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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/437

3.3.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/437 DES RATES

vom 28. Februar 2025

zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP (1) angenommen.

(2)

Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die darin enthaltenen Maßnahmen bis zum 6. März 2026 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/119/GASP erhält folgende Fassung:

„Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2026.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. SZŁAPKA


(1)  Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/119(1)/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/437/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)