11994N/AFI/DCL/33

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - F. Erklärungen der derzeitigen Mitgliedstaaten - 33. Erklärung zur relativen Stabilität

Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0393


33. Erklärung zur relativen Stabilität

Die Union erkennt an, daß es für das Königreich Norwegen und die Mitgliedstaaten von grosser Bedeutung ist, am Grundsatz der relativen Stabilität als Grundlage zur Erreichung des Ziels eines dauerhaften Systems der Verteilung der künftigen Fischereimöglichkeiten festzuhalten.