28.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 307/149


BESCHLUSS (GASP) 2022/2321 DES RATES

vom 25. November 2022

zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie dazugehörige Munition aus dem Jahr 2018 mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ (im Folgenden SALW-Strategie der EU) misst die Union der regionalen Zusammenarbeit als wirksames Mittel der Kontrolle von Kleinwaffen besondere Bedeutung bei. In der SALW-Strategie der EU wurde der Westbalkan als Region genannt, die es vorrangig zu unterstützen gilt.

(2)

Bei dem Treffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 in Sofia haben die Staats- und Regierungschefs der Union die Erklärung von Sofia vereinbart, der sich die Partnerländer auf dem Westbalkan angeschlossen haben und die die Verpflichtung enthält, die operative Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität in prioritären Bereichen wie Feuerwaffen, Drogen, Migrantenschleusung und Menschenhandel deutlich auszubauen.

(3)

Der Westbalkan ist nach wie vor eine der Regionen, in denen der illegale Waffenhandel in die Union seinen Ursprung hat.

(4)

Am 10. Juli 2018 richtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland in London den fünften Westbalkan-Gipfel aus, auf dem der „Regionale Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024“ (im Folgenden „Fahrplan“) verabschiedet wurde, der im Rahmen der französisch-deutschen Geberkoordinierungsinitiative im Bereich des illegalen Handels mit Feuerwaffen von den SALW-Ausschüssen der Westbalkanländer ausgearbeitet wurde. Diese Ausschüsse erarbeiten aktuell ihre Aktionspläne für die Umsetzung des Fahrplans.

(5)

In der am 25. September 2015 angenommenen Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung wird bekräftigt, dass nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit nicht verwirklicht werden kann und dass illegale Waffenströme zu den Ursachen von Gewalt, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zählen.

(6)

Bei der 8. Zweijährlichen VN-Tagung der Staaten zur Umsetzung des Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, die im Juli 2022 bei den VN in New York stattfand, haben sich die Mitgliedstaaten der VN verpflichtet, zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf allen Ebenen Partnerschaften zu vertiefen und die Zusammenarbeit zu intensivieren sowie die Zusammenarbeit in Grenzgebieten und regionale wie subregionale Koordinierung zu fördern und zu stärken.

(7)

Die von den Westbalkan-Partnern vereinbarten Ziele des Fahrplans stehen im Einklang mit den Bemühungen innerhalb der Union und der VN zur Bekämpfung der Anhäufung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit. Daher sollte die Union den Westbalkan bei der Umsetzung dieses Fahrplans unterstützen.

(8)

Die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (South Eastern and Eastern Europe Clearinghouse for the Control of Small Arms and Light Weapons – SEESAC) wurde 2002 in Belgrad eingerichtet und ist gemäß dem gemeinsamen Mandat des Entwicklungsprogramms der VN (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (RCC) tätig. SEESAC ist der Nachfolger des Stabilitätspakts für Südosteuropa, unterstützt nationale und regionale Akteure bei der Kontrolle und Eindämmung der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW und Munition und leistet somit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in Südost- und Osteuropa. Die SEESAC legt besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, um dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegenzuwirken.

(9)

Die Union hat die SEESAC bereits früher durch den Beschluss 2002/842/GASP des Rates (1) unterstützt, der verlängert und geändert wurde durch die Beschlüsse 2003/807/GASP des Rates (2) und 2004/791/GASP des Rates (3), sowie durch den Beschluss 2010/179/GASP des Rates (4), den Beschluss 2013/730/GASP des Rates (5), verlängert durch den Beschluss (GASP) 2015/2051 des Rates (6), den Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates (7) sowie durch den Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates (8), verlängert durch den Beschluss (GASP) 2021/2161 des Rates (9).

(10)

Die Union betrachtet die SEESAC aufgrund der nachweislich bei ihr gegebenen Erfahrung und der von ihr aufgebauten Netzwerke, der erwiesenen Qualität ihrer Arbeit und ihrer Koordinierungsrolle bei der Ausarbeitung des Fahrplans als den bevorzugten Partner für die Durchführung des Fahrplans.

(11)

Die sich aus diesem Beschluss ergebenden Maßnahmen sollten auf den Ergebnissen aufbauen, die im Rahmen der früheren Beschlüsse des Rates zur Unterstützung der SEESAC erzielt wurden.

(12)

Ferner sollte dieses Vorgehen der Union die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels in der Republik Moldau und in der Ukraine unterstützen, bei denen es sich um Staaten handelt, in denen sich ähnliche Herausforderungen in Bezug auf die Kontrolle von SALW stellen. Dies sollte durch den Transfer von Wissen und Erfahrungen sowie bewährten Verfahren geschehen, die in den westlichen Balkanstaaten seit 2001 gewonnen bzw. entwickelt wurden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Union unterstützt ihre Partner im Westbalkan bei der Umsetzung des „Regionalen Fahrplans für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024“. Die Ziele des Fahrplans bestehen darin,

a)

bis 2023 sicherzustellen, dass Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Waffenkontrolle bestehen und diese vollständig an den Regelungsrahmen der EU und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen angeglichen und in der gesamten Region vereinheitlicht sind,

b)

bis 2024 sicherzustellen, dass die Waffenkontrollmaßnahmen und -verfahren in den Westbalkanländern fakten- und erkenntnisgestützt sind,

c)

bis 2024 die illegalen Ströme von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen in den Westbalkan, im Westbalkan und über den Westbalkan hinaus deutlich zu verringern,

d)

bis 2024 das Angebot von Feuerwaffen, die Nachfrage danach und der Missbrauch solcher Waffen durch verstärkte Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit deutlich zu verringern,

e)

bis 2024 die geschätzte Zahl von Feuerwaffen, die sich im Westbalkan in illegalem Besitz befinden, wesentlich zu verringern,

f)

überschüssige Bestände systematisch zu verringern und beschlagnahmte Kleinwaffen und leichte Waffen und Munition systematisch zu vernichten,

g)

das Risiko der Verbreitung und Umlenkung von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen deutlich zu verringern.

(2)   Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Zielen sollte dieses Vorgehen der Union die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels in der Republik Moldau und der Ukraine unterstützen.

(3)   Zur Verwirklichung der in Absatz 1 und 2 genannten Ziele unternimmt die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses das Folgende:

a)

die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan zu unterstützen,

b)

die Behörden im Westbalkan bei der vollständigen Angleichung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich der Waffenkontrolle an den Regelungsrahmen der Union und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen zu unterstützen und

c)

die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels im Westbalkan, in der Republik Moldau und in der Ukraine durch Kapazitätsbewertungen und durch technische Unterstützung der Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibehörden zu unterstützen.

