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3.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 432/8 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/2128 DER KOMMISSION
vom 1. Oktober 2021
zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung bestimmter spezifischer Ziele und thematischer Prioritäten für die Hilfe im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In den Anhängen II und III der Verordnung (EU) 2021/1529 sind die thematischen Prioritäten für die Hilfe festgelegt. |
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(2) |
Die spezifischen Ziele und thematischen Prioritäten für die Hilfe sollten durch zusätzliche Bestimmungen zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1529 weiterentwickelt werden. |
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(3) |
Diese Verordnung deckt bestimmte spezifische Ziele und thematische Prioritäten für die Hilfe gemäß Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/1529 ab. |
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(4) |
Um die unverzügliche Annahme der Programmierungs- und Finanzierungsbeschlüsse gemäß der Verordnung (EU) 2021/1529 zu gewährleisten, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die spezifischen Ziele und thematischen Prioritäten für die Hilfe im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben a bis m und Buchstabe r sowie Artikel 3 Absatz 4 Buchstaben a bis j der Verordnung (EU) 2021/1529 genannten Bereichen sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 1. Oktober 2021
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
ANHANG
Die spezifischen Ziele und thematischen Prioritäten für die Hilfe gemäß Artikel 3 Absatz 6 und insbesondere Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben a bis m und Buchstabe r sowie Artikel 3 Absatz 4 Buchstaben a bis j der Verordnung (EU) 2021/1529 (IPA III) gemäß dieser delegierten Verordnung:
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(1) |
Schaffung der für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und die Konsolidierung weiterer demokratischer Institutionen erforderlichen Institutionen und Förderung ihrer guten Funktionsweise von Anfang an
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(2) |
Stärkung der Kapazitäten zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Migration auf regionaler und internationaler Ebene und zur weiteren Konsolidierung des Grenz- und Migrationsmanagements
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(3) |
Ausbau der Kapazitäten für die strategische Kommunikation, einschließlich der Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die Reformen, die erforderlich sind, um die Kriterien für die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen
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(4) |
Förderung einer guten Regierungsführung und Reform der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung
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(5) |
Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Steuerung
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(6) |
Stärkung aller Aspekte der gutnachbarlichen Beziehungen, der regionalen Stabilität und der gegenseitigen Zusammenarbeit |
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(7) |
Stärkung der Fähigkeit der Union und ihrer Partner zur Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Bewältigung von Vor- und Nachkrisensituationen
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(8) |
Stärkung der Kapazitäten, der Unabhängigkeit und der Pluralität der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner, einschließlich der Berufsverbände
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(9) |
Förderung der Angleichung der Vorschriften, Standards, Strategien und Verfahren der Begünstigten an die der Union, einschließlich der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über staatliche Beihilfen. |
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(10) |
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen
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(11) |
Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens auf allen Ebenen sowie Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und des Sports
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(12) |
Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und des Zugangs zum Arbeitsmarkt
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(13) |
Förderung von sozialem Schutz und sozialer Inklusion und Bekämpfung der Armut
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(14) |
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität
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(15) |
Thematische Prioritäten für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen IPA-III-Begünstigten
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