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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/529 |
18.3.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/529 DES RATES
vom 17. März 2025
zur Unterstützung des Projekts „Beobachtungsstelle für Wissenschaft und Technologie: Überwachung der Innovationen im Bereich der Abrüstung“ des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung durch die Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 wird betont, dass die Union ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit aufstocken wird. |
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(2) |
In der Strategie der EU von 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ wurde festgestellt, dass die Union die einschlägigen Instrumente einsetzen wird, um die Erforschung und Entwicklung zuverlässiger und kostenwirksamer Technologien zur Sicherung von SALW und dazugehöriger Munition und zur Verringerung des Umlenkungsrisikos zu unterstützen. Zudem hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen zur Annahme dieser Strategie auf das veränderte Sicherheitsumfeld hingewiesen, einschließlich Entwicklungen in der Bauweise von SALW und der SALW-Technologie, die sich auf die Fähigkeit von Regierungen auswirken, Sicherheitsbedrohungen entgegenzuwirken. |
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(3) |
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wies im Bericht von 2023 mit dem Titel „Current developments in science and technology and their potential impact on international security and disarmament efforts“ (Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie und ihre potenziellen Auswirkungen auf die internationalen Sicherheits- und Abrüstungsbemühungen) auf die wachsenden Bedenken hin, dass die Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie, die für Sicherheit und Abrüstung von Bedeutung sind, schneller voranschreiten als die damit verbundenen Risiken verstanden und mit Hilfe von normativen und ordnungspolitischen Rahmen angegangen werden können. |
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(4) |
Die Union möchte zur kollektiven Sicherheit beitragen und das Potenzial neuer Technologien nutzen sowie deren Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf das multilaterale Abrüstungs- und Rüstungskontrollsystem, angehen. |
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(5) |
Die Union hat mit dem Beschluss (GASP) 2022/2320 des Rates (1) bereits ein früheres Projekt des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) mit dem Titel „Unlocking Innovation: Enabling Technologies and International Security“ (Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit), das 2023/2024 vom UNIDIR umgesetzt wurde, unterstützt. Die Union möchte diesen Bereich weiter erkunden, um dazu beizutragen, wissenschaftliche und technologische Entwicklungen sowie ihre Auswirkungen in spezifischen Abrüstungskontexten auf systematischere Weise zu ermitteln und zu analysieren. Die Union sollte daher die Durchführung eines weiteren UNIDIR-Projekts mit dem Titel „Beobachtungsstelle für Wissenschaft und Technologie: Überwachung der Innovationen im Bereich der Abrüstung“ unterstützen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Zur Umsetzung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und unter Berücksichtigung der Strategie der Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ sowie der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die Union die Durchführung eines Projekts des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung mit dem Titel „Beobachtungsstelle für Wissenschaft und Technologie: Überwachung der Innovationen im Bereich der Abrüstung“
(2) Mit den von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:
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a) |
Bereitstellung von evidenzbasierter Forschung und von Analysen, die als Grundlage für die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung dienen und diese unterstützen sollen, indem wissenschaftliche und technologische Innovationen proaktiv überwacht werden; |
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b) |
Erleichterung des Wissensaufbaus und des Transfers von Wissen über wissenschaftliche und technologische Aspekte der internationalen Sicherheit und Abrüstung; |
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c) |
Schlagen von Brücken zwischen den einschlägigen Gemeinschaften, damit zwischen den in geografischer und fachlicher Hinsicht vielfältigen Experten und Mitgliedstaaten, die an multilateralen Abrüstungsverhandlungen beteiligt sind, ein Transfer von Wissen stattfinden kann; |
(3) Die Projektaktivitäten umfassen insbesondere Folgendes:
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a) |
Einrichtung einer Funktion für eine kontinuierliche Technologieanalyse im Bereich der strategischen Früherkennung, um sicherzustellen, dass die wichtigsten wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte bereits in den frühen Entwicklungs- oder Anwendungsstufen erkannt, geprüft und analysiert werden; |
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b) |
Erforschung der wichtigsten wissenschaftlichen und technologischen Trends, die sich auf jeden untersuchten Bereich der Abrüstung beziehen, um zu multilateralen und internationalen Prozessen zu neu entstehenden Technologien und zur Rüstungskontrolle beizutragen; |
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c) |
Intensivierung des Dialogs, des Aufbaus von Wissen und des Transfers von Wissen, einschließlich der Einrichtung eines globalen Netzwerks von Experten, das über den Finanzierungszeitraum hinaus zu einer nachhaltigen Wirkung des Projekts beitragen kann. |
(4) Eine ausführliche Beschreibung des in Absatz 1 genannten Projekts ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
(1) Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
(2) Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts wird durch das UNIDIR gewährleistet.
