31979D0435

79/435/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 1979 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß Titel II der Richtlinie 75/268/EWG (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 111 vom 04/05/1979 S. 0036 - 0036


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. April 1979 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß Titel II der Richtlinie 75/268/EWG (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (79/435/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie des Rates 75/268/EWG vom 28. April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten (1), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Richtlinie des Rates 72/159/EWG vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3;

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die niederländische Regierung hat am 2. Februar 1979 gemäß Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG den Beschluß der Stiftung Agrarlandverwaltung vom 19. Dezember 1978 betreffend "Beihilfen für benachteiligte Gebiete" mitgeteilt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG und Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG muß die Kommission entscheiden, ob im Hinblick auf die Vereinbarkeit der mitgeteilten Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit der Richtlinie 75/268/EWG und unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie sowie des notwendigen Zusammenhangs zwischen den verschiedenen Maßnahmen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft erfuellt sind.

Der genannte Beschluß entspricht der Zielsetzung und den Bedingungen des Titels II der Richtlinie 75/268/EWG.

Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden.

Die in dieser Entscheidung getroffene Feststellung entspricht der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der von der niederländischen Regierung mitgeteilte Beschluß der Stiftung Agrarlandverwaltung vom 19. Dezember 1978 betreffend "Beihilfen für benachteiligte Gebiete" erfuellt die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.

Brüssel, den 17. April 1979

Für die Kommission

Finn GUNDELACH

Vizepräsident (1)ABl. Nr. L 128 vom 19.5.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 96 vom 23.4.1972, S. 1.