|
19.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 27/16 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 20. Dezember 2021
zur Ernennung des Stellvertreters des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes
(2022/C 27/06)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Mit Beschluss vom 16. Juni 2016 (2) hat der Rat die Amtszeit von Frau Sari Kaarina HAUKKA als Vorsitzender der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts (im Folgenden „Amt“) verlängert. |
|
(2) |
Die verlängerte Amtszeit von Frau Sari Kaarina HAUKKA ist am 14. Oktober 2021 abgelaufen. |
|
(3) |
Am 13. Oktober 2021 hat die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrates des Gemeinschaftlichen Sortenamtes eine Liste von Kandidaten für das Amt des Stellvertreters des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Amtes vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Herr Marcus NAVIN-JONES wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (im Folgenden „Amt“) ernannt.
(2) Die Amtszeit von Herrn Marcus NAVIN-JONES beginnt mit dem Tag seines Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt ist zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes zu vereinbaren.
Artikel 2
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, alle notwendigen Vorkehrungen für die Durchführung von Artikel 1 dieses Beschlusses zu treffen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VIZJAK
(1) ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 16. Juni 2016 zur Verlängerung der Amtszeit des Stellvertreters des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (ABl. C 223 vom 21.6.2016, S. 5).