(3) Das UNIDIR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin wahr. Hierfür trifft die Hohe Vertreterin die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNIDIR.
Artikel 3
(1) Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf 1 671 615 EUR.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem in Absatz 1 festgesetzten Betrag finanzierten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit UNIDIR. In dieser Beitragsvereinbarung wird festgelegt, dass das UNIDIR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(4) Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Beitragsvereinbarung so bald wie möglich nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Die Hohe Vertreterin unterrichtet den Rat auf der Grundlage von regelmäßigen und mit dem UNIDIR verfassten Quartalsberichten über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts zur Verfügung.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Beitragsvereinbarung. Seine Geltungsdauer endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb jenes Zeitraums keine solche Vereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 17. März 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss (GASP) 2022/2320 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Union bei der Durchführung eines Projekts zur „Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit“ (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 142, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2320/oj).
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
Projekt zur Unterstützung der Arbeit des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) im Bereich Sicherheit und neu entstehende Technologien
„Beobachtungsstelle für Wissenschaft und Technologie: Überwachung der Innovationen im Bereich der Abrüstung“ des UNIDIR
Einleitung
Fortschritte in Wissenschaft und Technologie sind Schlüsselfaktoren für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Wohlstand. Wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht von 2023 mit dem Titel „ Current developments in science and technology and their potential impact on international security and disarmament efforts “ (Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie und ihre potenziellen Auswirkungen auf die internationalen Sicherheits- und Abrüstungsbemühungen) angedeutet hat, bestehen jedoch weiterhin Bedenken, dass sich die sicherheits- und abrüstungsrelevante Wissenschaft und Technologie so schnell entwickelt, dass die Risiken mit Rechtsetzung und Governance nicht mehr bewältigt werden können. Die Vorteile neuer und aufkommender Technologien dürfen nicht zulasten der globalen Sicherheit gehen. Andererseits werden in der Fachliteratur zunehmend die potenziellen Vorteile von Wissenschaft und Technologie für Abrüstung und Rüstungskontrolle untersucht, z. B. zur Verbesserung der Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.
Das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) ist eine autonome Einrichtung innerhalb der Vereinten Nationen, die unabhängige Forschungsarbeiten über Abrüstung und damit zusammenhängende Probleme, insbesondere Fragen der internationalen Sicherheit, durchführt. Das Institut nimmt seine Aufgaben mittels vier Schwerpunktbereichen wahr: Förderung des Wissensaufbaus, Entwicklung von Ideen, Erleichterung des Dialogs und Bereitstellung von Beratung zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, regionaler Organisationen sowie von Politik- und Forschungsgemeinschaften bei der Ermittlung praktischer Lösungen und der Förderung multilateraler Fortschritte im Hinblick auf Abrüstung und Rüstungskontrolle, die zu einer nachhaltigeren und friedlicheren Welt beitragen.
Das UNIDIR spielt eine führende Rolle bei der Unterstützung der Bemühungen, die sicherheitsrelevanten Auswirkungen rascher und transformativer technologischer Fortschritte zu verstehen und darauf zu reagieren. In den letzten Jahren hat sich die technologische Entwicklung jedoch außergewöhnlich rasch beschleunigt, weswegen viele Mitgliedstaaten hervorgehoben haben, dass im Hinblick auf die meisten Abrüstungsprozesse die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie ihre Auswirkungen in spezifischen Abrüstungskontexten systematischer ermittelt und analysiert werden müssen.
