31980D0764

80/764/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 1980 zur Festlegung des Tabellenprogramms und der Definitionen betreffend die statistischen Zwischenerhebungen der Rebflächen

Amtsblatt Nr. L 213 vom 16/08/1980 S. 0028 - 0033
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 12 S. 0088
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 30 S. 0087
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 12 S. 0088
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 18 S. 0303
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 18 S. 0303


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 8 . Juli 1980

zur Festlegung des Tabellenprogramms und der Definitionen Zwischenerhebungen der Rebflächen

( 80/764/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ,

gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 des Rates vom 5 . Februar 1979 über statistische Erhebungen der Rebflächen ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 6 Absatz 7 ,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 teilen die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Zwischenerhebungen in Form eines Tabellenprogramms mit , das gemäß dem in Artikel 8 der genannten Verordnung vorgesehenen Verfahren festgelegt wird .

Damit die Vergleichbarkeit der in diesen Tabellen aufgenommenen Daten gesichert ist , sollten einige Begriffe der Zwischenerhebungen definiert werden .

Nach Artikel 6 Absatz 7 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission die in diesem Artikel 6 genannten Angaben entsprechend einem Tabellenprogramm mitteilen , welches gemäß dem in Artikel 8 vorgesehenen Verfahren derselben Verordnung festzulegen ist .

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Agrarstatistik -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN :

Artikel 1

Die Form des Tabellenprogramms für die Zwischenerhebung der Rebflächen und für die in Artikel 6 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 genannten Angaben wird im Anhang I festgelegt .

Artikel 2

Die Definitionen für Begriffe der G * derhebungen werden im Anhang II festgelegt .

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet .

Brüssel , den 8 . Juli 1980

Für die Kommission

François-Xavier ORTOLI

Vizepräsident

( 1 ) ABl . Nr . L 54 vom 5 . 3 . 1979 , S . 124 .

ANHANG I

TABELLE 5

MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTE REBFLÄCHE NACH ART DER ERZEUGUNG UND NACH ERTRAGSKLASSEN IN HA

Geographische Einheit * Insgesamt * Zur Erzeugung von Qualitätsweinen b.A . *

* * Zusammen * Ertragsklasse *

* * * I * II * III * IV *

* 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * 6 *

In Ertrag * * * * * * *

Noch nicht in Ertrag * * * (*) * (*) * (*) * (*) *

Geographische Einheit * Zur Erzeugung von anderen Weinen *

* Zusammen * Ertragsklasse *

* * I * II * III * IV * V *

* 7 * 8 * 9 * 10 * 11 * 12 *

In Ertrag * * * * * * *

Noch nicht in Ertrag * * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) *

(*) Fakultativ .

TABELLE 6

VERÄNDERUNG DER MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTEN REBFLÄCHE NACH ART DER ERZEUGUNG UND NACH ERTRAGSKLASSEN IM WEINWIRTSCHAFTSJAHR 19 .../... IN HA

Stand am Ende des Weinwirtschaftsjahres , Veränderung nach geographischer Einheit * Insgesamt * Zur Erzeugung von Qualitätsweinen b.A . *

* * Zusammen * Ertragsklassen *

* * * I * II * III * IV *

* 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * 6 *

Gerodet oder nicht mehr bewirtschaftet * * * * * * *

Neubepflanzt * * * (*) * (*) * (*) * (*) *

Wiederbepflanzt * * * (*) * (*) * (*) * (*) *

Stand am Ende des Weinwirtschaftsjahres , Veränderung nach geographischer Einheit * Zur Erzeugung von anderen Weinen *

* Zusammen * Ertragsklassen *

* * I * II * III * IV * V *

* 7 * 8 * 9 * 10 * 11 * 12 *

Gerodet oder nicht mehr bewirtschaftet * * * * * * *

Neubepflanzt * * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) *

Wiederbepflanzt * * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) *

(*) Fakultativ .

TABELLE 7

ERZEUGUNG IN HEKTOLITER DER MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTEN REBFLÄCHE NACH ERTRAGSKLASSEN UND GESCHÄTZTER DURCHSCHITTLICHER NATÜRLICHER ALKOHOLGEHALT NACH ART DER ERZEUGUNG IM WEINWIRTSCHAFTSJAHR 19 .../...

