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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1236

20.6.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/1236 DES RATES

vom 16. Juni 2025

zur Ernennung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240,

gestützt auf den Beschluss 2001/79/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärausschusses der Europäischen Union (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses 2001/79/GASP wird der Vorsitzende des Militärausschusses der Europäischen Union (im Folgenden „Militärausschuss“) bei Abwesenheit durch den ständigen Stellvertretenden Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union (im Folgenden „Stellvertretender Vorsitzender“) vertreten, falls die Schaffung dieses Amtes und dessen Besetzung beschlossen wird.

(2)

Am 15. Oktober 2024 ist der Militärausschuss, der auf Ebene der Generalstabschefs zusammengetreten ist, übereingekommen, das Amt des Stellvertretenden zu schaffen. Der Stellvertretende Vorsitzende sollte vom Rat auf Empfehlung des Militärausschusses ernannt werden.

(3)

In seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Militärausschuss empfohlen, Generalmajor Enrico BARDUANI für einen Zeitraum von drei Jahren, vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. November 2028, zum Stellvertretenden Vorsitzenden zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Generalmajor Enrico BARDUANI wird für einen Zeitraum von drei Jahren, vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. November 2028, zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

P. HENNIG-KLOSKA


(1)   ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 4.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1236/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)