Aufbauend auf dem Erfolg des von der EU finanzierten Projekts „ Unlocking innovation: Enabling Technologies and International Security “ (Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit), das 2023/2024 vom UNIDIR umgesetzt wurde, und anderen erfolgreichen Forschungsprojekten wie Exploring Science and Technology Review Mechanisms Under the Biological Weapons Convention (Sondierung von Mechanismen zur Überprüfung von Wissenschaft und Technologie im Rahmen des Übereinkommens über biologische Waffen), würde das vorgeschlagene dreijährige Projekt mit dem Titel „ UNIDIR’s Science and Technology Watchtower: Monitoring Innovation for Disarmament “ (Beobachtungsstelle für Wissenschaft und Technologie: Überwachung der Innovationen im Bereich der Abrüstung des UNIDIR) den Untersuchungsumfang auf ein breiteres Spektrum wissenschaftlicher und technologischer Bereiche ausweiten und allen Abrüstungsgremien, soweit erforderlich und anwendbar, fachliche Erkenntnisse zur Verfügung stellen.
Das vorgeschlagene Projekt soll auf der Arbeit der verschiedenen Abrüstungsprozesse, ihrer jeweiligen operativen Gremien (z. B. Sekretariate, Referate zur Unterstützung der Umsetzung), Mitglieder und Vorsitzenden aufbauen und diese weiter unterstützen. Da bei jedem Prozess der Bereich Wissenschaft und Technologie auf unterschiedliche Weise behandelt wurde, werden Koordinierung und Abstimmung auf die spezifischen Bedürfnisse der Staaten in verschiedenen Systemen und Prozessen zugeschnitten sein. Besondere Aufmerksamkeit wird der Vermeidung von Eingriffen in laufende Verhandlungen über die Einrichtung formeller Mechanismen für die Überprüfung von Wissenschaft und Technologie (oder gleichwertiger Gremien) im Zusammenhang mit spezifischen Abrüstungsverträgen oder -prozessen sowie der Vermeidung von Doppelarbeit in bestehenden Gremien (z. B. dem Wissenschaftsbeirat der OVCW) gewidmet. Darüber hinaus soll dieses Projekt die vom VN-Sekretariat bereits geleistete Arbeit im Zusammenhang mit dem Jahresbericht des Generalsekretärs mit dem Titel „Current developments in science and technology and their potential impact on international security and disarmament efforts“ (Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie und ihre potenziellen Auswirkungen auf die internationalen Sicherheits- und Abrüstungsbemühungen) ergänzen. Außerdem wird im Rahmen des Projekts angestrebt, die einschlägigen Tätigkeiten des EU-Konsortiums für Nichtverbreitung und Abrüstung, einschließlich des zugehörigen Netzwerks, und des EU-Instituts für Sicherheitsstudien zu koordinieren und mit diesen zusammenzuarbeiten, um nicht nur für Komplementarität mit bestehenden Tätigkeiten zu sorgen, sondern auch die Sichtbarkeit und das Profil der EU in Bezug auf Wissenschaft und Technologie im Hinblick auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu steigern.
In diesem Zusammenhang verfolgt das Projekt drei Hauptziele, die eng auf das Kernmandat des Instituts abgestimmt sind. (1)
Ziel 1: Bereitstellung evidenzbasierter Forschung und Analysen, die als Grundlage für die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung dienen und diese unterstützen sollen. Durch die proaktive Überwachung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen in verschiedenen Disziplinen und Technologiebereichen, die für ein breites Spektrum von Abrüstungsprozessen relevant sind, wird dieses Projekt als Grundlage für politische Beratungen dienen, indem neue oder sich abzeichnende Risiken und Chancen herausgestellt werden.