Geographische Einheit * Zur Erzeugung von Qualitätsweinen b.A . *

* Erzeugung in hl Traubenmost oder Wein * Durchschnittlicher natürlicher Alkoholgehalt in % Vol . oder durchschnittlicher * Öchslegehalt *

* Ertragsklassen * *

* I * II III * IV * *

* 1 * 2 * 3 * 4 * 5 *

Geographische Einheit * Zur Erzeugung von anderen Weinen *

* Erzeugung in hl Traubenmost oder Wein * Durchschnittlicher natürlicher Alkoholgehalt in % Vol . oder durchschnittlicher * Öchslegehalt *

* Ertragsklassen * *

* I * II * III * IV * V * *

* 6 * 7 * 8 * 9 * 10 * 11 *

TABELLE 8

GESCHÄTZTE ENTWICKLUNG DER ERZEUGUNG DER MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTEN REBFLÄCHE NACH ART DER ERZEUGUNG UND NACH ERTRAGSKLASSEN IN DEN WEINWIRTSCHAFTSJAHREN 19 .../... BIS 19 .../...

Geographische Einheit * Veränderung der Erzeugung ( = % ) in 19 .../... bis 19 .../... *

* Zur Erzeugung von Qualitätsweinen *

* Ertragsklassen *

* I * II * III * IV *

* 1 * 2 * 3 * 4 *

Geographische Einheit * Veränderung der Erzeugung ( = % ) in 19 .../... bis 19 .../... *

* Zur Erzeugung von anderen Weinen *

* Ertragsklassen *

* I * II * III * IV * V *

* 5 * 6 * 7 * 8 * 9 *

ANHANG II

Im Sinne dieser Entscheidung gilt als :

a ) Betrieb :

eine technisch-wirtschaftliche Einheit , die einer einheitlichen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Produkte erzeugt ;

b ) bestockte Rebfläche :

Gesamt der im Ertrag und noch nicht im Ertrag stehenden Rebflächen , zur Erzeugung von Trauben und/oder von vegetativem Vermehrungsgut der Reben , die regelmässigen Kulturmaßnahmen zur Gewinnung eines vermarktbaren Erzeugnisses unterzogen worden sind ;

c ) mit Qualitätswein b . A . Keltertraubensorten bestockte Rebflächen :

Mit Keltertraubensorten bestockte Rebfläche zur Erzeugung von Qualitätswein b . A . , die den Vorschriften der Verordnung ( EWG ) Nr . 338/79 des Rates vom 5 . Februar 1979 ( 1 ) und den in Anwendung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften sowie den durch national erlassene Bestimmungen in Artikel 19 derselben Verordnung vorgesehenen Vorschriften entsprechen ;

d ) mit Keltertraubensorten für andere Weine bestockte Rebflächen :

mit zur Gewinnung von anderen Weinen als Qualitätsweinen b . A . bestimmten Keltertraubensorten bestockte Rebflächen ;

e ) Weinwirtschaftsjahr :

Das Weinwirtschaftsjahr beginnt am 1 . September und endet am 31 . August ;

f ) Keltertraubensorten :

entsprechend den Definitionen in der Verordnung ( EWG ) Nr . 347/79 des Rates vom 5 . Februar 1979 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten ( 2 ) ;

g ) Rodung :

die vollständige Beseitigung der Rebstöcke , die sich auf einem mit Reben bepflanzten Rebgrundstück befinden ;

h ) Aufgabe :

die Einstellung von regelmässigen Kulturmaßnahmen auf den zur Gewinnung eines vermarktbaren Erzeugnisses vorgesehenen Rebflächen ;

i ) Anpflanzung :

endgültiges Einpflanzen des veredelten oder unveredelten Rebsetzlings oder von Teilen eines solchen Rebsetzlings zum Zweck der Erzeugung von Trauben oder zur Zuechtung von als Unterlagsreben dienenden Mutterreben ;

l ) Recht auf Wiederbepflanzung :

das Recht , gemäß den unter Verordnung ( EWG ) Nr . 337/79 festgelegten Bedingungen im Laufe der acht Wirtschaftsjahre nach dem Jahr der ordnungsgemäß gemeldeten Rodung auf einer Fläche , die , auf die Reinkultur bezogen , der gerodeten Fläche gleichwertig ist , Reben anzupflanzen ;

m ) Wiederbepflanzung :

die Anpflanzung von Reben aufgrund eines Rechts auf Wiederbepflanzung ;

n ) Neuanpflanzung :

die Anpflanzung von Reben , die nicht der Definition der Wiederbepflanzung nach Buchstabe m ) entspricht .

( 1 ) ABl . Nr . L 54 vom 5 . 3 . 1979 , S . 48 .

( 2 ) ABl . Nr . L 54 vom 5 . 3 . 1979 , S . 75 .