zur Festlegung eines Meldevordrucks für schwere Unfälle gemäß der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7530)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/10/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2,
nach Anhörung des gemäß Artikel 22 der Richtlinie eingesetzten Ausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Gemäß Artikel 14 der Richtlinie 96/82/EG müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass der Betreiber so bald wie möglich nach einem schweren Unfall die zuständige Behörde unterrichtet. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Kommission so bald wie möglich über die in ihrem Hoheitsgebiet eingetretenen schweren Unfälle, die den Kriterien des Anhangs VI entsprechen, unterrichten. Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten, sobald die Informationen gemäß Artikel 14 eingeholt sind, die Kommission über die Analyse des Unfalls und über ihre Empfehlungen für künftige Präventivmaßnahmen unterrichten.
(2)
Die erforderlichen Angaben gemäß Artikel 15 Absatz 2 sind unter Verwendung eines Meldevordrucks zu übermitteln, der nach dem in Artikel 22 der Richtlinie genannten Verfahren erstellt und regelmäßig überprüft wird.
(3)
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 22 der Richtlinie eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Für die Zwecke von Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen wird der im Anhang dieser Entscheidung vorliegende Meldevordruck für schwere Unfälle angenommen.
Artikel 2
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 legen die Mitgliedstaaten unter Verwendung des Registrier- und Informationssystems gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 96/82/EG Meldungen vor, die Angaben gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung enthalten.
Artikel 3
Der definitiven Anwendung des Meldevordrucks für schwere Unfälle geht eine Testphase von fünf Monaten voraus, die am 1. Dezember 2008 beginnt.
Artikel 4
Ergibt sich aus der Testphase die Notwendigkeit, den im Anhang vorliegenden Meldevordruck für schwere Unfälle zu ändern, so wird die vorliegende Entscheidung gemäß dem Verfahren des Artikels 22 der Richtlinie geändert.
Artikel 5
Vertrauliche Informationen werden in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 29. November 2001 zur Änderung ihrer Geschäftordnung (2) behandelt.
Artikel 6
Die Meldungen der Mitgliedstaaten enthalten nur Informationen, die den zuständigen Behörden vorliegen.
Artikel 7
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Angaben gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 96/82/EG
(Wird auf das Registrier- und Informationssystem Bezug genommen, ist die elektronische Datenbank der Kommission zur Unterrichtung über schwere Unfälle gemeint, die unter folgender Internetadresse zugänglich ist: http://mahbsrv.jrc.it)
Klare und ausführliche Beschreibung des Unfalls unter Angabe der Art des Unfalls, z. B. Stofffreisetzung, Brand, Explosion usw., und Erläuterung der Umstände, die zum Unfall führten, einschließlich allgemeiner Angaben zur Tageszeit, zum Wetter usw. sowie sonstige relevante Informationen. Außerdem Angaben zu den gerade laufenden Tätigkeiten (betriebliche Abläufe) und zum Aufenthaltsort von Personen zum Zeitpunkt des Unfalls.
1.1. Beschreibung (freier Text)
1.2. Der Unfall hatte bzw. betraf
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Dominoeffekte
von einer natürlichen, umgebungsbedingten Gefahrenquelle ausgehende Ereignisse
grenzüberschreitende Auswirkungen
das Personal von Subunternehmen
1.3. Wurden bei dem Unfall Stoffe freigesetzt?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter Punkt 1.3.1 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 1.4)
1.3.1. Wesentliche/auslösende Ereignisse
Angaben zur Art des freigesetzten Stoffes, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Freisetzung von Gas, Dampf, Nebel usw. in die Luft
Freisetzung von Flüssigkeit in den Boden
Freisetzung von Flüssigkeit in Gewässer
Freisetzung von Feststoffen in die Luft
Freisetzung von Feststoffen in den Boden
Freisetzung von Feststoffen in Gewässer
nicht bekannt/nicht zutreffend
1.4. Kam es bei dem Unfall zu einem Brand?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter Punkt 1.4.1 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 1.5)
1.4.1. Wesentliche/auslösende Ereignisse
Angaben zur Art des Brandes, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Großbrand (ein alles verzehrendes Feuer)
Flüssigkeitsbrand (brennende Flüssigkeitsmenge, eingeschlossen oder nicht eingeschlossen)
Stichflamme (brennender Flüssigkeitsstrahl aus einer Öffnung)