Ziel 2: Erleichterung des Aufbaus von Wissen und des Transfers wissenschaftlicher und technologischer Aspekte der internationalen Sicherheit und Abrüstung. Ziel dieses Projekts ist es, die erheblichen Informationsasymmetrien, die im Bereich Wissenschaft und Technologie bei den verschiedenen Abrüstungsprozessen bestehen, zu verringern oder zu ihrer Verringerung beizutragen. Dies wiederum wird die sinnvolle Beteiligung an multilateralen Beratungen zu diesem Thema verbessern und die Bereitschaft der Staaten insgesamt erhöhen, sich an Beratungen zu beteiligen, die auf wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen beruhen.
Ziel 3: Brücken schlagen. In Zeiten, in denen globale Instabilität und Misstrauen zunehmen, die Zahl der Akteure steigt, Wissen und Sachkenntnisse immer weiter verbreitet werden und die traditionellen Formen der Regulierung immer schwerer umsetzbar sind, müssen unterschiedliche Fachkreise zusammenkommen und sich austauschen, damit sie Informationen für ihre jeweilige Arbeit nutzen können. Dieses Projekt wird die einzigartige Position des UNIDIR nutzen, um diesen Wissenstransfer zwischen den in geografischer und fachlicher Hinsicht vielfältigen Experten und Mitgliedstaaten, die an multilateralen Abrüstungsverhandlungen beteiligt sind, zu ermöglichen.
Im Einklang mit dem Mandat des UNIDIR wird das Hauptziel des Projekts darin bestehen, der Abrüstungs- und internationalen Sicherheitsgemeinschaft unabhängige, objektive und evidenzbasierte Forschungsarbeiten zur Unterstützung laufender und potenzieller künftiger Verhandlungen an die Hand zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das UNIDIR einerseits Forschungsprojekte unmittelbar leiten und andererseits einen Dialog im Rahmen eines geografisch vielfältigen, multidisziplinären Netzwerks von Experten einrichten und erleichtern, wie nachstehend näher ausgeführt, um das vorhandene Fachwissen zu vervollständigen und zu ergänzen. Während des gesamten Projekts wird erforderlichenfalls eng mit dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen zusammengearbeitet.
DAS PROJEKT
Die Bewältigung der Herausforderungen und die Nutzung der Chancen, die der wissenschaftliche und technologische Fortschritt im Kontext von Abrüstung, Frieden und Sicherheit bietet, ist eine komplexe Aufgabe. Im Allgemeinen ist es zu diesem Zweck erforderlich, dass neu aufkommende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen erkannt werden können und dass so früh wie möglich nachvollzogen werden kann, welche positiven oder negativen Auswirkungen diese Entwicklungen auf die derzeitige internationale Friedens- und Sicherheitsarchitektur und die Abrüstungsmechanismen haben können.
Im Rahmen des Projekts werden multidisziplinäre und interdisziplinäre Methoden für die Untersuchung verschiedener wissenschaftlicher und technologischer Innovationen eingesetzt. Darüber hinaus wird es das Projekt ermöglichen, die zunehmend an Bedeutung gewinnende Frage der technologischen Konvergenz — definiert als das Phänomen, dass Technologien, die ursprünglich nicht miteinander in Zusammenhang standen, im Laufe ihrer Entwicklung stärker miteinander verflochten und sogar miteinander vereint werden — sowie die Frage der Domänenkonvergenz — definiert als die zunehmende Verzahnung verschiedener Anwendungsbereiche der Technologie (z. B. Biotechnologie und KI, Weltraumtechnologie und Cybertechnologie usw.) — zu erforschen und zu analysieren.
Das Projekt umfasst folgende Bereiche der Abrüstung und der internationalen Sicherheit: Konventionelle Waffen, MVW (atomar, biologisch, chemisch) und gegebenenfalls Informations- und Kommunikationstechnologien. Innerhalb dieser Bereiche werden unter anderem folgende spezifische Wissenschafts- und Technologiebereiche überwacht: Künstliche Intelligenz, Materialwissenschaft und -technik, Biowissenschaften, Robotik und autonome Systeme. Zu den Anwendungsbereichen, die überwacht werden sollen, gehören: Forschung und Erprobung, Entwicklung und Betrieb von Plattformen, Steuerungs- und Regelungssysteme sowie Erkennung, Überwachung und Überprüfung.
