18.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 185/35


BESCHLUSS (EU) 2017/1331 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 4. Juli 2017

zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/435 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 14 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 (2) des Rates wurde ein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der Union eingerichtet.

(2)

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates hat die Kommission den absoluten Betrag dieses Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für 2014 berechnet (3).

(3)

Per Beschluss (EU) 2015/435 (4) haben das Europäische Parlament und der Rat den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um 2014 zusätzliche Mittel für Zahlungen bereitzustellen, die im Zeitraum 2018-2020 aufgerechnet werden sollen.

(4)

Nach der mittelfristigen Zahlungsvorausschätzung, die die Kommission im Zuge der Halbzeitüberprüfung des MFR vorgenommen hat, ist mit einem steigenden Druck auf die jährlichen Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2020 zu rechnen.

(5)

Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2017 weist einen Spielraum unter der Obergrenze der Zahlungen in Höhe von 9,6 Mrd. EUR aus, der die Aufrechnung des gesamten im Jahr 2014 in Anspruch genommenen Betrags ermöglicht.

(6)

Der Beschluss (EU) 2015/435 sollte daher entsprechend geändert werden —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (EU) 2015/435 wird wie folgt geändert:

(1)

Artikel 1 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um über die Obergrenze der Mittel für Zahlungen des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus den Betrag von 2 818 233 715 EUR an Mitteln für Zahlungen bereitzustellen.“

(2)

Artikel 2 erhält folgende Fassung:

„Artikel 2

Der Betrag von 2 818 233 715 EUR wird gegen den Spielraum unter der Obergrenze der Mittel für Zahlungen für das Jahr 2017 aufgerechnet.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Straßburg am 4. Juli 2017.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

A. TAJANI

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. MAASIKAS


(1)   ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

(2)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).

(3)  Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Dezember 2013 „Technische Anpassung des Finanzrahmens an die Entwicklung des Bruttonationaleinkommens für das Haushaltsjahr 2014“ (COM(2013)0928).

(4)  Beschluss (EU) 2015/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 4).