European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2936

26.11.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/2936 DES RATES

vom 25. November 2024

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 11. November 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1894 (1) angenommen.

(2)

Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Maßnahmen bis zum 30. November 2025 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2019/1894 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2019/1894 erhält folgende Fassung:

„Artikel 8

Dieser Beschluss gilt bis zum 30. November 2025 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. November 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

HANKÓ B.


(1)  Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 47).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2936/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)