühungen um die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einhergeht, und hervorgehoben, wie dringlich es ist, sich mit neu entstehenden Technologien auf dem Gebiet der letalen autonomen Waffensysteme zu befassen.
Darüber hinaus haben die Staaten in Maßnahme 14 die verheerenden Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Zivilpersonen, die zivile Infrastruktur und das Kulturerbe auf das Entschiedenste verurteilt und ihre besondere Besorgnis über die unverhältnismäßigen Auswirkungen der Gewalt auf Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und andere Menschen, die sich bei bewaffneten Konflikten in prekären Situationen befinden, zum Ausdruck gebracht.
Zusammengenommen wird in den vorstehenden Ausführungen unterstrichen, wie wichtig es ist, die Menschen in den Mittelpunkt von Fragen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten und dem Einsatz und der Kontrolle von konventionellen und in der Entwicklung begriffenen Waffentechnologien zu stellen, wobei Maßnahmen zur Förderung der humanitären Grundsätze, der Menschenrechte, der nachhaltigen Entwicklung und anderer für das Wohlergehen der Menschen wesentlicher Aspekte hervorgehoben werden.
Das Projekt soll als umfassendes operatives politisches Instrument dienen, das darauf abzielt, das Wissen und die Kapazitäten der Staaten zu stärken, damit sie die Auswirkungen konventioneller und in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien eindämmen und ihren Verpflichtungen aus den von ihnen ratifizierten humanitären Verträgen nachkommen können.
2. ZIELE
Mit dem Beschluss des Rates wird folgendes übergeordnetes Ziel verfolgt: Unterstützung der Stärkung der staatlichen Kapazitäten zum Schutz von Zivilpersonen und Eindämmung der Auswirkungen konventioneller und in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien
Zu diesem Zweck werden mit dem Projekt die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:
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a) |
Sicherung der Zukunft durch Sicherstellung vorausschauender, dynamischer und bedarfsorientierter Ansätze für den Umgang mit neuen und in der Entwicklung begriffenen Waffentechnologien; |
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b) |
Bewältigung der Auswirkungen in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien auf den Schutz von Zivilpersonen durch verbesserte technische, praktische und normative Kenntnisse der Interessenträger; |
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c) |
Leistung eines Beitrags zur Umsetzung des Zukunftspakts und zur Förderung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Menschenrechtsnormen in Bereichen, in denen diese mit Bemühungen in Bezug auf humanitäre Abrüstung zusammenfallen; und |
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d) |
Weiterentwicklung auf der Grundlage der Arbeit im Rahmen des Projekts zur Unterstützung der Universalisierung, Umsetzung und Stärkung des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (Beschluss (GASP) 2021/1694 des Rates vom 21. September 2021). |
3. ERWARTETE ERGEBNISSE UND MAẞNAHMEN
Im Rahmen des Projekts werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
3.1. Maßnahme 1: Sicherung der Zukunft vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts
3.1.1. Ziel der Maßnahme
Das Projekt soll die Staaten dabei unterstützen, neue und sich abzeichnende Herausforderungen aktiv zu antizipieren und anzugehen und sich an den technologischen Wandel anzupassen, sowie dafür zu sorgen, dass verantwortungsvolle Innovationen und die Verpflichtung zum Schutz von Zivilpersonen bei der Konzipierung und dem Einsatz in der Entwicklung begriffener Waffentechnologien weiterhin einen sehr hohen Stellenwert haben. Konkret geht es bei dieser Maßnahme darum, die Staaten bei ihren multilateralen Beratungen über letale autonome Waffensysteme zu begleiten, insbesondere in der Gruppe von Regierungssachverständigen für neue Technologien auf dem Gebiet der letalen autonomen Waffensysteme (GGE on LAWS — Group of Governmental Experts on Lethal Autonomous Weapons System).