Alle Projektaktivitäten werden in zwei primären Teilprojekten zusammengefasst, die nachstehend näher beschrieben werden.
1. Teilprojekt 1: Beobachtung von Trends und Verbesserung des Verständnisses der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen und ihrer Auswirkungen auf Abrüstung und Rüstungskontrolle
1.1. Zweck
Zweck dieses Teilprojekts ist es, neue und aufkommende Technologien sowie neuartige Anwendungen bestehender Technologien zu erkennen, um ihre potenziellen positiven und negativen Auswirkungen auf Abrüstung und Rüstungskontrolle besser zu verstehen. In diesem Teilprojekt wird hauptsächlich daran gearbeitet werden, den (politischen) Entscheidungsträgern zugängliches Wissen über die zu prüfenden Technologiebereiche zur Verfügung zu stellen, das auf technisch und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen beruht.
1.2. Erwartete Ergebnisse:
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a) |
Besseres Verständnis der Verbindungen und Konvergenzen zwischen den verschiedenen Technologien, einschließlich ihrer potenziellen Risiken und Vorteile. |
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b) |
Stärkere Bereitschaft von politischen Entscheidungsträgern und Diplomaten aus verschiedenen Regionen der Welt, sich sinnvoll an wissenschafts- und technologiebezogenen Beratungen im Rahmen einschlägiger Abrüstungsprozesse zu beteiligen. |
1.3. Beschreibung des Teilprojekts
Dieses Teilprojekt umfasst drei Hauptaktivitäten. Erstens wird eine Funktion für eine kontinuierliche Technologieanalyse im Bereich der strategischen Früherkennung eingerichtet, um sicherzustellen, dass die wichtigsten wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte bereits in den frühen Entwicklungs- oder Anwendungsstufen erkannt, geprüft und analysiert werden. Die Ergebnisse dieser Aktivität werden in bis zu zwei Kompendien der wichtigsten wissenschaftlichen und technologischen Trends veröffentlicht, die sich auf jeden untersuchten Bereich der Abrüstung beziehen (insgesamt acht Kompendien für die Dauer des Projekts). Die Ergebnisse dieser Aktivität werden die Arbeit, die im Rahmen offizieller multilateraler Prozesse geleistet wird, ergänzen aber nicht duplizieren und werden als Beitrag zu den umfassenderen einschlägigen multilateralen Tätigkeiten genutzt — wie dem Jahresbericht des VN-Generalsekretärs zur Rolle von Wissenschaft und Technologie im Kontext des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (role of science and technology in the context of international peace and security), dem Bericht „ Unsere gemeinsame Agenda “, einschließlich der „Neuen Agenda für Frieden“ sowie anderen internationalen Initiativen wie künftigen Iterationen des Gipfeltreffens für verantwortungsvolle KI im militärischen Bereich (Responsible AI in the Military Domain).
Die zweite Aktivität im Rahmen dieses Teilprojekts wird die Durchführung spezifischer, zielgerichteter Forschungsprojekte umfassen, in deren Rahmen ausgewählte Themen eingehend erörtert werden, die als für die jeweiligen Abrüstungsbereiche relevant, aktuell und wirkungsvoll angesehen und mit Unterstützung des einschlägigen Expertennetzes ermittelt werden (weitere Einzelheiten siehe unten). Im Rahmen dieser Aktivität wird ein Forschungspapier pro Jahr und pro Abrüstungsbereich erstellt. Zusammenfassungen werden in allen Amtssprachen der Vereinten Nationen vorgelegt werden, um für eine größere Reichweite und Zugänglichkeit zu sorgen (die Übersetzung der vollständigen Berichte erfolgt je nach Verfügbarkeit von Zeit und Ressourcen).