(4)   Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf die Westbalkanländer, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo (*), Montenegro, Serbien und Nordmazedonien die unmittelbar Begünstigten sind.

Gemäß den in Absatz 2 genannten Zielen werden durch dieses Projekt auch die Republik Moldau und die Ukraine unterstützt.

(5)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technisch-fachliche Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch die SEESAC, die sich erforderlichenfalls mit dem Vorreiter der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) abstimmt.

(3)   Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten, von der Union finanzierten Projekts beträgt 4 006 955,58 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierzu trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums von sechs Monaten keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 25. November 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. SÍKELA


(1)  Beschluss 2002/842/GASP des Rates vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 289 vom 26.10.2002, S. 1).

(2)  Beschluss 2003/807/GASP des Rates vom 17. November 2003 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 39).

(3)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46).

(4)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48).

(5)  Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 19).

(6)  Beschluss (GASP) 2015/2051 des Rates vom 16. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/730/GASP zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 300 vom 17.11.2015, S. 19).

(7)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).

(8)  Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).

(9)  Beschluss (GASP) 2021/2161 des Rates vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 436 vom 7.12.2021, S. 46).

(*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.


ANHANG

PROJEKTDOKUMENT

BEITRAG DER UNION ZU DEM SEESAC-PROJEKT BETREFFEND MASSNAHMEN ZUR SALW-KONTROLLE ZUR UMSETZUNG DES FAHRPLANS FÜR EINE DAUERHAFTE LÖSUNG IN BEZUG AUF DEN ILLEGALEN BESITZ UND DEN MISSBRAUCH VON SALW/FEUERWAFFEN UND DAZUGEHÖRIGER MUNITION UND DEN UNERLAUBTEN HANDEL DAMIT IM WESTBALKAN UND BETREFFEND AUF ABRÜSTUNG UND RÜSTUNGSKONTROLLE AUSGERICHTETE MAẞNAHMEN IN SÜDOST- UND OSTEUROPA

1.   Einleitung und Ziele

Mit dem Beitrag der Union wird darauf abgezielt, die Bemühungen um Bekämpfung des illegalen Besitzes und des Missbrauchs von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition sowie des illegalen Handels damit in Südost- und Osteuropa weiterhin zu unterstützen sowie die neuen und sich abzeichnenden Herausforderungen zu meistern. Ungeachtet der erzielten Fortschritte und angesichts des Kriegs in der Ukraine ist Südost- und Osteuropa gemäß der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) nach wie vor eine Region, die Anlass zu Sorge gibt und in der es erhebliche Herausforderungen zu bewältigen gilt. Trotz der bedeutenden Fortschritte der letzten Jahre sind die Anstrengungen zur SALW-Kontrolle auch weiterhin aufgrund der Anhäufung von SALW und Munition, der unzulänglichen Lagerbedingungen, des unerlaubten Besitzes von Waffen, aufgrund von Lücken in der Politikgestaltung und bei den Durchführungskapazitäten, die mit fragilen politischen Systemen einhergehen, sowie aufgrund des sich wandelnden Sicherheitsumfelds in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Damit für kontinuierlichen Fortschritt gesorgt, das Erreichte gesichert und der Weg für eine langfristige tragfähige Lösung geebnet werden kann, die eine vollständige Angleichung an die Rechtsvorschriften und den Regelungsrahmen der Union und die Einhaltung internationaler Standards einschließt, ist daher die weitere Unterstützung für die Bekämpfung der Gefahr, die von der Verbreitung von SALW und dem unerlaubten Handel damit in und von Südost- und Osteuropa ausgeht, ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Union zur Verwirklichung der Ziele der neuen SALW-Strategie der EU.

Um die bei der SALW-Kontrolle noch bestehenden Probleme zu bewältigen und die Verpflichtung der Westbalkanländer zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen zu bekräftigen, wurde der Fahrplan für eine dauerhafte Lösung des illegalen Besitzes und des Missbrauchs von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und des unerlaubten Handels damit im Westbalkan bis 2024 (im Folgenden „Fahrplan“) nach einem Konsultationsprozess mit den relevanten Institutionen und internationalen Organisationen am 29. Mai 2018 in Tirana von den SALW-Ausschüssen der Westbalkanländer angenommen. Er wurde im Rahmen des Londoner Gipfeltreffens mit den Westbalkanländern vom 9. Juli 2018 gebilligt. Der Fahrplan soll bewirken, dass der Westbalkan zu einer sichereren Region und zu einem Exporteur von Sicherheit wird, zu einer Region, in der umfassende und nachhaltige Aufsichts- und Kontrollmechanismen bestehen, die vollständig an die Normen der Union und andere internationale Normen angeglichen sind und die es ermöglichen, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen sowie den illegalen Handel damit zu ermitteln, zu verhindern, zu verfolgen und zu kontrollieren. Der Fahrplan wurde als Referenzdokument erstellt, in dem vereinbarte Leistungsniveaus vorgesehen und die Verpflichtungen dargelegt sind, die auf strategischer, politischer und operativer Ebene von den Begünstigten einzugehen sind, aufbauend auf dem politischen Bekenntnis der Regierungen der Westbalkanländer zu den Verpflichtungen der VN und der Union im Bereich der Rüstungskontrolle und den entsprechenden strategischen Dokumenten.

Die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SEESAC“) hat als das ausführende Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen bei der Ausarbeitung des Fahrplans geholfen und wird dessen Durchführung koordinieren und unterstützen. Mit der vorliegenden Maßnahme wird die Unterstützung der SALW-Kontrolle durch die Beschlüsse 2010/179/GASP, 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356 und (GASP) 2018/1788 des Rates sowie ergänzend zu dem Beschluss (GASP) 2019/2111 des Rates weiter intensiviert. Mit ihr werden die Prozesse und Maßnahmen weiter vorangebracht, die notwendig sind, um in den Westbalkanländern eine dauerhafte SALW-Kontrolle zu erreichen.

Die Maßnahme dient der Unterstützung der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans, der Intensivierung des interregionalen Wissensaustauschs und dem weiteren Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Südost- und Osteuropa zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen. Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es somit, zu Frieden und Sicherheit in Europa und in der Welt beizutragen, indem den Gefahren, die von der Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in und von Südost- und Osteuropa ausgehen, entgegengewirkt wird. Gleichzeitig wird durch das Projekt die regionale Stabilität gestärkt, indem im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats (Regional Cooperation Council, RCC) und partnerschaftlich mit anderen relevanten internationalen Partnern und Initiativen zusammengearbeitet wird.

