02023D2440 — DE — 18.07.2024 — 001.001
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BESCHLUSS (EU) 2023/2440 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2023 über die unionsweite Gesamtmenge der Zertifikate, die Luftfahrzeugbetreibern im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für 2024 zuzuteilen sind (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 2440 vom 31.10.2023, S. 1) |
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L 1797 |
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28.6.2024 |
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BESCHLUSS (EU) 2023/2440 DER KOMMISSION
vom 27. Oktober 2023
über die unionsweite Gesamtmenge der Zertifikate, die Luftfahrzeugbetreibern im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für 2024 zuzuteilen sind
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 1
Die Gesamtmenge der den Luftfahrzeugbetreibern für 2024 zuzuteilenden Zertifikate gemäß Artikel 3c Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG beläuft sich auf 27 563 529 .
Artikel 2
Die Menge der Zertifikate, die 2024 gemäß den Vorschriften für die kostenlose Zuteilung, die vor den durch die Richtlinie (EU) 2023/958 eingeführten Änderungen in Kraft waren, kostenlos zugeteilt worden wären, beläuft sich auf 23 429 000 .
Artikel 2a
Unter Berücksichtigung der Luftfahrzeugbetreiber, die ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2023 eingestellt haben, werden 1 988 951 Zertifikate auf den mit Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten Innovationsfonds übertragen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.