DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 175
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0076
++++ Artikel 175 ( 1 ) Die in der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung auf die Erzeugnisse mit Herkunft aus Spanien anwendbaren mengenmässigen Beschränkungen nach Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung ( EWG ) Nr . 3796/81 werden schrittweise beseitigt und am 1 . Januar 1993 für Thunfischkonserven sowie am 1 . Januar 1996 für Sardinenkonserven vollständig aufgehoben . ( 2 ) Die Durchführungsvorschriften zu Absatz 1 werden nach dem Verfahren des Artikels 33 der Verordnung ( EWG ) Nr . 3796/81 erlassen .