31994D0297

94/297/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 1994 zur Genehmigung des von Italien vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen in der Provinz Massa-Carrara, Toscana (Nur der italienische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 131 vom 26/05/1994 S. 0023 - 0023


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. Mai 1994 zur Genehmigung des von Italien vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen in der Provinz Massa-Carrara, Toscana (Nur der italienische Text ist verbindlich) (94/297/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 80/217/EWG des Rates vom 22. Januar 1980 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (1), zuletzt geändert durch die Entscheidung 93/384/EWG (2), insbesondere auf Artikel 6a Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Italien hat der Kommission einen Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen in der Provinz Massa-Carrara, Toscana, vorgelegt.

Unter Berücksichtigung weiterer Einzelheiten stimmt der Plan nach entsprechender Prüfung mit der Richtlinie 80/217/EWG überein.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der von Italien vorgelegte Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen in der Provinz Massa-Carrara, Toscana, wird genehmigt.

Artikel 2

Italien setzt die zur Durchführung des in Artikel 1 genannten Plans erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor dem 1. Mai 1994 in Kraft.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

Brüssel, den 2. Mai 1994

Für die Kommission

René STEICHEN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 47 vom 21. 2. 1980, S. 11.

(2) ABl. Nr. L 166 vom 8. 7. 1993, S. 34.