02023D2440 — DE — 18.07.2024 — 001.001


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►B

BESCHLUSS (EU) 2023/2440 DER KOMMISSION

vom 27. Oktober 2023

über die unionsweite Gesamtmenge der Zertifikate, die Luftfahrzeugbetreibern im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für 2024 zuzuteilen sind

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2440 vom 31.10.2023, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS (EU) 2024/1797 DER KOMMISSION  vom 27. Juni 2024

  L 1797

1

28.6.2024




▼B

BESCHLUSS (EU) 2023/2440 DER KOMMISSION

vom 27. Oktober 2023

über die unionsweite Gesamtmenge der Zertifikate, die Luftfahrzeugbetreibern im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für 2024 zuzuteilen sind

(Text von Bedeutung für den EWR)



▼M1

Artikel 1

Die Gesamtmenge der den Luftfahrzeugbetreibern für 2024 zuzuteilenden Zertifikate gemäß Artikel 3c Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG beläuft sich auf 27 563 529 .

Artikel 2

Die Menge der Zertifikate, die 2024 gemäß den Vorschriften für die kostenlose Zuteilung, die vor den durch die Richtlinie (EU) 2023/958 eingeführten Änderungen in Kraft waren, kostenlos zugeteilt worden wären, beläuft sich auf 23 429 000 .

▼M1

Artikel 2a

Unter Berücksichtigung der Luftfahrzeugbetreiber, die ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2023 eingestellt haben, werden 1 988 951 Zertifikate auf den mit Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten Innovationsfonds übertragen.

▼B

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.