31976Y0526(03)

Beschluß Nr. 105 vom 19. Dezember 1975 zur Anwendung des Artikels 50 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Amtsblatt Nr. C 117 vom 26/05/1976 S. 0003 - 0003
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0079
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0079


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VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER

BESCHLUSS Nr . 105

vom 19 . Dezember 1975

zur Anwendung des Artikels 50 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71

DIE VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER

BESCHLIESST

auf Grund von Artikel 81 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 des Rates , nach dem sie alle Verwaltungsfragen zu regeln hat , die sich aus dieser Verordnung und der Verordnung ( EWG ) Nr . 574/72 des Rates ergeben ;

in Erwägung , daß

bei strikter Anwendung der Artikel 50 und 51 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 ein Träger , der eine Zulage nach Artikel 50 zahlt , diese jedesmal neu berechnen müsste , wenn eine der einem Berechtigten geschuldeten Leistung wegen Anstiegs der Lebenshaltungskosten , wegen einer Änderung des Lohnniveaus oder aus sonstigen Anpassungsgründen geändert wird ;

die Träger der Rentenversicherung einzelner Mitgliedstaaten zu derart häufigen Neuberechnungen aus technischen Gründen ausserstande sind ;

diese Neuberechnungen stets eine Kürzung der Zulage zur Folge haben ;

nur die Leistungen des Trägers geringer werden , nicht jedoch seine Verwaltungskosten ;

eine einmalige Neuberechnung jährlich sowohl im Interesse des Berechtigten als auch des zahlenden Trägers liegt ,

FOLGENDES :

1 . Der zuständige Träger eines Mitgliedstaats , der eine Zulage nach Artikel 50 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 zahlt , teilt diese Tatsache dem zuständigen Träger jedes anderen Mitgliedstaats mit , nach dessen Rechtsvorschriften der Berechtigte ebenfalls Anspruch auf Leistungen nach Artikel 46 dieser Verordnung hat .

2 . Die zuständigen Träger der anderen Mitgliedstaaten , die Leistungen nach Artikel 46 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 zahlen , teilen dem Träger , der die Zulage zahlt , einmal jährlich , und zwar im Januar , die Höhe der Leistung mit , die sie am 1 . Januar schulden .

Die zuständigen Behörden zweier Mitgliedstaaten können jedoch im beiderseitigen Einvernehmen von dieser Regel abweichen , um häufigere Neuberechnungen vorzunehmen

3 . Dieser Beschluß tritt am ersten Tag des auf seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften folgenden Monats in Kraft .

Der Vorsitzende der Verwaltungskommission

G . SALIS

Mitteilung auf dem Sektor Fischereierzeugnisse

Im Nachgang zum Erlaß der Verordnung ( EWG ) Nr . 889/76 der Kommission vom 14 . April 1976 zur Aussetzung der Einfuhren von gefrorenen Seehechten und Köhlern sowie deren Filets ( 1 ) wurde der Verwaltungsausschuß für Fischereierzeugnisse am 17 . Mai 1976 um Stellungnahme zu der Frage gebeten , ob die Aussetzung beibehalten werden soll .

Der Verwaltungsausschuß für Fischereierzeugnisse hat eine befürwortende Stellungnahme zu diesen Maßnahmen abgegeben . Die Kommission hat beschlossen , die Verordnung ( EWG ) Nr . 889/76 unverändert in Kraft zu lassen .

( 1 ) ABl . Nr . L 101 vom 15 . 4 . 1976 , S . 38 .

Liste der Mitglieder des Gemischten Ausschusses für die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen im Steinkohlenbergbau

Diese Veröffentlichung stimmt mit Artikel 2 des Beschlusses der Kommission über die Einsetzung des obengenannten Gemischten Ausschusses ( 1 ) überein .

( 1 ) ABl . Nr . L 329 vom 23 . 12 . 1975 .

Vertretene Berufsgruppen * Mitglieder * Staatsangehörigkeit *

Arbeitgeber 15 Sitze * 1 . H.-J . Engeling * Deutsch *

* 2 . K.-H . Jakob * Deutsch *

* 3 . E . Rudlof * Deutsch *

* 4 . K . Spönemann * Deutsch *

* 5 . H . Carlier * Belgisch *

* 6 . J . Soudon * Belgisch *

* 7 . J . Boulet * Belgisch *

* 8 . P . Nègre * Französisch *

* 9 . J . Marseille * Französisch *

* 10 . J . Destal * Französisch *

* 11 . N . Parkin * Britisch *

* 12 . G . C . Shephard * Britisch *

* 13 . R . H . Thompson * Britisch *

* 14 . D . W . Boydell * Britisch *

* 15 . F . L . Edwards * Britisch *

Arbeitnehmer 15 Sitze * 1 . W . Wieder * Deutsch *

* 2 . K . H . Marquardt * Deutsch *

* 3 . K . H . Sabellek * Deutsch *

* 4 . H . Menzel * Deutsch *

* 5 . M . Sander * Deutsch *

* 6 . J . Olyslägers * Belgisch *

* 7 . A . Renders * Belgisch *

* 8 . H . Rigaud * Französisch *

* 9 . J . P . Bergamelli * Französisch *

* 10 . H . Gerne * Französisch *

* 11 . L . Daly * Britisch *

* 12 . M . McGahey * Britisch *

* 13 . T . E . Bartle * Britisch *

* 14 . A . E . Simpson * Britisch *

* 15 . J . Gormley * Britisch