32000D0183

2000/183/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. Februar 2000 zur Aufhebung der Entscheidung 2000/133/EG über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von lebenden Equiden sowie lebenden Vögeln und Bruteiern aus Israel (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 494) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 058 vom 03/03/2000 S. 0030 - 0030


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 25. Februar 2000

zur Aufhebung der Entscheidung 2000/133/EG über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von lebenden Equiden sowie lebenden Vögeln und Bruteiern aus Israel

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 494)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2000/183/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 96/43/EG(2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nachdem bei Gänsen in Israel Fälle von West-Nil-Fieber nachgewiesen worden waren, hat die Kommission die Entscheidung 2000/133/EG vom 22. Dezember 1999 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von lebenden Equiden sowie lebenden Vögeln und Bruteiern aus Israel(3) erlassen. Diese Entscheidung gilt bis zum 31. März 2000.

(2) Seit der Annahme der genannten Entscheidung haben die israelischen Behörden zusätzliche Angaben und Garantien übermittelt, die eine Aufhebung der Schutzmaßnahmen ermöglichen.

(3) Die Entscheidung 2000/133/EG ist daher aufzuheben.

(4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 2000/133/EG wird hiermit aufgehoben.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 25. Februar 2000

Für die Kommission

David BYRNE

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 268 vom 24.9.1991, S. 56.

(2) ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 1.

(3) ABl. L 43 vom 16.2.2000, S. 35.