32000D0231

Beschluß des Rates vom 20. März 2000 zur Ergänzung des Beschlusses 98/627/GASP für eine spezifische Aktion der Union im Bereich der Unterstützung bei der Minenräumung

Amtsblatt Nr. L 073 vom 22/03/2000 S. 0002 - 0002


Beschluß des Rates

vom 20. März 2000

zur Ergänzung des Beschlusses 98/627/GASP für eine spezifische Aktion der Union im Bereich der Unterstützung bei der Minenräumung

(2000/231/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 96/588/GASP vom 1. Oktober 1996 über Antipersonenminen(1), insbesondere auf Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat mit dem Beschluß 98/627/GASP(2) entschieden, daß die Europäische Union eine spezifische Aktion der Union im Bereich der Unterstützung bei der Minenräumung einleiten sollte.

(2) Mit dem Beschluß 98/628/GASP(3) hat der Rat die Westeuropäische Union (WEU) ersucht, diese Aktion durchzuführen.

(3) Für die weitere Durchführung des Beschlusses 98/627/GASP sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

(1) Der finanzielle Bezugsrahmen zur Deckung der operativen Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Beschlusses 98/627/GASP beträgt 308133 EUR für das Jahr 2000.

(2) Dieser Betrag wird zusätzlich zu dem in dem Beschluß 98/627/GASP vorgesehenen Betrag bereitgestellt.

Artikel 2

Im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Rates vom 14. Mai 1996 zur Übermittlung von Dokumenten der Europäischen Union an die Westeuropäische Union (WEU) wird dieser Beschluß der WEU mitgeteilt.

Artikel 3

Dieser Beschluß tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Artikel 4

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 20. März 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Gama

(1) ABl. L 260 vom 12.10.1996, S. 1.

(2) ABl. L 300 vom 11.11.1998, S. 1.

(3) ABl. L 300 vom 11.11.1998, S. 2.