3.1.2. Beschreibung der Maßnahme
Vorgesehene Leistungen:
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Ausarbeitung von mindestens zwei Studien, die Risikobewertungen enthalten, um über die Entwicklung und die Nutzung von neuen Waffentechnologien auf dem Laufenden zu bleiben und ihre potenziellen Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit in der Welt, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu bewerten; |
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Organisation von bis zu sechs Dialogen, um einen interdisziplinären Austausch zwischen Wissenschaftlern, führenden Wirtschaftsvertretern, Ethikexperten, Ingenieuren und Diplomaten zu ermöglichen, damit ganzheitliche Lösungen gefördert werden und sichergestellt wird, dass ethische, rechtliche, humanitäre und menschenrechtliche Auswirkungen bei der Konzipierung und Nutzung von in der Entwicklung begriffenen Waffentechnologien ausreichend berücksichtigt werden. Mindestens einer der Dialoge wird in Zusammenarbeit mit Hochschul- und Forschungseinrichtungen organisiert, um das Wissen über die Rolle von Frauen und jungen Menschen bei der Abrüstung zu verbessern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, wobei eine substanzielle Beteiligung von Expertinnen und jungen Menschen, die im Bereich der Abrüstung tätig sind, vorzusehen ist. |
3.1.3. Erwartetes Ergebnis der Maßnahme
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Mit den beiden Studien werden Erkenntnisse und politische Empfehlungen zu den potenziellen Auswirkungen von neuen und in der Entwicklung begriffenen Waffentechnologien ausgelotet und erarbeitet sowie Wege aufgezeigt, wie Staaten reagieren und sich engagieren können. Es wird erwartet, dass dies zu einem stärkeren Engagement der Staaten und anderer Interessenträger in diesen Fragen führen wird. Die Dialoge werden Gelegenheit bieten, die Beratungen über letale autonome Waffensysteme voranzubringen und Fortschritte bei den einschlägigen zwischenstaatlichen Prozessen, insbesondere in der Gruppe von Regierungssachverständigen zu letalen autonomen Waffensystemen, im Zeitraum 2025-2026 und darüber hinaus zu fördern. |
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Durch diese Maßnahme wird zudem die Sammlung und Zusammenführung breitgefächerter Sichtweisen zu diesem Thema gefördert und werden gegebenenfalls dabei ermittelte Fragen und bisher wenig berücksichtigte Stimmen, insbesondere aus dem globalen Süden, in die internationale Arena und die multilateralen Beratungen, auch im Rahmen der GGE on LAWS, eingebracht. |
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Mit der Maßnahme soll auch sichergestellt werden, dass die Rolle von Frauen und jungen Menschen bei der Abrüstung eingehend und mit einer Vision für eine langfristige Integration behandelt wird. Daher wird erwartet, dass Frauen- und Jugendvertreter befähigt und in die Lage versetzt werden, bei relevanten Themen tätig zu werden, und dass Möglichkeiten für ein Engagement ermittelt und weiterverfolgt werden, mit dem endgültigen Ziel einer substanziellen Beteiligung in einem breiten Spektrum von Abrüstungsforen als Normalität. |
3.2. Maßnahme 2: Förderung und Erleichterung der nationalen Umsetzung des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen und anderer wichtiger Instrumente
3.2.1. Ziel der Maßnahme
Bei dieser Maßnahme geht es vor allem darum, den Staaten und einschlägigen Interessenträgern umfassende Kenntnisse und Kapazitäten in Bezug auf die Operationalisierung und Umsetzung des VN-Waffenübereinkommens und anderer von ihnen ratifizierter wichtiger internationaler humanitärer Instrumente bereitzustellen, und um die Frage, wie diese Bereiche mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung in Einklang gebracht werden können.