Die dritte Aktivität umfasst die Organisation von bis zu zwei virtuellen Briefings zum Thema Technologie pro Jahr und pro Abrüstungsbereich, die der diplomatischen Gemeinschaft in Genf und New York die Möglichkeit bieten sollen, in einem informellen Rahmen und in direktem Kontakt mit Experten spezifische Grundlagentechnologien, die für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit von Bedeutung sind, kennenzulernen und sich darüber auszutauschen. Die Präsentationssegmente der einzelnen Veranstaltungen werden aufgezeichnet und auf dem YouTube-Kanal von UNIDIR zur Verfügung gestellt; damit die Teilnehmer möglichst offene Gespräche führen können, werden die Q&A-Segmente der Veranstaltungen nicht aufgezeichnet.
2. Teilprojekt 2: Intensivierung des Dialogs, des Wissensaufbaus und des Wissenstransfers
2.1. Zweck
Im Einklang mit den Zielen 2 und 3 des Projekts besteht der Zweck dieses Teilprojekts darin, den Aufbau und den Transfer von Wissen über wissenschaftliche und technologische Aspekte von internationaler Sicherheit und Abrüstung zu erleichtern, indem die in geografischer und fachlicher Hinsicht vielfältigen Experten mit den Mitgliedstaaten, die multilaterale Abrüstungsverhandlungen führen, vernetzt werden.
2.2. Erwartete Ergebnisse:
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a) |
Verstärkter Beitrag der in geografischer und fachlicher Hinsicht vielfältigen Expertengruppe zu wissenschaftlichen und technologischen Beratungen im Rahmen von Abrüstungsprozessen. |
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b) |
Einrichtung eines globalen Netzwerks von Experten, das über den Finanzierungszeitraum hinaus zu einer nachhaltigen Wirkung des Projekts beitragen kann. |
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c) |
Entwicklung oder Stärkung von Vernetzungen und Kooperationen zwischen den Mitgliedstaaten und regionalen Experten der Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft. |
2.3. Beschreibung des Teilprojekts
Dieses Teilprojekt umfasst drei Hauptaktivitäten. Erstens sollen mit dem Projekt Teilnetze von Wissenschafts- und Technologieexperten geschaffen werden, die für die einzelnen Abrüstungsbereiche im Rahmen dieses Projekts relevant sind. Aufbauend auf dem UNIDIR-Modell der Globalen Abrüstungsforschungsnetze (Global Disarmament Research Networks) wird jedes Teilnetz von einem UNIDIR-Forscher verwaltet, der auf den entsprechenden Abrüstungsbereich spezialisiert ist. Bei der Schaffung von Teilnetzen wird besonderes Augenmerk auf Geschlechtervielfalt und geografische Vielfalt gelegt. Es werden unabhängige Experten ermittelt — unter Rückgriff auf das umfangreiche Netz von UNIDIR-Mitarbeitern und Stipendiaten mit gezielten Expertenforschungen (z. B. führende Wissenschaftler, die durch die Überprüfung der relevantesten und aktuellsten Forschungsarbeiten ermittelt wurden) und gegebenenfalls im Wege offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Diese Teilnetze werden genutzt, um auf der Grundlage der Bewertung des wichtigsten und dringendsten Bedarfs in jedem Abrüstungsforum sowohl die Ermittlung als auch die Priorisierung spezifischer Fragen zu unterstützen, die im Rahmen von Forschungsprojekten und/oder Veranstaltungen angegangen werden sollen. Darüber hinaus werden die Experten dieser Teilnetze als Qualitätssicherungsprüfer für die vom UNIDIR durchgeführten Forschungsarbeiten herangezogen und können gegebenenfalls als Hauptprüfer für bestimmte Projekte beauftragt werden.
