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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1308

2.7.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/1308 DES RATES

vom 23. Juni 2025

über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Weltzollorganisation (WZO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf eine Empfehlung gemäß Artikel 16 des WZO-Übereinkommens zur Änderung des Harmonisierten Systems

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31 und Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (im Folgenden „HS-Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 87/369/EWG des Rates (1) geschlossen und trat am 1. Januar 1988 in Kraft.

(2)

Gemäß Artikel 7 des HS-Übereinkommens kann der Ausschuss für das Harmonisierte System dem Rat der Weltzollorganisation (WZO) Vorschläge zur Änderung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (im Folgenden „HS-Nomenklatur“) vorlegen. Gemäß Artikel 16 des HS-Übereinkommens kann der Rat der Weltzollorganisation den Vertragsparteien diese Änderungen empfehlen.

(3)

Der Rat der WZO soll bei seinen Tagungen im Juni 2025 über einen Entwurf der Empfehlung an die Vertragsparteien zur Änderung des Harmonisierten Systems entscheiden (im Folgenden „Entwurf der Empfehlung“). Dieser Entwurf der Empfehlung wird auf der Grundlage eines Vorschlags angenommen, der vom Ausschuss für das Harmonisierte System ausgearbeitet und bei der 75. Sitzung vom 10. bis 21. März 2025 abgeschlossen wurde. Die Änderung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.

(4)

Es ist von größter Bedeutung, dass die HS-Nomenklatur stets auf dem neuesten Stand gehalten wird, mit geänderten Handelsmustern und neuen technologischen Entwicklungen in Einklang steht und den Bedürfnissen der Nutzer so weit wie möglich gerecht wird. Der Entwurf der Empfehlung enthält zahlreiche Änderungen, die der Notwendigkeit Rechnung tragen, die HS-Nomenklatur zu modernisieren oder an ihr Umfeld anzupassen.

(5)

Es ist angezeigt, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Rat der WZO zu dem Entwurf der Empfehlung festzulegen, da diese Empfehlung nach ihrer Annahme gemäß Artikel 16 des HS-Übereinkommens wird Rechtswirkungen für die Union haben und geeignet sein wird, insbesondere den Inhalt des Unionsrechts, namentlich des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (2), maßgeblich zu beeinflussen.

(6)

Der Standpunkt der Union im Rat der WZO sollte darin bestehen, den Entwurf der Empfehlung sowie geringfügige redaktionelle Änderungen, die für notwendig erachtet werden, zu unterstützen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Weltzollorganisation (WZO) auf seinen Tagungen im Juni 2025 zu vertreten ist, besteht darin, den Entwurf der Empfehlung gemäß Artikel 16 des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (im Folgenden „HS-Übereinkommen“) zur Änderung des Harmonisierten Systems in der Fassung des Anhangs Q des Dokuments NC3358Ba (Report HSC/75/March 2025) zu unterstützen.

(2)   Die Vertreter der Union im Rat der WZO dürfen geringfügigen redaktionellen Änderungen des Entwurfs der Empfehlung gemäß Artikel 16 des HS-Übereinkommens unter Berücksichtigung der Entwicklungen bei den anstehenden Tagungen des WZO-Rates in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Juni 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. SIEKIERSKI


(1)  Beschluss 87/369/EWG des Rates vom 7. April 1987 über den Abschluss des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren sowie des dazugehörigen Änderungsprotokolls (ABl. L 198 vom 20.7.1987, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1987/369/oj).

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1308/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)