3.2.2. Beschreibung der Maßnahme
Vorgesehene Leistungen im Rahmen dieser Maßnahme:
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Bereitstellung technischer Hilfe für bis zu vier Hohe Vertragsparteien des VN-Waffenübereinkommens bei der Überarbeitung und/oder der Unterstützung der Ausarbeitung/Aktualisierung von Rechtsvorschriften und/oder Strategien und Handbüchern zur Umsetzung des Übereinkommens und seiner Protokolle unter Verwendung der im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2021/1694 des Rates erstellten Leitlinien für die Umsetzung des VN-Waffenübereinkommens; |
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Entwicklung einer benutzerfreundlichen zentralen Online-Plattform mit umfassenden Informationen über Instrumente für humanitäre Abrüstung, die Folgendes umfasst:
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3.2.3. Erwartete Ergebnisse der Maßnahme
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Es wird erwartet, dass die Maßnahme aufgrund der Bereitstellung gezielter technischer Hilfe zu einer besseren nationalen Umsetzung des VN-Waffenübereinkommens durch einige ausgewählte Hohe Vertragsparteien führen wird. Dies wird zudem eine größere Sichtbarkeit der im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2021/1694 des Rates erstellten Leitlinien für die Umsetzung bewirken und eine praktische Grundlage für die künftige gezielte Unterstützung der Umsetzung schaffen. |
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Ferner wird erwartet, dass mit der Maßnahme eine Online-Plattform eingerichtet wird, die vom Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) betreut wird und ein breites Spektrum an praktischen Instrumenten, Leitlinien und Materialien enthalten wird, einschließlich einer Datenbank mit nationalen Rechtsvorschriften und Strategien. Die Plattform wird die allgemeine Verfügbarkeit von Materialen erleichtern und den Staaten praktische Unterstützung bei der Erfüllung der jährlichen Berichtspflichten im Rahmen der ausgewählten Instrumente der humanitären Abrüstung bieten, damit die Zahl der Einreichungen erhöht wird. Darüber hinaus wird die Plattform auch dazu beitragen, mehr Klarheit in Bezug auf die Komplementarität der Verträge für humanitäre Abrüstung zu schaffen, um sowohl die Umsetzung als auch die Universalisierungsanstrengungen zu unterstützen. |
3.3. Maßnahme 3: Ausarbeitung technischer Instrumente und Sensibilisierung für den Schutz von Zivilpersonen
3.3.1. Ziel der Maßnahme
Der Schwerpunkt dieser Maßnahme wird auf dem Austausch bewährter Verfahren und der Ausarbeitung technischer Instrumente für politische Entscheidungsträger, Praktiker und Organisationen liegen, um den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten zu verbessern und die Auswirkungen von Waffen abzumildern. Die Maßnahme wird zudem zu vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen Staaten beitragen, die Parteien der einschlägigen Verträge des humanitären Völkerrechts und der einschlägigen Menschenrechtsinstrumente sind oder diese gebilligt haben.
3.3.2. Beschreibung der Maßnahme
Vorgesehene Leistungen im Rahmen dieser Maßnahme:
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Organisation von mindestens drei Workshops für Regierungsbeamte, Angehörige der Streitkräfte und Vertreter der Zivilgesellschaft, um Informationen über die Gestaltung und Umsetzung bewährter Verfahren in Bezug auf Strategien und Verfahren im Zusammenhang mit dem Schutz von Zivilpersonen auszutauschen; |
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mindestens eine wissenschaftliche Analyse/Kontextanalyse zum Schutz von Zivilpersonen vor den Auswirkungen von Waffen, um die wichtigsten Bereiche für mögliche Maßnahmen von Staaten und damit verbundene Lösungen zu ermitteln, was auch die mögliche Konvergenz und Komplementarität, die sich aus einschlägigen Menschenrechtsmechanismen ergeben, einschließt; |
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ein Leitfaden für Waffen und Munition zur Erleichterung der Erfassung von Opfern mit dem Ziel, die Fähigkeit der Vereinten Nationen zur Erhebung waffenbezogener Daten, einschließlich der Identifizierung von Waffen und Angaben zu Toten oder Verwundeten, zu verbessern, um die Rechenschaftspflicht zu stärken und eine fundierte Entscheidungsfindung zu fördern. |
3.3.3. Erwartete Ergebnisse der Maßnahme