Das Projekt wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, des EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen 2020-2025, der operativen Aktionspläne der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT), des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffenprotokolls und der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von der Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Die Ergebnisse des Projekts werden auch einen unmittelbaren Beitrag zur Durchführung des Ziels Nr. 16 für eine nachhaltige Entwicklung zu friedlichen und gerechten Gesellschaften leisten, insbesondere zu den Zielen Nr. 16.1 (alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern) und Nr. 16.4 (illegale Waffenströme deutlich verringern). Die Maßnahme wird als Teil des regionalen Programmdokuments des UNDP für Europa und die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) (2022-2025) durchgeführt.

2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des RCC und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) für Südosteuropa arbeitet die SEESAC seit 2002 gemeinsam mit nationalen und internationalen Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter: die Förderung der regionalen strategischen und operativen Zusammenarbeit, Unterstützung der Institutionen bei der Ausarbeitung von Strategien und beim Ausbau der Kapazitäten, Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände, Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung, der Kapazitäten für das Aufspüren und der Ermittlungskapazitäten sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Partner in der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert.

Die SEESAC unterhält nach wie vor bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Dabei fungiert sie weiterhin als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG) (1) und koordiniert und überwacht in enger Zusammenarbeit mit der EU, Deutschland und Frankreich die Durchführung des Fahrplans für den Westbalkan. In diesem Zusammenhang nimmt die SEESAC außerdem die Sekretariatsaufgaben für den Multi-Partner-Treuhandfonds für den Fahrplan für SALW-Kontrolle im Westbalkan wahr.

Die SEESAC leistet regelmäßig Beiträge zu allen bedeutenden regionalen Foren. Sie unterhält nach wie vor ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen und Initiativen wie dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-Eastern Europe defence ministerial process“ – SEDM), dem Zentrum für Sicherheitskooperation des RACVIAC (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre — Regionales Zentrum für die Unterstützung bei der Überprüfung und Durchführung von Waffenkontrollen), der OSZE und der NATO. Regelmäßige Koordinierungssitzungen sowie der regelmäßige Informations- und Datenaustausch mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden unter anderem über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) ausgerichtet. Die SEESAC nimmt ebenfalls an den Koordinierungssitzungen SALW/Antiminenmaßnahmen teil; dabei handelt es sich um einen informellen Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen zur SALW-Kontrolle zwischen NATO, Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und SEESAC.

Die SEESAC dient als regionale Drehscheibe und Anlaufstelle für ein weites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors, wobei die Eindämmung von SALW und die Verwaltung der SALW-Lagerbestände besondere Schwerpunkte bilden. Zur wirksameren Einbindung der südosteuropäischen Ansprechpartner unterhält die SEESAC enge Kontakte zu den zuständigen Institutionen der Union und unterstützt diese, und zwar vorrangig die Generaldirektion Inneres der Kommission und Europol sowie unionsgeführte Initiativen wie die EMPACT Fachgruppe „Feuerwaffen“ und die Arbeitsgruppe der Europäischen Feuerwaffenexperten (EFE).

Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien und der Republik Moldau; zudem ist sie in begrenztem Maße auch unterstützend in der Ukraine tätig. In der Vergangenheit erstreckte sich die Tätigkeit der SEESAC auch auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den RCC sowie die regionale Steuerungsgruppe gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Partner strategische Leitlinien, Initiativen und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten ausarbeiten.

Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen beruht und in Südosteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des entscheidenden Informationsaustauschs und eines dadurch geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil sie auf diese Weise dazu beiträgt, auf nationaler und regionaler Ebene aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten zu erzielen. Die Veranstaltung der jährlichen Sitzung der regionalen Steuerungsgruppe (RSG) und die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen Prozessen und Initiativen sorgen für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und eine Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass bei der Umsetzung keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird.

Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf den von ihren Ansprechpartnern geäußerten Bedarf sowie auf die erhobenen Bezugsdaten und sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure als eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden. Zudem werden alle unternommenen Anstrengungen so gestaltet, dass sie unionsgeführte Prozesse unterstützen und dabei helfen, die Normen und Kriterien der Union zu erfüllen. Die SEESAC hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer Eigenverantwortung der Partner für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme.

Das Projekt ergänzt zudem bereits laufende Anstrengungen auf nationaler und regionaler Ebene, mit denen ein Höchstmaß an Synergien angestrebt wird. Die SEESAC wird im Zusammenspiel mit den nachfolgend aufgeführten laufenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der VN durchgeführt werden, tätig sein:

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mit dem regionalen Projekt „Unterstützung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan“, das vom UNDP im Mai 2019 eingeleitet wurde, um einen koordinierten Ansatz für die Umsetzung des Fahrplans zu unterstützen. Das Projekt wird vom Auswärtigen Amt Deutschlands durch einen Beitrag in Höhe von 6,2 Mio. USD (5.5 Mio. EUR) für das UNDP-Finanzierungsfenster "Governance for Inclusive and Peaceful Societies" zweckgebunden für auf Rüstungskontrolle ausgerichtete Tätigkeiten im Zeitraum 2019-2022 finanziert. Das Projekt wird von der regionalen Drehscheibe des UNDP in Istanbul über UNDP SEESAC koordiniert und gemeinsam mit den UNDP-Büros im Westbalkan durchgeführt. Von den acht (8) Teilprojekten, deren Finanzierung im Rahmen des Finanzierungsfensters vom Projektausschuss im Juli 2019 gebilligt worden war und die von UNDP-Büros in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien durchgeführt wurden, liefen vier Teilprojekte noch das Jahr 2022 hindurch; derzeit werden noch zwei (2) Teilprojekte in Albanien und Bosnien und Herzegowina aktiv durchgeführt.

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in Albanien: Als Teil des Regionalprojekts führt UNDP Albanien ein Teilprojekt mit dem Titel „Unterstützung der albanischen Strafverfolgungsbehörden beim Ausbau der Kapazitäten für die Beweismaterialverwaltung und der Ermittlungskapazitäten im Zusammenhang mit Feuerwaffenkriminalität“ durch; durch dieses Projekt sollen die Kapazitäten des AISP (Albanian Institute of Scientific Police - albanisches Institut für Forensik) durch Verbesserung seines Verfahrensrahmens ausgebaut, die für die Tatortarbeit zuständigen Einheiten der albanischen Polizei mit Standardinstrumenten und modernen Instrumenten für die tägliche Arbeit unterstützt und die technische Infrastruktur der Abteilung für Ballistik des AISP verbessert werden. Zu den Projekttätigkeiten gehört ebenfalls die Einrichtung der erforderlichen Datenbanken für die Beweissicherung, für Akten laufender Fälle sowie für Bestandsverwaltungssysteme.

