19.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/16


BESCHLUSS DES RATES

vom 20. Dezember 2021

zur Ernennung des Stellvertreters des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes

(2022/C 27/06)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 16. Juni 2016 (2) hat der Rat die Amtszeit von Frau Sari Kaarina HAUKKA als Vorsitzender der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts (im Folgenden „Amt“) verlängert.

(2)

Die verlängerte Amtszeit von Frau Sari Kaarina HAUKKA ist am 14. Oktober 2021 abgelaufen.

(3)

Am 13. Oktober 2021 hat die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrates des Gemeinschaftlichen Sortenamtes eine Liste von Kandidaten für das Amt des Stellvertreters des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Amtes vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Herr Marcus NAVIN-JONES wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (im Folgenden „Amt“) ernannt.

(2)   Die Amtszeit von Herrn Marcus NAVIN-JONES beginnt mit dem Tag seines Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt ist zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes zu vereinbaren.

Artikel 2

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, alle notwendigen Vorkehrungen für die Durchführung von Artikel 1 dieses Beschlusses zu treffen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. VIZJAK


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 16. Juni 2016 zur Verlängerung der Amtszeit des Stellvertreters des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (ABl. C 223 vom 21.6.2016, S. 5).