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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2837

14.12.2023

BESCHLUSS (EU) 2023/2837 DES RATES

vom 12. Dezember 2023

zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,

gestützt auf die Vorschläge des Königreichs Belgien und der Republik Finnland,

nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von Herrn Hannu TAKKULA läuft am 29. Februar 2024 ab. Die Republik Finnland hat vorgeschlagen, Herrn Petri SARVAMAA mit Wirkung vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2030 zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen.

(2)

Die Amtszeit von Frau Annemie TURTELBOOM läuft am 30. April 2024 ab. Das Königreich Belgien hat vorgeschlagen ihr Mandat vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2030 zu verlängern.

(3)

Herr Petri SARVAMAA und Frau Annemie TURTELBOOM sollten zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt:

—

Herr Petri SARVAMAA für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2030;

—

Frau Annemie TURTELBOOM für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2030.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. NAVARRO RÍOS


(1)  Stellungnahmen vom 22. November 2023 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2837/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)