|
30.8.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 232/12 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 29. August 2008
über die Aufnahme der Tätigkeit des regionalen Beirats für das Mittelmeer im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik
(2008/695/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf den Beschluss 2004/585/EG des Rates vom 19. Juli 2004 zur Einsetzung regionaler Beiräte für die gemeinsame Fischereipolitik (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
gestützt auf die Empfehlung, die Italien am 16. Mai 2008 im Namen Spaniens, Frankreichs, Griechenlands, Maltas, Sloweniens und Zyperns übermittelt hat,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
In der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (2) und dem Beschluss 2004/585/EG wurde der Rahmen für die Einsetzung und die Arbeit der regionalen Beiräte festgelegt. |
|
(2) |
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein regionaler Beirat für das Mittelmeer eingesetzt. |
|
(3) |
Nach Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2004/585/EG haben Vertreter des Fischereisektors und anderer Interessengruppen in Griechenland, Spanien, Frankreich, Zypern, Malta und Slowenien einen Planungsantrag für den regionalen Beirat für das Mittelmeer vorgelegt. |
|
(4) |
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den regionalen Beirat für das Mittelmeer den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 16. Mai 2008 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet. |
|
(5) |
Die Kommission hat den Antrag und die Empfehlung nach Maßgabe des Beschlusses 2004/585/EG und der Grundsätze und Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik beurteilt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Regionale Beirat für das Mittelmeer zur Aufnahme seiner Tätigkeit bereit ist — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der regionale Beirat für das Mittelmeer, der mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2004/585/EG eingesetzt wurde, nimmt seine Tätigkeit am 15. September 2008 auf.
Brüssel, den 29. August 2008
Für die Kommission
Joe BORG
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 256 vom 3.8.2004, S. 17. Beschluss geändert durch den Beschluss 2007/409/EG (ABl. L 155 vom 15.6.2007, S. 68).
(2) ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 865/2007 (ABl. L 192 vom 24.7.2007, S. 1).