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28.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 176/3 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 23. Juli 2007
zur Ernennung der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer
(2007/C 176/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (1), insbesondere auf Artikel 82,
gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet worden sind,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat mit Beschluss vom 22. März 2007 (2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer für die Zeit vom 22. März 2007 bis zum 21. März 2009 ernannt, mit Ausnahme der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder. |
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(2) |
Die maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die zu besetzenden Sitze müssen ernannt werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer für die Zeit bis zum 21. März 2009 werden ernannt:
I. VERTRETER DER REGIERUNG
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Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Herr Frank MICALLEF |
Herr Mark MUSU' |
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Frau Shirley SULTANA |
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II. VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE
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Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Frau Margaret MAGRIN |
Herr Kevin BONELLO |
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Herr John BENCINI |
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III. VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE
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Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Herr Tonio FARRUGIA |
Herr Emanuel SAID |
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Herr Lawrence MIZZI |
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Geschehen zu Brüssel am 23. Juli 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
L. AMADO
(1) ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 392 vom 30.12.2006, S. 1).
(2) ABl. C 92 vom 27.4.2007, S. 7.