10.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 189/12


BESCHLUSS 2013/367/GASP DES RATES

vom 9. Juli 2013

zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP (1) angenommen. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses des Rates endet am 15. Juli 2014.

(2)

Der gegenwärtige als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag deckt den Zeitraum vom 16. Juli 2012 bis zum 15. Juli 2013 ab.

(3)

Der Beschluss 2012/389/GASP sollte so geändert werden, dass der vom als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckte Zeitraum bis zum 15. November 2013 verlängert wird.

(4)

Die Mission wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses 2012/389/GASP erhält folgende Fassung:

"(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für die ersten 16 Monate nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses beläuft sich auf 22 880 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. ŠADŽIUS


(1)   ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 40.