80/764/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 1980 zur Festlegung des Tabellenprogramms und der Definitionen betreffend die statistischen Zwischenerhebungen der Rebflächen
Amtsblatt Nr. L 213 vom 16/08/1980 S. 0028 - 0033
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 12 S. 0088
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 30 S. 0087
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Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 18 S. 0303
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++++ ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 8 . Juli 1980 zur Festlegung des Tabellenprogramms und der Definitionen Zwischenerhebungen der Rebflächen ( 80/764/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 des Rates vom 5 . Februar 1979 über statistische Erhebungen der Rebflächen ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 6 Absatz 7 , in Erwägung nachstehender Gründe : Nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 teilen die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Zwischenerhebungen in Form eines Tabellenprogramms mit , das gemäß dem in Artikel 8 der genannten Verordnung vorgesehenen Verfahren festgelegt wird . Damit die Vergleichbarkeit der in diesen Tabellen aufgenommenen Daten gesichert ist , sollten einige Begriffe der Zwischenerhebungen definiert werden . Nach Artikel 6 Absatz 7 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission die in diesem Artikel 6 genannten Angaben entsprechend einem Tabellenprogramm mitteilen , welches gemäß dem in Artikel 8 vorgesehenen Verfahren derselben Verordnung festzulegen ist . Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Agrarstatistik - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : Artikel 1 Die Form des Tabellenprogramms für die Zwischenerhebung der Rebflächen und für die in Artikel 6 der Verordnung ( EWG ) Nr . 357/79 genannten Angaben wird im Anhang I festgelegt . Artikel 2 Die Definitionen für Begriffe der G * derhebungen werden im Anhang II festgelegt . Artikel 3 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet . Brüssel , den 8 . Juli 1980 Für die Kommission François-Xavier ORTOLI Vizepräsident ( 1 ) ABl . Nr . L 54 vom 5 . 3 . 1979 , S . 124 . ANHANG I TABELLE 5 MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTE REBFLÄCHE NACH ART DER ERZEUGUNG UND NACH ERTRAGSKLASSEN IN HA Geographische Einheit * Insgesamt * Zur Erzeugung von Qualitätsweinen b.A . * * * Zusammen * Ertragsklasse * * * * I * II * III * IV * * 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * 6 * In Ertrag * * * * * * * Noch nicht in Ertrag * * * (*) * (*) * (*) * (*) * Geographische Einheit * Zur Erzeugung von anderen Weinen * * Zusammen * Ertragsklasse * * * I * II * III * IV * V * * 7 * 8 * 9 * 10 * 11 * 12 * In Ertrag * * * * * * * Noch nicht in Ertrag * * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) Fakultativ . TABELLE 6 VERÄNDERUNG DER MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTEN REBFLÄCHE NACH ART DER ERZEUGUNG UND NACH ERTRAGSKLASSEN IM WEINWIRTSCHAFTSJAHR 19 .../... IN HA Stand am Ende des Weinwirtschaftsjahres , Veränderung nach geographischer Einheit * Insgesamt * Zur Erzeugung von Qualitätsweinen b.A . * * * Zusammen * Ertragsklassen * * * * I * II * III * IV * * 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * 6 * Gerodet oder nicht mehr bewirtschaftet * * * * * * * Neubepflanzt * * * (*) * (*) * (*) * (*) * Wiederbepflanzt * * * (*) * (*) * (*) * (*) * Stand am Ende des Weinwirtschaftsjahres , Veränderung nach geographischer Einheit * Zur Erzeugung von anderen Weinen * * Zusammen * Ertragsklassen * * * I * II * III * IV * V * * 7 * 8 * 9 * 10 * 11 * 12 * Gerodet oder nicht mehr bewirtschaftet * * * * * * * Neubepflanzt * * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) * Wiederbepflanzt * * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) * (*) Fakultativ . TABELLE 7 ERZEUGUNG