78/991/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Varian Electrostatic Printer/Plotter, model 4115"
Amtsblatt Nr. L 340 vom 06/12/1978 S. 0022 - 0022
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 6 S. 0266
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Varian Electrostatic Printer/Plotter, model 4115" (78/991/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 17. Juli 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Varian Electrostatic Printer/Plotter, model 4115" wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 20. Oktober 1978 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um einen druckenden Kurvenschreiber handelt, der im Rahmen eines radiotherapeutischen Forschungsvorhaben benutzt wird wobei gleichzeitig der Prototyp einer ferngesteuerten Kobaltbestrahlungsquelle zur Anwendung kommt. Es handelt sich um ein Gerät mit vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten, das lediglich wissenschaftliche Forschungs- und Untersuchungsergebnisse wiedergibt bzw. ausdruckt ; das Gerät selbst besitzt keine objektiven Eigenschaften, die es für reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet machen ; auch seine Verwendung zu Forschungszwecken genügt im vorliegenden Fall für sich allein nicht, um ihm den Charakter eines wissenschaftlichen Gerätes zu verleihen und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Varian Electrostatic Printer/Plotter, model 4115" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 21. November 1978 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.