02024D3161 — DE — 18.12.2024 — 000.001
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BESCHLUSS (EU) 2024/3161 DES RATES vom 12. Dezember 2024 zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft (ABl. L 3161 vom 18.12.2024, S. 1) |
Berichtigt durch:
BESCHLUSS (EU) 2024/3161 DES RATES
vom 12. Dezember 2024
zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft
Artikel 1
Die folgende von Polen benannte Kandidatin wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 8. Januar 2025 zur Europäischen Staatsanwältin der EUStA ernannt:
Frau Grażyna STRONIKOWSKA
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.