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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2094

16.10.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/2094 DES RATES

vom 10. Oktober 2025

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen über ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 115 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Mitgliedstaaten verfügen mit der Richtlinie 2011/16/EU des Rates (1) über einen soliden und integrierten Rahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern. Ziel dieses Rahmens ist es, die Einhaltung der Steuervorschriften in der Union zu gewährleisten und die Steuerbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu unterstützen.

(2)

Das Königreich Norwegen (im Folgenden „Norwegen“) ist ein wichtiger Handelspartner der Union und Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (2). Es liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, den Anwendungsbereich für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Norwegen im Steuerbereich auszuweiten, der derzeit auf das Gebiet der Mehrwertsteuer beschränkt ist.

(3)

Zu diesem Zweck sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern mit Norwegen aufgenommen werden, mit dem der Anwendungsbereich des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Norwegen erweitert würde, indem der Informationsaustausch gemäß Artikel 8 Absatz 1 und den Artikeln 8a und 8ab der Richtlinie 2011/16/EU abgedeckt würde.

(4)

Die Verhandlungen sollten auch darauf abzielen, den Anwendungsbereich der Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung zwischen den Mitgliedstaaten und Norwegen auszuweiten, indem Forderungen in Bezug auf alle Steuern außer die bereits unter die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (3) fallenden Forderungen im Einklang mit der Richtlinie 2010/24/EU des Rates (4) erfasst werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen über ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern mit dem Königreich Norwegen aufzunehmen.

(2)   Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt. Diese Verhandlungsrichtlinien werden je nach Verlauf der Verhandlungen gegebenenfalls überarbeitet und weiterentwickelt.

Artikel 2

(1)   Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Steuerfragen“ geführt, die zum Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestellt wird.

(2)   Die Kommission erstattet dem in Absatz 1 genannten Sonderausschuss regelmäßig über die gemäß diesem Beschluss unternommenen Schritte Bericht und konsultiert ihn regelmäßig.

(3)   Auf Ersuchen des Rates erstattet die Kommission dem Rat — auch schriftlich — Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 10. Oktober 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

S. LOSE


(1)  Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/16/oj).

(2)   ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/1994/1/oj.

(3)   ABl. L 195 vom 1.8.2018, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2018/1089/oj.

(4)  Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (ABl. L 84 vom 31.3.2010, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/24/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2094/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)