31982D0252

82/252/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. April 1982 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Jahr 1981 in der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Richtlinien 72/159/EWG, 72/160/EWG und 75/268/EWG des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 110 vom 23/04/1982 S. 0026 - 0028


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 1. April 1982

zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Jahr 1981 in der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Richtlinien 72/159/EWG, 72/160/EWG und 75/268/EWG des Rates

(Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(82/252/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 81/528/EWG (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3,

gestützt auf die Richtlinie 75/268/EWG des Rates vom 28. April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten (3), zuletzt geändert durch die Richtlinie 80/666/EWG (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Richtlinie 72/160/EWG des Rates vom 17. April 1972 zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und der Verwendung der landwirtschaftlich genutzten Fläche für Zwecke der Strukturverbesserung (5), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 72/160/EWG folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitgeteilt:

- Grundsätze für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und für die Förderung der ländlichen Siedlung in der Fassung vom 21. August 1981;

- Grundsätze für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie in forstwirtschaftlichen Betrieben in der Fassung vom 21. August 1981;

- Grundsätze für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und bestimmten benachteiligten Gebieten vom 21. August 1981;

- Grundsätze für die Förderung der langfristigen Verpachtung durch Prämien vom 21. August 1981;

- Grundsätze für die Förderung durch Anpassungsbeihilfen für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 21. August 1981.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat weiterhin gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 72/160/EWG die Neufassung folgender Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer mitgeteilt bzw. ihre unveränderte Fortgeltung für das Jahr 1981 bestätigt:

SCHLESWIG-HOLSTEIN

- Richtlinien zur Förderung von Zusammenschlüssen für die rationelle Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen (Maschinenringe) vom 29. Juni 1978;

- Richtlinien für die Förderung des Einsatzes landwirtschaftlicher Betriebshelfer vom 17. April 1978 und 20. Februar 1981;

- Richtlinien für die Förderung baulicher Maßnahmen auf den Gebieten der Rindvieh- und Schweinehaltung vom 2. April 1981;

- Richtlinien für die Förderung baulicher Maßnahmen in bäuerlichen Familienbetrieben vom 2. April 1981;

- Richtlinien für die Förderung von Dränvorhaben einzelner Landwirte vom 19. Juni 1980;

NIEDERSACHSEN

- Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen an Maschinenringe in der Fassung vom 10. Oktober 1979;

- Richtlinien für die Förderung des Zusammenschlusses bäuerlicher Betriebe zum gemeinsamen Einsatz von Betriebshelfern vom 13. Dezember 1972;

- Richtlinien für besondere Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen - Stufeninvestitionsplan - in der Fassung vom 19. Februar 1977;

- Richtlinien vom 24. April 1974 zur Erleichtung der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der Fassung vom 2. August 1976;

- Richtlinien zur Förderung der Umstrukturierung der Obsterzeugung an der Niederelbe 1981 in der Fassung der Mitteilung vom 16. Dezember 1981;

NORDRHEIN-WESTFALEN

- Richtlinien zur Förderung von Investitionen zur umweltfreundlichen Tierproduktion vom 13. Juni 1979;

HESSEN

- Richtlinien für die Gewährung von Landesbeihilfen an landtechnische Förderungsgemeinschaften vom 8. März 1975;

- Richtlinien zur Förderung landwirtschaftlich-technischer Gemeinschaftsvorhaben vom 21. Dezember 1972;

- Richtlinien für die Förderung der Existenzgründung junger Landwirte (Ziffer 2.4) vom 4. August 1979 mit Änderung;

- Richtlinien für die Förderung der nebenberuflichen und sonstigen Landbewirtschaftung und Landschaftspflege vom 31. März 1980 in der Fassung vom 13. Februar 1981;

RHEINLAND-PFALZ

- Erlaß über die Förderung der Maschinen- und Betriebshilfsringe vom 20. Mai 1981;

BADEN-WÜRTTEMBERG

- Richtlinien zur Förderung des überbetrieblichen Maschineneinsatzes durch Maschinenringe vom 1. Januar 1977;

- Richtlinien für die Dorfhelferinnen- und Betriebshelfereinrichtungen vom 8. April 1980;

- Richtlinien für die ergänzende Förderung von Baumaßnahmen in entwicklungsfähigen Betrieben vom 19. April 1974 in der Fassung vom 29. Mai 1981;

- Richtlinien für den Agrarkredit des Landes vom 29. Mai 1981;

- Richtlinien zur Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen zur Erhaltung der Kulturlandschaft (Zuschüsse an Schafhalter) vom 19. Februar 1980;

- Richtlinien betreffend Programm zur regionalen Betriebserhaltung und -entwicklung (Investitionen im Wirtschaftsbereich) in der Fassung vom 28. März 1978, 11. August 1978, 29. Mai 1981, 7. August 1981 und 5. Oktober 1981;

- Richtlinien vom 2. August 1974 über Beihilfen für die Errichtung und den Ausbau von Weiden auf Flächen, die anderweitig nicht mehr genutzt werden können;

- Richtlinien zur Förderung der Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe vom 29. Mai 1981;

SAARLAND

- Erlaß über die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft vom 5. Juni 1973;

- Richtlinien zur Gewährung von Zinszuschüssen zur Förderung der Landwirtschaft vom 1. September 1972;

BAYERN

- Erlaß vom 7. November 1976 über besondere Bedingungen für die finanzielle Förderung gemäß Artikel 6 Absatz 5 des Gesetzes zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft (Maschinenringe);

- Erlaß über die allgemeinen Zuwendungsbedingungen für die finanzielle Förderung zentraler Einrichtungen für Dorfhelferinnen und Betriebshelfer vom 8. November 1976;

- Richtlinien über die Förderung der Dorferneuerung vom 29. März 1978 in der Fassung vom 13. August 1979;

- Richtlinien für den Agrarkredit des Landes vom 21. März 1980;

- Richtlinien zum bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsprogramm 1980.

Die 1980 geltenden Fassungen der vorgenannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind Gegenstand der Entscheidung der Kommission 80/1060/EWG gewesen (1).

Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 72/160/EWG muß die Kommission entscheiden, ob im Hinblick auf die Vereinbarkeit der mitgeteilten Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit den genannten Richtlinien und unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinien sowie des notwendigen Zusammenhangs zwischen den verschiedenen Maßnahmen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft auch für das Jahr 1981 erfuellt sind.

Die genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechen der Zielsetzung der Richtlinien 72/159/EWG, 72/160/EWG und 75/268/EWG.

Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten gehört worden.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in den Erwägungsgründen genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Richtlinien 72/159/EWG und 72/160/EWG sowie der Richtlinie 75/268/EWG im Jahr 1981 in der Bundesrepublik Deutschland erfuellen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 6 der Richtlinie 72/160/EWG genannten gemeinsamen Maßnahmen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Brüssel, den 1. April 1982

Für die Kommission

Poul DALSAGER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 41.

(3) ABl. Nr. L 128 vom 19. 5. 1975, S. 1.

(4) ABl. Nr. L 180 vom 14. 7. 1980, S. 34.

(5) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 9.

(1) ABl. Nr. L 308 vom 19. 11. 1980, S. 20.