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Die Workshops sollen den Teilnehmern ein besseres Verständnis der auf den Menschen ausgerichteten Ansätze zur Verringerung der Auswirkungen von Waffen ermöglichen. Sie werden zudem den Dialog zwischen einer Vielzahl von Akteuren, einschließlich Praktiker, die vor Ort in den Streitkräften und der Zivilgesellschaft tätig sind, ermöglichen, um praktische Maßnahmen für die Umsetzung der auf den Menschen ausgerichteten Strategien in verschiedenen Fachgebieten zu ermitteln und gleichzeitig die gegenseitige Inspiration zwischen den Sektoren zu fördern und auf den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsmechanismen aufzubauen. Dieser militärbezogene Dialog mit Regierungsvertretern, Zivilpersonen, Beamten und Akteuren der Verteidigungsindustrie sowie Vertretern der Zivilgesellschaft und anderen einschlägigen Experten zielt darauf ab, konkrete Beispiele für bewährte Verfahren zum Schutz von Zivilpersonen vor dem Einsatz konventioneller Waffen zu ermitteln und zu sammeln. Die zusammengetragenen Informationen sollen die Grundlage für ein breiteres Engagement der Staaten und der Interessenträger in diesem Bereich bilden, um eine praxisorientierte Gemeinschaft aufzubauen, die dem Schutz von Zivilpersonen Vorrang einräumt, und den Staaten praktische Leitlinien bei der Überprüfung oder Ausarbeitung nationaler Strategien und Verfahren an die Hand geben. |
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In dem Analysepapier werden Handlungsfelder für Staaten aufgezeigt und vorgeschlagen, um die Konzepte für den Schutz von Zivilpersonen im Rahmen der bestehenden Instrumente für humanitäre Abrüstung zu verbessern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Möglichkeiten für ein Engagement werden voraussichtlich von den Staaten mit Unterstützung des UNODA aufgegriffen. |
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Es wird erwartet, dass die technischen Leitlinien die Genauigkeit und die Fähigkeit der Vereinten Nationen in Bezug auf die Erhebung waffenbezogener Daten durch ihre verschiedenen Einrichtungen und Organisationen, einschließlich der Praktiker vor Ort, verbessern werden, wodurch direkt auf das Ersuchen der Staaten an die Vereinten Nationen, Daten über den Einsatz von Waffen und den Schutz von Zivilpersonen in standardisierterer Weise bereitzustellen, reagieren wird. Zudem werden sie dazu beitragen, eine einheitliche Verwendung von Terminologie und Konzepten in den Leitlinien und Informationen der Vereinten Nationen zu gewährleisten. |
4. PERSONALAUSSTATTUNG
Die Durchführung dieses Beschlusses des Rates erfordert eine kontinuierliche Personalpräsenz in Genf, damit die gestraffte Durchführung aller seit dem vorherigen Beschluss des Rates laufenden Tätigkeiten sichergestellt ist.
In Anbetracht des Umfangs der oben beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahme und zur Gewährleistung einer hochwertigen Durchführung und der Nachhaltigkeit der unternommenen Anstrengungen im Rahmen dieses Beschlusses des Rates wird vorgeschlagen, eine Stelle für einen eigenen Programmmanager auf der Ebene P3 und eine Vollzeitstelle für administrative Unterstützung auf Kostenteilungsbasis auf der Ebene GS einzurichten. Das erste Jahr der GS-Stelle wird mit außerbudgetären Mitteln finanziert, und das UNODA wird zudem die EU-Mitgliedstaaten ersuchen, eine eigene JPO-Stelle für die Unterstützung und Durchführung der Maßnahmen des VN-Waffenübereinkommens zu finanzieren. Der zusätzliche Personalbedarf wird Fachberater und einzelne Auftragnehmer umfassen, um spezifische Tätigkeiten oder Produkte vorbereiten zu können, für die kein internes Fachwissen zur Verfügung steht.
5. ÜBERWACHUNG, BEWERTUNG UND BERICHTERSTATTUNG
Die UNODA/CCW ISU wird jährliche Fortschrittsberichte über die Durchführung des Projekts vorlegen.
6. LAUFZEIT
Die Dauer der Durchführung des Projekts wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt.
7. ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU
Das UNODA Genf wird im Einklang mit der Praxis der Vereinten Nationen die Sichtbarkeit des EU-Beitrags sicherstellen, auch durch eine geeignete Kennzeichnung von Projektmaterialien, um die Rolle der EU bei den Projektmaßnahmen und ihren Beitrag dazu hervorzuheben. Dadurch wird gewährleistet, dass der Beitrag der EU sichtbar, transparent und gut gekennzeichnet ist.
8. BEGÜNSTIGTE
Die wichtigsten Begünstigten dieses Projekts sind Vertreter der Staaten, einschließlich formeller Vertreter, nationale Kontaktstellen sowie Fachleute und Angehörige der Streitkräfte. Zu den weiteren Begünstigten gehören wichtige Interessenträger, die im Bereich der humanitären Abrüstung tätig sind, darunter Einrichtungen und Organisationen der Vereinten Nationen, die Staaten bei der Umsetzung verschiedener Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Instrumenten für humanitäre Abrüstung unterstützen.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2322/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)