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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/2772

16.5.2025

BESCHLUSS DES RATES

vom 12. Mai 2025

zur Ernennung von 11 Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)

(C/2025/2772)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 79,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist vorgesehen, dass der Rat jeweils einen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Verwaltungsrat“) zu ernennen hat.

(2)

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind auf der Grundlage ihrer einschlägigen Erfahrung und Kenntnisse im Bereich der Sicherheit oder der Regulierung chemischer Stoffe zu ernennen, wobei auch zu gewährleisten ist, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats über einschlägigen Sachverstand in allgemeinen, finanziellen und rechtlichen Fragen verfügen.

(3)

Die Amtszeit beträgt vier Jahre und kann einmal verlängert werden.

(4)

Mit Beschluss vom 6. Mai 2021 hat der Rat 12 Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (2) ernannt.

(5)

Die von Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn, den Niederlanden, Österreich, Slowenien, Finnland und Schweden benannten Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für einen Zeitraum von vier Jahren, der am 31. Mai 2025 endet, ernannt.

(6)

Der Rat hat von den betreffenden Mitgliedstaaten die Nominierungen erhalten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden für eine zweite Amtszeit vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2029 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt:

—

Herr Per ÄNGQUIST, Schweden,

—

Frau Dr. Szilvia DEIM, Ungarn,

—

Herr Jérôme FAÉ, Luxemburg,

—

Herr Kees HOPPENER, die Niederlande,

—

Herr Dr. Pasqualino ROSSI, Italien.

Artikel 2

Folgende Personen werden für eine erste Amtszeit vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2029 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt:

—

Frau Simona FAJFAR, Slowenien,

—

Frau Olivia FALB-NADERER, Österreich,

—

Frau Mari-Anne HÄRMA, Estland,

—

Frau Almudena OVEJAS ZAPATA, Spanien,

—

Frau Hinni Maria PAPPONEN, Finnland,

—

Frau Michaela VYTOPILOVÁ, Tschechien.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

B. NOWACKA


(1)   ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.

(2)   ABl. C 185 vom 12.5.2021, S. 4.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2772/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)