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in Bosnien und Herzegowina: UNDP Bosnien und Herzegowina führt ein Teilprojekt mit dem Titel „Bekämpfung des illegalen Waffenhandels“ durch, das darauf abzielt, bei der Grenzpolizei sowie bei 14 Dienststellen der Polizei auf föderaler und kantonaler Ebene im gesamten Land die Kapazitäten zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels auszubauen. Das Projekt umfasst die Konzeption einer Datenbank über die legale Verbringung von Waffen, die Verbesserung des Instruments zur Identifizierung von SALW, die Bereitstellung von spezieller Grenzkontrollausrüstung und den Ausbau der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Außerdem wird mit dem Teilprojekt das Ziel verfolgt, für die Polizei in Bosnien und Herzegowina spezielle Ausbildungsmaßnahmen betreffend die Anwendung von Standardarbeitsanweisungen (SOP) und spezielle Einrichtungen zum Aufspüren von Waffen bereitzustellen.

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mit dem Multi-Partner-Treuhandfonds (MPTF) für den Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan, bei dem es sich um einen wichtigen Finanzierungsmechanismus handelt, aus dem die Umsetzung des Fahrplans unterstützt wird. Der Treuhandfonds wurde im März 2019 von UNDP und UNODC als beteiligte VN-Organisationen gemeinsam mit dem MPTF-Büro eingerichtet, um zu einem von den Gebern koordinierten Finanzierungskonzept für die Umsetzung des Fahrplans beizutragen und ein umfassendes risiko- und ergebnisorientiertes Verwaltungssystem zu schaffen. Der Treuhandfonds konnte sich auf eine enge Zusammenarbeit mit Deutschland und Frankreich, den Initiatoren des Fahrplans, stützen, denen sich das Vereinigte Königreich, Schweden, Norwegen und die Niederlande anschlossen. Durch die Großzügigkeit und das Engagements dieser Geldgeber konnte der Treuhandfonds über 22,2 Mio. USD an Beiträgen mobilisieren. UNDP SEESAC fungiert als Sekretariat des Treuhandfonds und ist für die allgemeine Koordinierung und Überwachung des Treuhandfonds zuständig, indem technische Unterstützung sowie Unterstützung bei Verwaltung, Planung und Programmplanung geleistet wird. Bis September 2022 hat der Treuhandfonds elf von den teilnehmenden VN-Organisationen durchgeführte Projekte unterstützt; drei weitere Projekte stehen noch an.

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in Albanien führt das UNDP ein Projekt durch, das darauf abzielt, die nationalen Institutionen und Systeme zu stärken und die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen den zuständigen Institutionen und den betroffenen Gemeinschaften zu verbessern, um auf wirksame und effiziente Weise auf die von SALW und Feuerwaffen ausgehenden Bedrohungen reagieren zu können. [Titel: Bessere Kontrolle und Verwaltung von SALW und Verbesserung der gesellschaftlichen Einstellung gegenüber SALW in Albanien]

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in Bosnien und Herzegowina:

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Das UNDP und das weltweite Schusswaffenprogramm des UNODC unterstützen gemeinsam die Behörde für indirekte Besteuerung/Zollbehörde von Bosnien und Herzegowina, damit der illegale Handel mit SALW besser aufgedeckt und besser gegen ihn vorgegangen werden kann. Die Projektdurchführung kommt nicht nur der Behörde für indirekte Besteuerung (Indirect Taxation Authority – ITA), sondern auch noch mehreren anderen Institutionen Bosniens und Herzegowinas zugute, nämlich unter anderem der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina, dem Ministerium für Außenhandel und Handelsbeziehungen und drei Postagenturen. [Titel: Unterbindung des Waffenhandels und illegaler Handelspraktiken (HALT - Halting Arms and Lawbreaking Trade) in Bosnien und Herzegowina]

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Die Dringlichkeitsmaßnahme des UNDP zur Vernichtung von Munition EXPLODE+ ist als multifunktionale Projektplattform konzipiert, die einen multilateralen Ansatz für Maßnahmen zur Reduzierung von Munition und zum Lebenszyklus-Management von Munition ermöglicht; hiermit sollen die Anstrengungen des Ministeriums für Verteidigung und für die Streitkräfte Bosniens und Herzegowinas unterstützt werden, die Maßnahmen zur Vernichtung von unsicherer Munition und von überschüssigen Munitionsbeständen, den Ausbau der Kapazitäten und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur von Munitions- und Waffenlagern einschließen.

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Mit dem UNDP-Projekt PILLAR [Prevention and Illicit Arms Reduction - Prävention und Reduzierung der Bestände an illegalen Waffen in Bosnien und Herzegowina] soll eine umfassende Reaktion ermöglicht werden, um die Bevölkerung für die für vom illegalen Waffenbesitz ausgehenden Gefahren zu sensibilisieren und zu vermitteln, wie individuelle und kollektive Sicherheitsbedrohungen erkannt werden können. Darüber hinaus soll das Projekt Verhaltensänderungen bewirken und zu einem umfassenden Verständnis der Bedrohungen führen, die von SALW für Familien, die Gemeinschaft und die gesamte Gesellschaft ausgehen.

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Im Kosovo hat das UNDP bis Juni 2022 ein Projekt durchgeführt, mit dem die Polizei des Kosovo dabei unterstützt wurde, ihre Kapazitäten dahingehend auszubauen, dass Feuerwaffen, ihre Komponenten und die zugehörige Munition besser aufgespürt und verstärkt beschlagnahmt werden können und die Qualität der Ermittlungen verbessert wird. [Titel: Unterstützung der Kriminalpolizei beim Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel im Kosovo* (CPIAT)]

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In Montenegro sollen durch das vom UNDP durchgeführte Projekt die Kapazitäten der Polizeidirektion von Montenegro über den gesamten Ermittlungszyklus ausgebaut und insbesondere die Beweismittelkette verbessert werden. Durch das Projekt werden insbesondere die Fachkompetenz, die Professionalität, die Sorgfalt und die Genauigkeit des forensischen Zentrums, des Labors für Brandstiftung und Explosivstoffe und des chemischen Labors verbessert, indem die Ausarbeitung von Standardarbeitsanweisungen unterstützt und spezielle Ausrüstung für die Spurensicherung bereitgestellt wird sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden.