IN HEKTOLITER DER MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTEN REBFLÄCHE NACH ERTRAGSKLASSEN UND GESCHÄTZTER DURCHSCHITTLICHER NATÜRLICHER ALKOHOLGEHALT NACH ART DER ERZEUGUNG IM WEINWIRTSCHAFTSJAHR 19 .../... Geographische Einheit * Zur Erzeugung von Qualitätsweinen b.A . * * Erzeugung in hl Traubenmost oder Wein * Durchschnittlicher natürlicher Alkoholgehalt in % Vol . oder durchschnittlicher * Öchslegehalt * * Ertragsklassen * * * I * II III * IV * * * 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * Geographische Einheit * Zur Erzeugung von anderen Weinen * * Erzeugung in hl Traubenmost oder Wein * Durchschnittlicher natürlicher Alkoholgehalt in % Vol . oder durchschnittlicher * Öchslegehalt * * Ertragsklassen * * * I * II * III * IV * V * * * 6 * 7 * 8 * 9 * 10 * 11 * TABELLE 8 GESCHÄTZTE ENTWICKLUNG DER ERZEUGUNG DER MIT KELTERTRAUBENSORTEN BESTOCKTEN REBFLÄCHE NACH ART DER ERZEUGUNG UND NACH ERTRAGSKLASSEN IN DEN WEINWIRTSCHAFTSJAHREN 19 .../... BIS 19 .../... Geographische Einheit * Veränderung der Erzeugung ( = % ) in 19 .../... bis 19 .../... * * Zur Erzeugung von Qualitätsweinen * * Ertragsklassen * * I * II * III * IV * * 1 * 2 * 3 * 4 * Geographische Einheit * Veränderung der Erzeugung ( = % ) in 19 .../... bis 19 .../... * * Zur Erzeugung von anderen Weinen * * Ertragsklassen * * I * II * III * IV * V * * 5 * 6 * 7 * 8 * 9 * ANHANG II Im Sinne dieser Entscheidung gilt als : a ) Betrieb : eine technisch-wirtschaftliche Einheit , die einer einheitlichen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Produkte erzeugt ; b ) bestockte Rebfläche : Gesamt der im Ertrag und noch nicht im Ertrag stehenden Rebflächen , zur Erzeugung von Trauben und/oder von vegetativem Vermehrungsgut der Reben , die regelmässigen Kulturmaßnahmen zur Gewinnung eines vermarktbaren Erzeugnisses unterzogen worden sind ; c ) mit Qualitätswein b . A . Keltertraubensorten bestockte Rebflächen : Mit Keltertraubensorten bestockte Rebfläche zur Erzeugung von Qualitätswein b . A . , die den Vorschriften der Verordnung ( EWG ) Nr . 338/79 des Rates vom 5 . Februar 1979 ( 1 ) und den in Anwendung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften sowie den durch national erlassene Bestimmungen in Artikel 19 derselben Verordnung vorgesehenen Vorschriften entsprechen ; d ) mit Keltertraubensorten für andere Weine bestockte Rebflächen : mit zur Gewinnung von anderen Weinen als Qualitätsweinen b . A . bestimmten Keltertraubensorten bestockte Rebflächen ; e ) Weinwirtschaftsjahr : Das Weinwirtschaftsjahr beginnt am 1 . September und endet am 31 . August ; f ) Keltertraubensorten : entsprechend den Definitionen in der Verordnung ( EWG ) Nr . 347/79 des Rates vom 5 . Februar 1979 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten ( 2 ) ; g ) Rodung : die vollständige Beseitigung der Rebstöcke , die sich auf einem mit Reben bepflanzten Rebgrundstück befinden ; h ) Aufgabe : die Einstellung von regelmässigen Kulturmaßnahmen auf den zur Gewinnung eines vermarktbaren Erzeugnisses vorgesehenen Rebflächen ; i ) Anpflanzung : endgültiges Einpflanzen des veredelten oder unveredelten Rebsetzlings oder von Teilen eines solchen Rebsetzlings zum Zweck der Erzeugung von Trauben oder zur Zuechtung von als Unterlagsreben dienenden Mutterreben ; l ) Recht auf Wiederbepflanzung : das Recht , gemäß den unter Verordnung ( EWG ) Nr . 337/79 festgelegten Bedingungen im Laufe der acht Wirtschaftsjahre nach dem Jahr der ordnungsgemäß gemeldeten Rodung auf einer Fläche , die , auf die Reinkultur bezogen , der gerodeten Fläche gleichwertig ist , Reben anzupflanzen ; m ) Wiederbepflanzung : die Anpflanzung von Reben aufgrund eines Rechts auf Wiederbepflanzung ; n ) Neuanpflanzung : die Anpflanzung von Reben , die nicht der Definition der Wiederbepflanzung nach Buchstabe m ) entspricht . ( 1 ) ABl . Nr . L 54 vom 5 . 3 . 1979 , S . 48 . ( 2 ) ABl . Nr . L 54 vom 5 . 3 . 1979 , S . 75 .