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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1079 |
12.5.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/1079 DES RATES
vom 11. Mai 2026
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 angenommen. (1) |
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(2) |
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2028. |
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(3) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/797 sollte die Anwendung der in den Artikeln 4 und 5 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 18. Mai 2027 verlängert werden. Darüber hinaus sollten die Gründe für die Aufnahme von vier Personen und einer Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden. |
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(4) |
Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2019/797 wird wie folgt geändert:
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(1) |
Artikel 10 erhält folgende Fassung: „Artikel 10 Dieser Beschluss gilt bis zum 18. Mai 2028 und wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 4 und 5 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 18. Mai 2027.“ |
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(2) |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. Mai 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom 17.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/797/oj.
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird wie folgt geändert:
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(1) |
Die Einträge 1, 2, 13 und 14 unter der Überschrift „A. Natürliche Personen“ erhalten folgende Fassung:
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(2) |
Eintrag 1 unter der Überschrift „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ erhält folgende Fassung:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1079/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)