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In Serbien:

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Das UNDP führt ein Projekt durch, mit dem die Kapazitäten des Innenministeriums der Republik Serbien, über den gesamten mit dem illegalen Feuerwaffenhandel und Feuerwaffenkriminalität zusammenhängenden Ermittlungszyklus hinweg, vom Tatort bis hin zu ballistischen Untersuchungen, und entlang der gesamten Beweismittelkette ausgebaut werden, sodass die Ermittlungen, die zu einer vorschriftsmäßigen Überführung der Täter führen, verbessert werden. Durch dieses Projekt werden die Ergebnisse der vorhergehenden Phase, die außerhalb des MPTF-Rahmens durchgeführt wurde, ergänzt. [Titel: Ausbau der Kapazitäten des Innenministeriums auf dem Gebiet der SALW-Kontrolle (Phase II)]

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Das UNDP hat im September 2022 ein weiteres Projekt eingeleitet, mit dem auf einem vorherigen Projekt aufgebaut wird und ein umfassendes Konzept dafür entwickelt werden soll, die Rolle des Gesundheitswesens bei der Prävention des Missbrauchs von Feuerwaffen im Kontext häuslicher Gewalt und im Kontext von Selbstmord zu stärken. [Titel: Weniger Risiko - mehr Sicherheit II]

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Im Rahmen eines grenzübergreifenden Projekts, das im Kosovo und in Nordmazedonien durchgeführt wird, strebt das UNDP den Ausbau der Kapazitäten der Behörden beider Länder an, durch eine Reihe eng abgestimmter Maßnahmen besser gegen Gewalt gewappnete Gemeinschaften zu schaffen; bei den Maßnahmen handelt es sich um gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen, den Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen, gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG), die Unterstützung gemeinsamer Polizeipatrouillen an der Grenze, die gemeinsame Analyse und Entwicklung von Problem- und Risikoprofilen, Informationsaustausch und gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit umgebauten Waffen sowie die Propagierung eines integrierten institutionellen Ansatzes für den Umgang mit von Feuerwaffen ausgehenden Bedrohungen. Die Projektmaßnahmen bauen auf den laufenden SALW-Projekten im Kosowo und in Nordmazedonien auf und ergänzen diese Projekte, um Synergien zu erzielen, bewährte Verfahren zu erarbeiten und kohärentere und stärker ergebnisorientierte Ermittlungen zu ermöglichen. [Titel: Grenzüberschreitender integrierter institutioneller Ansatz zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und zur Eindämmung von SALW]

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auf regionaler Ebene:

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Im Rahmen des Globalen Feuerwaffenprogramms des UNODC werden die Behörden im Westbalkan bei der strafrechtlichen Reaktion auf den illegalen Waffenhandel sowie bei der Angleichung des jeweiligen Straf- und Strafverfahrensrechts an die Bestimmungen des Feuerwaffen-Protokolls unterstützt. [Titel: Strafrechtliche Reaktion auf den illegalen Waffenhandel].

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Durch dieses Projekt, das vom Globalen Feuerwaffenprogramm des UNODC in Partnerschaft mit INTERPOL durchgeführt wird, sollen die Länder des westlichen Balkan dabei unterstützt werden, strafrechtliche Daten zu erheben und zu analysieren und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Angehörigen der Strafrechtsberufe zu erleichtern und zu intensivieren, um so die Aufdeckung des Handels mit illegalen Feuerwaffen zu unterstützen. [Titel: Unterstützung einer intensivierten internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen].

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auf regionaler Ebene mit der RSSRP (Regional Security Sector Reform Platform — regionale Plattform für die Reform des Sicherheitssektors), einer gut eingeführten Einrichtung, die bei Bedarf im Bereich Rechtsstaatlichkeit weltweit auf technisch-fachlicher Ebene rasch, wirksam und bedarfsgesteuert tätig wird; ein Schnellentsendesystem, dem das einzigartige Netz der SEESAC aus Sicherheitsexperten mit Erfahrung im Bereich der Reform des Sicherheitssektors zugrunde liegt, ermöglicht es der RSSRP, genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung zu leisten, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der SALW-Kontrolle und dem Gender Mainstreaming in der Sicherheitspolitik liegt.

Die SEESAC unterhält regelmäßige Kontakte zu OSZE, NATO, Europol, Interpol, Frontex und EMPACT sowie zu anderen wichtigen Akteuren, um die Komplementarität der Maßnahmen, angemessene Interventionszeiträume und eine kostenwirksame Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

3.   Projektbeschreibung

Die neue Phase des SEESAC-Projekts wird auf dem aufbauen, was durch den Beschluss 2013/730/GASP, den Beschluss (GASP) 2016/2356, den Beschluss (GASP) 2018/1788 erreicht wurde, und die Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2019/211 und des von SEESAC durchgeführten Projekts IPA/2021/425-067 Unterstützung für ein verbessertes Vorgehen gegen den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und den illegalen Handel damit im Westbalkan ergänzen.

Dabei wird unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region ausgehenden Bedrohung der Schwerpunkt auf drei Hauptbereiche gelegt. Diese drei Bereiche haben die strategische/politische Ebene sowie die operativen Aspekte zum Gegenstand und dienen so der unmittelbaren Unterstützung der SALW-Kontrolle auf allen Ebenen, mit einer stärkeren Ausrichtung auf: eine Koordinierung des regionalen Ansatzes für die Umsetzung des Fahrplans und die Kontrolle der Umsetzung; den Ausbau des Austauschs von Fachkenntnissen und des Informationsaustauschs in der Region; die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Besitzes, des Missbrauchs und des illegalen Handels sowie die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden im Westbalkan, vorrangig der Ballistik-Labors, und des Zolls im Einklang mit dem Grundsatz des integrierten Grenzmanagements.

Das Projekt wird insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen:

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koordinierte Umsetzung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan;

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vertiefte interregionale Zusammenarbeit, verbesserter Austausch von Fachkenntnissen und verbesserte Weitergabe von Informationen über die Waffenkontrolle;

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weiterer Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Prävention/Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen;

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weiterer Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden, vorrangig der Ballistik-Labors, und des Zolls im Westbalkan zur Prävention/Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen.