Die zweite Aktivität im Rahmen dieses Teilprojekts wird die Organisation eines hybriden Multi-Stakeholder-Dialogs pro Jahr und pro Abrüstungsbereich umfassen, der die Forschungstätigkeiten im Hinblick auf die Förderung des Meinungsaustauschs und des Wissenstransfers zwischen verschiedenen Gemeinschaften von Interessenträgern ergänzt. Gegebenenfalls könnten diese Dialoge als Veranstaltungen zur Vorbereitung bzw. zur Unterstützung geplanter Sitzungen und Konferenzen zu einschlägigen Prozessen organisiert werden. Die Niederschriften der Multi-Stakeholder-Dialoge werden in englischer Sprache und in mindestens zwei weiteren offiziellen VN-Sprachen bearbeitet und zur Verfügung gestellt.
Die dritte Aktivität für dieses Teilprojekt wird insbesondere auf die Verbesserung der Sichtbarkeit des Projekts und die Verbreitung seiner Ergebnisse abzielen. Dazu gehört die Organisation einer Veranstaltung pro Jahr während der Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung in New York zur Unterstützung der Verhandlungen während den einschlägigen thematischen Beratungen sowie eine Veranstaltung pro Jahr in Brüssel für die diplomatische und politische Gemeinschaft der EU. Nach Möglichkeit könnte diese Reihe jährlicher Veranstaltungen genutzt werden, um die Zusammentragung jährlicher Kompendien zu starten oder eingehende Erörterungen zu bestimmten Themen, Technologien oder Abrüstungsbereichen durchzuführen. Schließlich wird dieses Teilprojekt die Teilnahme an bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr umfassen, die von anderen Einrichtungen oder Organisationen geleitet werden, die eine einschlägige Plattform für die Verbreitung der Ergebnisse der Arbeiten bieten und die Sichtbarkeit des Projekts selbst und der EU erhöhen würden. Ein Beispiel für eine solche Plattform könnten die künftigen Gipfeltreffen für verantwortungsvolle KI im militärischen Bereich sein.
Zusammenarbeit mit der EU
Dieses Projekt soll sowohl potenzielle Synergien mit anderen von der EU geleiteten Initiativen oder Projekten nutzen (z. B. das EU-Konsortium für Nichtverbreitung und Abrüstung, das EU-Institut für Sicherheitsstudien oder spezifische, von der EU finanzierte Projekte) und der EU Möglichkeiten bieten, ihr öffentliches Profil und ihre Führungsrolle in diesem Bereich weiter zu festigen. Neben der Erstellung von schriftlichem Material gemäß den Leitlinien für die Verwendung der visuellen Identität wird die EU im Laufe des Projekts insbesondere die Möglichkeit erhalten, sich an allen organisierten Veranstaltungen zu beteiligen. Die Beteiligung könnte beispielsweise durch einleitende und/oder abschließende Bemerkungen, die Moderation, Expertenbeiträge und die Ausrichtung von Veranstaltungen erfolgen. Auch wenn all diese Optionen für alle Veranstaltungen zur Verfügung stehen werden, und unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, ausreichend Personal für die zahlreichen im Rahmen dieses Projekts geplanten Verpflichtungen bereitzustellen, empfehlen wir, die jährliche Veranstaltung, die während der Tagung des Ersten Ausschusses organisiert wird, als die wichtigste Gelegenheit zu betrachten, um die führende Rolle der EU im Bereich Wissenschaft und Technologie im Hinblick auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu fördern.
Laufzeit des Projekts
Das Projekt soll drei Jahre dauern und ab Anfang 2025 umgesetzt werden.
Überwachung und Evaluierung
Die Überwachung und Evaluierung des vorgeschlagenen Projekts erfolgt im Einklang mit der Policy on Monitoring and Evaluation of UNIDIR’s Knowledge Outputs (Strategie für die Überwachung und Bewertung der UNIDIR-Wissensergebnisse) auf Institutsebene, die im Juni 2018 vom Kuratorium des UNIDIR gebilligt wurde (2).
(1) Siehe Mandat des UNIDIR: https://unidir.org/unidir-statute/.
(2) Das Dokument kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/529/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)