31977D0463

77/463/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 1977 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Papierprüfgerätes ,,Pulmac Zero Span Tester"

Amtsblatt Nr. L 179 vom 19/07/1977 S. 0037 - 0037
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 4 S. 0071


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. Juni 1977 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Papierprüfgerätes "Pulmac Zero Span Tester" (77/463/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die deutsche Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 4. Februar 1977 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Pulmac Zero Span Tester" wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 3. Juni 1977 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Auschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß das Gerät zur Qualitätskontrolle von Papier und Papierhalbstoff sowie insbesondere zur Bestimmung der Zugfestigkeit von synthetischen und Zellstoff-Papieren in Abhängigkeit zur Faserstruktur dient. Dieses Gerät ist nicht so hergerichtet, um für spezifisch wissenschaftliche Zwecke verwendet zu werden. Es handelt sich vielmehr um ein Gerät, das offensichtlich in allen Bereichen gewerblich eingesetzt werden kann. Dieses Gerät besitzt somit keinen wissenschaftlichen Charakter -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät "Pulmac Zero Span Tester" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 29. Juni 1977

Für die Kommission

Étienne DAVIGNON

Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.