Die Projektstrategie beruht auf dem von der SEESAC verfolgten unverwechselbaren Ansatz der Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit in der Region als Voraussetzungen für einen konkreten und messbaren tiefgreifenden Wandel. Insbesondere auf regionaler Ebene haben sich die verschiedenen von der SEESAC unterstützten Kooperationsprozesse, in die politische Entscheidungsträger und Praktiker der operativen Ebene gleichermaßen eingebunden sind, als wesentlicher Faktor dafür erwiesen, günstige und wettbewerbliche Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer, den Austausch von Fachkenntnissen und die Weitergabe von Informationen zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur darum, die Kapazitäten in der Region auszubauen, sondern vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und eine direkte Zusammenarbeit zwischen Institutionen und einzelnen Experten aufzubauen, was unter anderem die Ausarbeitung und Umsetzung des Fahrplans ermöglicht hat. Mit dem Projekt wird deshalb weiterhin die regionale Zusammenarbeit und die lokale Eigenverantwortung gefördert, die die Hauptvoraussetzungen für messbare Ergebnisse sind.

Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf den Westbalkan, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien unmittelbar von dem Projekt profitieren. Ferner wird im Rahmen des Projekts angestrebt, osteuropäische Länder, zu unterstützen, hierzu zählen auch die Republik Moldau und die Ukraine, die gegenwärtig aufgrund des Krieges in der Ukraine bei der SALW-Kontrolle mit verschärften Problemen konfrontiert sind. Dies wird durch die Weitergabe von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren geschehen, die im Westbalkan seit 2001 gewonnen bzw. entwickelt wurden.

3.1.   Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan

Ziel

Ziel ist es, die Umsetzung des Fahrplans wirksam zu koordinieren und zu überwachen.

Beschreibung

Aufbauend auf dem Beschluss (GASP) 2018/1788 wird diese Komponente die Fortsetzung der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans gewährleisten. Die Westbalkanpartner haben auf dem Westbalkan-Gipfeltreffen vom 9. Juli 2018 in London ihre gemeinsame Entschlossenheit und ihr verstärktes Engagement dafür bekräftigt, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen und den illegalen Handel damit zu beenden, indem sie den Fahrplan billigten. Der regionale Fahrplan, der im Rahmen eines gründlichen konsultativen Prozesses mit Unterstützung der SEESAC ausgearbeitet wurde, ist ein Beitrag zu den bestehenden Maßnahmen, mit denen die Union gegen diese Bedrohung vorgeht, darunter insbesondere die SALW-Strategie der EU, der Aktionsplan der EU (2020-2025) gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, in den der Fahrplan für den Westbalkan integriert wurde, und die EMPACT-Arbeit in der Region. Der Fahrplan zeugt von dem zwischen allen Akteuren in der Region bestehenden Konsens in Bezug auf die bestehenden Probleme, die Gesamtziele, die es zu erreichen gilt, und die Zeitplanung für die zu ergreifenden Maßnahmen. Er bietet eine allgemeine Plattform für das Erreichen gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren auf strategischer, politischer und operativer Ebene.

In den ersten drei Jahren der Umsetzung wurden mindestens sieben Berichte über regionale Narrative und wesentliche Leistungsindikatoren veröffentlicht, die einen messbaren und aktuellen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans vermitteln. Darüber hinaus wurde durch zweimal jährlich abgehaltene lokale und regionale Koordinierungssitzungen ein koordinierter Ansatz für die Umsetzung der Anstrengungen und Ressourcen bei Behörden, Gebern und Durchführungspartnern gewährleistet. So wird im Rahmen dieser Komponente weiterhin Folgendes sichergestellt: eine wirksame Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans auf regionaler Ebene; eine genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung der SALW-Ausschüsse und der zuständigen Behörden bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne zum Fahrplan; Die regelmäßige Überwachung und Bewertung der Fortschritte anhand von gemeinsam vereinbarten zentralen Leistungsindikatoren sowie ein besseres Verständnis der Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans.

Konkret ist in dem Projekt vorgesehen, die Umsetzung des Fahrplans durch folgende Maßnahmen zu koordinieren und zu überwachen:

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Bereitstellung von fachlicher und technischer Unterstützung für die Koordinierung des Fahrplans, einschließlich regionaler Sitzungen, die auf die Ermittlung der Fortschritte und den Informationsaustausch ausgerichtet sind;

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Bereitstellung von fachlicher und technischer Unterstützung für die lokalen Sitzungen zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung, die der Überwachung der Umsetzung der Aktionspläne der Partner dienen;

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Erstellung von Halbjahresüberwachungs- und -bewertungsberichten, in denen anhand gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren die Fortschritte, Probleme und Bedürfnisse bei der Umsetzung des Fahrplans dokumentiert werden;

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die abschließende Überprüfung der Umsetzung des Fahrplans (2024) einschließlich der für die Überarbeitung des Fahrplans erforderlichen Unterstützung;

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Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Fahrplan (darunter der Unterhalt einer Online-Plattform, die Einbeziehung der Akteure sowie Sensibilisierungsmaßnahmen).

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

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Veranstaltung von maximal sechs Sitzungen auf regionaler Ebene zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung;

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Erleichterung der Bestandsaufnahme bei den Fortschritten sowie Erleichterung des Informationsaustauschs, des Wissenstransfers und der Standardisierung;

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Veranstaltung von Koordinierungssitzungen auf lokaler Ebene (maximal 36 insgesamt);

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Erstellung der halbjährlichen Überwachungsberichte (maximal sechs);

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Abschließende Überprüfung des Fahrplans;

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Betreiben einer Online-Plattform für sachgemäße Öffentlichkeitsarbeit und für eine gebührende Wahrnehmung des Fahrplans durch die Öffentlichkeit.

3.2.   Beitrag zu verstärkter interregionaler Zusammenarbeit sowie zum Austausch von Wissen und Informationen über die Rüstungskontrolle

Ziel

Diese Komponente wird den interregionalen Informationsaustausch, den Wissensaustausch und die Übernahme bewährter Verfahren und Erkenntnisse durch technische Beratung, Sitzungen, Workshops und Studienbesuche begünstigen.

Beschreibung

Südosteuropa hat in den letzten zwei Jahrzehnten einen umfassenden regionalen Ansatz für die SALW-Kontrolle umgesetzt, der alle funktionalen Bereiche der SALW-Kontrolle abdeckt – von der Entwicklung der institutionellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen auf der Grundlage einer umfassenden und innovativen Datenerhebung über die Stärkung der physischen Sicherung und der Verwaltung der Lagerbestände von SALW und Munition, die Stärkung der Kennzeichnung, Aufzeichnung und Rückverfolgung von SALW, unter anderem durch verbesserte Aufdeckungs- und Ermittlungskapazitäten bis hin zu Sensibilisierungsmaßnahmen und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der SALW-Kontrolle. So stand die Region in vorderster Reihe bei innovativen Lösungen für die SALW-Kontrolle, die andere Teile der Welt zum Handeln anregten und die von ihnen übernommen wurden.

