20.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 219/21


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 18. August 2010

über einen Finanzierungsbeschluss für ein Pilotprojekt zur Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher sowie der Effizienz und Stabilität der europäischen Finanzmärkte durch Schulung von Verbraucherverbänden und ähnlichen Organisationen

(2010/462/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1) (nachstehend „Haushaltsordnung“), insbesondere auf Artikel 75,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2) (nachstehend „Durchführungsbestimmungen“), insbesondere auf Artikel 90,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 75 der Haushaltsordnung und Artikel 90 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen geht einer Mittelbindung aus dem Unionshaushalt ein Finanzierungsbeschluss des betreffenden Organs oder der Behörden, denen das Organ entsprechende Befugnisse übertragen hat, voran, der die wesentlichen Aspekte bestimmt, die eine Ausgabe zulasten des Haushalts bewirkt.

(2)

Bei dem betreffenden Pilotprojekt handelt es sich um ein Pilotprojekt experimenteller Art im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a der Haushaltsordnung, mit dem Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden.

(3)

Die Haushaltsbehörde hat im Haushaltsplan der Union für 2010 1 Mio. EUR für ein Pilotprojekt zum Thema Verbrauchermündigkeit, Effizienz und Stabilität der europäischen Finanzmärkte durch Schulungen bereitgestellt.

(4)

Für die Umsetzung des Pilotprojekts sind drei Maßnahmen vorgesehen, deren Finanzierung mit einem einzigen Beschluss geregelt werden sollte.

(5)

Da die Finanzdienstleistungen immer komplexer werden, besteht bei den Verbrauchern ein wachsender Bedarf an Finanzberatung. Allgemeine Finanzberatungsleistungen können die Finanzkompetenz der Verbraucher stärken, die dann in Kenntnis der Sachlage Finanzgeschäfte tätigen können. Durch Schulungen sollen Einrichtungen ohne Erwerbszweck, wie Verbraucherverbände, NRO sowie staatliche Stellen, in die Lage versetzt werden, eine bessere und breiter gefächerte Beratung der Verbraucher im Bereich Finanzdienstleistungen zu gewährleisten.

(6)

Der vorliegende Finanzierungsbeschluss kann auch die Zahlung von Verzugszinsen nach Artikel 83 der Haushaltsordnung und Artikel 106 Absatz 5 der Durchführungsbestimmungen abdecken.

(7)

Der in Artikel 90 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen genannte Begriff „substanzielle Änderungen“ sollte für die Anwendung dieses Beschlusses definiert werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die im Anhang aufgeführten Maßnahmen werden angenommen. Sie werden aus der Haushaltslinie 17 02 04 des Haushaltsplans der Europäischen Union für 2010 mit einem Höchstbetrag von 1 000 000 EUR finanziert. Diese Mittel können auch die Zahlung von Verzugszinsen abdecken.

Die in den folgenden Beschreibungen angegebenen Beträge sind Richtwerte. Änderungen innerhalb des für sämtliche spezifischen Maßnahmen vorgesehenen maximalen Richtbetrags, die kumuliert 20 % nicht übersteigen, gelten als nicht substanziell, wenn sie Art und Ziele des Pilotprojekts nicht wesentlich beeinflussen.

Der Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit vornehmen.

Brüssel, den 18. August 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)   ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.


ANHANG

Bereich: Verbraucherpolitik

Pilotprojekt — Haushaltslinie 17 02 04

Rechtsgrundlage: Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates

Für ein Pilotprojekt zur Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher, vor allem im Bereich Finanzdienstleistungen, sowie der Effizienz und Stabilität der europäischen Finanzmärkte, durch Schulung und durch Beratung der Verbraucher stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung.

Anzahl der vorgesehenen Maßnahmen: Die GD SANCO plant die Durchführung von folgenden drei Maßnahmen, mit denen die Handlungskompetenz der Verbraucher im Bereich Finanzdienstleistungen gestärkt werden soll:

—

Schulungen im Bereich Finanzdienstleistungen, die sich an Verbraucherverbände und andere interessierte nicht gewinnorientierte Kreise richten, die die Endnutzer von Finanzdienstleistungen im Rahmen eines bereits bestehenden Rahmenvertrags informieren und beraten. Der Auftrag zur Durchführung dieser Maßnahme mit einem Auftragswert von 200 000 EUR wird im Rahmen eines bereits bestehenden Rahmenvertrags im September 2010 vergeben.

—

Studie zur Bestandsaufnahme der Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die die Verbraucher in den einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich Finanzdienstleistungen beraten. Außerdem sollen im Rahmen der Studie vorbildliche Verfahren im Bereich der allgemeinen Finanzberatung bewertet werden. Des Weiteren soll der Schulungsbedarf dieser Einrichtungen in Fragen der Finanzberatung ermittelt werden. Für diese Studie mit einem Auftragswert von 150 000 EUR wird im August 2010 eine offene Ausschreibung (Dienstleistungsvertrag) in die Wege geleitet.

Als Follow-up zu der Studie zur Bestandsaufnahme werden im Bereich Finanzdienstleistungen weitere Schulungsmaßnahmen für interessierte Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die die Verbraucher in Fragen von Finanzdienstleistungen beraten, organisiert. Für diese Schulungsmaßnahmen mit einem Auftragswert von 650 000 EUR wird im Mai 2011 eine offene Ausschreibung (Dienstleistungsvertrag) in die Wege geleitet.