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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/443 |
3.3.2026 |
BESCHLUSS (EU) 2026/443 DES RATES
vom 17. Februar 2026
zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Eesti Pank
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 12. Dezember 2025 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Eesti Pank (EZB/2025/41) (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden. |
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(2) |
Das Mandat der externen Rechnungsprüfer der Eesti Pank, Ernst & Young Baltic AS, wird nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2025 enden. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. |
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(3) |
Die Eesti Pank hat KPMG Baltics OÜ als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 ausgewählt. |
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(4) |
Der EZB-Rat hat empfohlen, KPMG Baltics OÜ als externe Rechnungsprüfer der Eesti Pank für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 zu bestellen. |
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(5) |
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 17 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:
„(17) KPMG Baltics OÜ werden als externe Rechnungsprüfer der Eesti Pank für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 anerkannt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. KERAVNOS
(1) ABl. C, C/2025/6792, 23.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6792/oj.
(2) Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/70(1)/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/443/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)