Die regionalen Standards und Leitlinien für Mikroabrüstung, die 2006 entwickelt wurden, um die Verfahren, Methoden und Normen der SALW-Kontrolle auf operativer Ebene zu standardisieren, haben die Entwicklung der Internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen beeinflusst, die später in das modulare Kompendium für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) übertragen wurden. Darüber hinaus wurde der Regionale Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan von zahlreichen Interessenträgern als eine der erfolgreichsten regionalen Bemühungen zur SALW-Kontrolle weltweit herausgestellt. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat diesen Fahrplan in seinem Bericht an den Sicherheitsrat im Jahr 2021 unter Verweis auf die „weiterhin entscheidende Bedeutung regionaler Anstrengungen“ als positives Beispiel hervorgehoben und die Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Fahrplänen gefordert.

Der Fahrplan wurde in der Karibik zusammen mit seinem Koordinierungs- und Überwachungsmechanismus übernommen und auch in den EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) aufgenommen. Zudem wurde die SEESAC-Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt, eine innovative Online-Plattform, die detaillierte Informationen enthält sowie die Visualisierung von Daten über Vorfälle mit Feuerwaffen in Südosteuropa ermöglicht, von der EU repliziert.

Südosteuropa hat auch den Weg für die praktische Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in die SALW-Kontrolle geebnet. Die SEESAC tauschte unter anderem in mehreren regionalen und subregionalen Workshops in Afrika, Asien, der Karibik, Lateinamerika und dem Pazifik ihre Erfahrungen mit der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der SALW-Kontrolle und der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit aus. (2)

Die Fortschritte, die bei der Kontaktstellen für Feuerwaffen in Südosteuropa erzielt wurden, werden den Kontaktstellen für Feuerwaffen (FFP) aus allen EU-Mitgliedstaaten in gemeinsamen Sitzungen regelmäßig mitgeteilt.

Die meisten dieser neuen Verfahren wurden im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des Rates der EU zur Unterstützung der Bemühungen der SEESAC um Abrüstung und Rüstungskontrolle in Südosteuropa in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt und umgesetzt. Diese Komponente wird den Informationsaustausch, den Wissensaustausch, die Übernahme bewährter Verfahren und der in den Regionen gewonnenen Erfahrungen weiter erleichtern.

Folgendes ist vorgesehen:

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Bereitstellung von technischer Hilfe und Beratung

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Organisation von Sitzungen, Workshops, Studienbesuche

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

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technische Hilfe und Beratung wurden bereitgestellt

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Sitzungen, Workshops, Studienbesuche wurden organisiert

3.3.   Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen

Ziel

Ziel ist es, die vom unerlaubten Handel mit Feuerwaffen ausgehende Gefahr zu verringern, indem die Kapazitäten der Strafverfolgungsinstitutionen, einschließlich der Grenzpolizei, durch Beratungsdienste und technische Unterstützung auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs ausgebaut werden.

Beschreibung

Diese Komponente baut auf dem erfolgreichen Ansatz auf, die Behörden der Republik Moldau und der Ukraine in die regionalen von der SEESAC unterstützen Kooperationsprozesse in Südosteuropa einzubeziehen, und auf früheren oder laufenden gezielten SALW-Kontrollmaßnahmen, die in der Republik Moldau unterstützt werden. Dazu gehören Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, einschließlich der Vernichtung von SALW, und die bessere Sicherung von Waffen- und Munitionslagern sowie Asservatenkammern. Unterstützung wurde auch für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung geleistet; es wurde ein Kennzeichnungsgerät beschafft und es wurden Schulungen für seinen Einsatz organisiert und die Einrichtung eines Waffenregistersystems unterstützt. Die SEESAC leistete auch erste technische Hilfe und Beratung bei der Einrichtung der Anlaufstelle für Feuerwaffen. Darüber hinaus wurden Sensibilisierungsmaßnahmen für die Gefahren des Missbrauchs und des illegalen Besitzes von Feuerwaffen unterstützt. Außerdem wurde Unterstützung für die Einrichtung des nationalen SALW-Ausschusses geleistet; die Datenerhebung wurde unterstützt, um das Verständnis der Lücken bei der SALW-Kontrolle zu verbessern, was zur Veröffentlichung der SALW-Erhebung in für die Republik Moldau führte, während über die Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt aktuelle Erkenntnisse über Zwischenfälle mit Feuerwaffen bereitgestellt werden. Die Vertreter der moldauischen und ukrainischen Institutionen haben regelmäßig an den Sitzungen der SALW-Ausschüsse und der einschlägigen Institutionen in Südosteuropa und Osteuropa sowie an den Sitzungen des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten teilgenommen und dadurch vom Informationsaustausch und dem regionalen Wissensaustausch auf strategischer und operativer Ebene profitiert. Sie profitierten zudem von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, z. B. von Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand, zu Online-Untersuchungen und zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Darknet.

Diese Komponente baut unmittelbar auf der Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 auf und wird die Kapazitäten der Institutionen in der Republik Moldau und der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen weiter stärken. Die Unterstützung wird sich auf die Ausarbeitung von Standardarbeitsanweisungen konzentrieren, die für eine verbesserte Aufdeckung und Untersuchung, Bereitstellung von Ausrüstung und Schulung erforderlich sind. Die Unterstützung wird auf eine detaillierte Bedarfsbewertung stützen, die auf der Grundlage der von der SEESAC entwickelten und im Westbalkan bereits umgesetzten Methodik durchgeführt wird, wobei die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die bestehenden Verfahren und vorhandene Ausrüstung sowie die institutionellen und administrativen Kapazitäten analysiert werden. Die Bewertung des bei der Kriminalpolizei in der Republik Moldau bestehenden Bedarfs ist derzeit im Gange (3). In diesem Projekt ist vorgesehen, Moldau entsprechend den Ergebnissen der Bedarfsbewertung zu unterstützen und eine Bedarfsbewertung für die Ukraine durchzuführen und Unterstützung entsprechend den Bewertungsergebnissen zu leisten (4).

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die laufenden von der Union unterstützten Maßnahmen in Südosteuropa ergänzen und eng mit diesen abgestimmt; dabei handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, von Europol, Frontex und Interpol sowie um die operativen Aktionspläne der EMPACT Projektgruppe „Feuerwaffen“. Schließlich werden die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zur Umsetzung der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehöriger Munition und des Aktionsplans der EU gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025)beitragen.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

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Bedarfsbewertung der Kapazitäten zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in der Ukraine

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Bereitstellung von Beratung, Ausrüstung und Schulungsmaßnahmen für Institutionen in Moldau und der Ukraine entsprechend den Ergebnissen der Bedarfsbewertungen

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

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durchgeführte Bewertung des bei den Strafverfolgungsinstitutionen in der Ukraine bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels bestehenden Bedarfs;

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ausgearbeitete einschlägige Standardarbeitsanweisungen;

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beschaffte Ausrüstung zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels;

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organisierte Schulungen.

3.4.   Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich der Ballistik-Labors, und des Zolls im Westbalkan zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen

Ziel

Ziel ist es, die Gefahr des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen durch den Ausbau der Kapazitäten von Ballistik-Labors zu verringern und den Bedarf der Zollbehörden im Zusammenhang mit dem integrierten Grenzmanagement zu ermitteln.

Beschreibung

Im Einklang mit den Empfehlungen im Rahmen der gemäß dem Beschluss (GASP) 2018/1778 durchgeführten Bewertungen des bei der Kriminalpolizei in den Westbalkanländern bestehenden Bedarfs und der begrenzten Unterstützung von Ballistik-Labors im Zusammenhang mit der Einrichtung von Anlaufstellen für Feuerwaffen gemäß den Beschlüssen (GASP) 2016/2356 und (GASP) 2018/1778 und ergänzend zur Unterstützung ausgewählter Ballistik-Labors durch vom UNDP durchgeführte Projekte (5) wird gezielte Unterstützung für den Kapazitätsaufbau von Ballistik-Labors geleistet. Ballistik-Labors spielen eine entscheidende Rolle bei der Analyse von Beweismitteln im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dem unerlaubten Handel damit. Diese Komponente wird zur Vereinheitlichung der Verfahren in der gesamten Region beitragen und die Grundlage für eine wirksamere Rechtsprechung in Strafsachen im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dem unerlaubten Handel damit bilden.

Auf der Grundlage von Beratungen im Rahmen des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten, an dem Zollbeamte aus ganz Südosteuropa regelmäßig gemeinsam mit Ermittlern, Ballistik-Experten, Grenzschutzbeamten und Staatsanwälten teilnehmen, ihrer regelmäßigen Teilnahme an regionalen Grenztreffen, die die SEESAC jährlich organisiert, und der Ergebnisse und Empfehlungen der Bewertungen des bei den Dienststellen der Grenzpolizei in den Westbalkanländern bestehenden Kapazitätenbedarfs und infolge der EU-Standards für ein integriertes Grenzmanagement, die im Rahmen der Strategien der Westbalkanländer für ein integriertes Grenzmanagement angenommen wurden, hat sich ein Bedarf herausgestellt, wobei auch darüber hinaus anschließend mehrere Zollbehörden vom Westbalkan konkret darum ersucht haben, in die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen als zentralem Bestandteil der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen einbezogen zu werden. Abgesehen von der Beteiligung an regionalen Prozessen waren die Zollbehörden in den meisten Ländern nicht in die Maßnahmen zum Kapazitätenaufbau im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Feuerwaffen, ihren wesentlichen Bestandteilen, Munition und Explosivstoffen an Grenzübergangsstellen einbezogen, wobei es von zentraler Bedeutung ist, dass die Grenzpolizei und die Zollbehörden gemeinsam und aufeinander abgestimmt gegen sämtliche kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Handel mit Feuerwaffen vorgehen. Aus diesem Grund wird für die Zollbehörden ein ähnlicher Ansatz angestrebt, der sich auf die bewährten Verfahren für die Grenz- und Kriminalpolizei stützt, die im Rahmen der Beschlüsse (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2019/2111 des Rates der EU bereits umgesetzt wurden und angewandt werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

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Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von Ballistik-Labors

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Bewertung des bei den Zollbehörden zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen bestehenden Kapazitätenbedarfs

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

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bereitgestellte Ausrüstung und Schulungsmaßnahmen für Ballistik-Labors

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durchgeführte Bedarfsbewertungen.

4.   Begünstigte

Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle auf dem Westbalkan zuständigen Institutionen sein. Die Innenministerien, Polizeidienste und Grenzschutz- und Zollbehörden der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos, Montenegros, Serbiens, Nordmazedoniens, der Republik Moldau und der Ukraine werden von der Beratung, den Koordinierungs- und Überwachungsanstrengungen oder dem Ausbau der Kapazitäten, der Gewinnung neuer Erkenntnisse, verbesserten Verfahren sowie kosteneffizienter Spezialausrüstung profitieren, die notwendig sind, um bei der SALW-Kontrolle Fortschritte auf politischer, operativer und technischer Ebene zu erzielen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in vollem Einklang mit dem Fahrplan und den Prioritäten der Partner im Bereich der SALW-Kontrolle.

Die Allgemeinheit im Westbalkan, in Osteuropa und in der Union, die durch die weite Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird mittelbar vom Projekt profitieren.

5.   Außenwirkung der Union

Die SEESAC ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden gemäß den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die SEESAC wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den neuen Medien und der Online-Präsenz liegen.

6.   Dauer

Auf der Grundlage der bei der Durchführung der Beschlüsse 2002/842/GASP, 2010/179/GASP, 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356 und (GASP) 2018/1788 des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate.

7.   Allgemeine Struktur

Mit der technischen Durchführung dieser Maßnahme werden das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, die regionale Initiative, die unter dem Mandat des UNDP tätig ist, und der RCC betraut. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW wirkt die SEESAC als Anlaufstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in der Region Südosteuropa; dazu gehört es auch, die Koordinierung bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zu erleichtern.

Das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt.

8.   Partner

Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Serbiens, Nordmazedoniens und der Republik Moldau und den zuständigen Institutionen in der Ukraine direkt ausführen. Weitere Institutionen werden gemäß dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW eng einbezogen.

9.   Berichterstattung

Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig oder teilweise von der Kommission finanziert wird.

Vierteljährlich werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte in Richtung der wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen.


(1)  Steuerungsgruppe für die Umsetzung des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von SALW für Südosteuropa.

(2)  Die SEESAC unterstützt das UNODA bei der Durchführung seines Projekts zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018.

(3)  Diese Bewertungen werden im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 des Rates durchgeführt.

(4)  Die im Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vorgesehene Bewertung der Kapazitäten der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels wurde nicht durchgeführt.

(5)  Projekte, die aus dem Multi-Partner-Treuhandfonds für den Westbalkan finanziert werden.