Deflagration (entzündete Dampfwolke, Druckwelle mit Unterschallgeschwindigkeit)
Feuerball (brennende Masse, die in die Luft aufsteigt, häufig nach einer BLEVE (Behälterexplosion))
Ja (falls ja, sind die Angaben unter Punkt 1.5.1 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 1.6)
1.5.1. Wesentliche/auslösende Ereignisse
Angaben zur Art der Explosion, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Physikalische Explosion (Bersten eines unter Druck stehenden Systems)
BLEVE (Behälterexplosion)
Explosion mit schnellem Phasenübergang (schnelle Änderung des Aggregatzustandes)
Explosionen durch unkontrollierte Reaktion (normalerweise exotherm)
Staubexplosion
explosiver Zerfall (eines unbeständigen Stoffes)
Dampfwolkenexplosion (VCE); Druckwelle mit Überschallgeschwindigkeit
nicht bekannt/nicht zutreffend
1.6. Steht der Unfall im Zusammenhang mit einem Transportvorgang?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter Punkt 1.6.1 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 1.7)
1.6.1. Wesentliche/auslösende Ereignisse
Angaben zur Art des Transports, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Straße
Schiene
Wasser (See- oder Binnengewässerweg)
Luft
1.7. Nähere Angaben, falls es sich um eine oben nicht genannte Unfallart handelt (freier Text)
2. BESCHREIBUNG DES BETRIEBSSTANDORTS UND DER ANLAGE
Angaben zum Ort des Unfalls
2.1. Betriebsstandort
Beschreibung
Allgemeine Beschreibung der Industrietätigkeiten, die an dem Standort stattfinden
2.2. Beschreibung der Anlage/Einheit
Nähere Angaben zur betreffenden Anlage, einschließlich Angaben zu den Systemen oder Komponenten
2.3. Steht der Unfall im Zusammenhang mit einem Lagerungsvorgang?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter den Punkten 2.3.1 und 2.3.2 zu erteilen)
Angaben zur Art des Lagerungsvorgangs, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Zusammenhang mit dem Vertrieb (nicht am Produktionsort)
Zusammenhang mit der Herstellung (innerbetriebliche Lagerhaltung usw.; am Produktionsort)
2.3.2. Art der Einrichtung
Angaben zur Einrichtung, in der der Störfall auftrat. Zutreffendes bitte ankreuzen:
offenes Lager (nicht umschlossener Haufen, Stapel usw., in Säcke oder Zylinder abgefüllt …)
Sonstige
2.4. Steht der Unfall in Zusammenhang mit dem Herstellungsverfahren?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter den Punkten 2.4.1 und 2.4.2 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 2.5)
2.4.1. Wesentliche/auslösende Ereignisse
Angaben zur Art des Herstellungsvorgangs, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Angaben zur Art des Transfers, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Beladen oder Entladen (Transferschnittstellen)
mechanischer Transfer (Förderbänder usw.)
Rohr- oder Rohrnetztransfer
Fahrzeugtransport
Sonstige
2.5.2. Art der Einrichtung
Angaben zur Art der Einrichtung, in der der Störfall eintrat. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Ventile, Steuer- oder Kontrolleinrichtungen, Ablasshähne
allgemeines Leitungsnetz, Flansche
Stromquelle (Motor, Kompressor usw.)
andere Transfereinrichtungen, -geräte bzw. -fahrzeuge
Sonstige
2.6. Steht der Unfall in Zusammenhang mit einem Transportvorgang?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter den Punkten 2.6.1 und 2.6.2 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 2.7)
2.6.1. Wesentliche/auslösende Ereignisse
Angaben zur Art des Transportvorgangs, wobei zwischen wesentlichen Ereignissen und auslösenden Ereignissen zu unterscheiden ist. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Verpacken (Abfüllen in Säcke, Zylinder, Tonnen u. Ä.)
Sonstige
2.6.2. Art der Einrichtung
Angaben zur Art der Einrichtung, in der der Störfall eintrat. Zutreffendes bitte ankreuzen:
2.7. Nähere Angaben, falls es sich um eine oben nicht genannte Einrichtungsart handelt (freier Text)
3. BETEILIGTE STOFFE
Eine Beschreibung der am Unfall beteiligten Stoffe, die gemäß Artikel 6 für den Betrieb mitgeteilt wurden oder mitzuteilen sind und zu einer der Kategorien in Anhang I der Richtlinie gehören. Neben dem Namen, der CAS-Nummer und der Schätzung der Mengen der wichtigsten beteiligten (oder möglicherweise beteiligten) gefährlichen Stoffe ist jede sachdienliche Angabe zu deren Merkmalen zu übermitteln, z. B., ob es ein flüssiger, pulverförmiger usw. Stoff ist bzw. ob es sich um „Grundstoffe“, „innerbetriebliche Zwischenprodukte“, „normale Endprodukte“ oder „mögliche anomale Produkte“ handelt.
3.1. Beschreibung
Angaben zu den beteiligten Stoffen und ihren Merkmalen
Kategorie der Stoffe, auszuwählen aus der vorgegebenen Liste in der Datenbank, die auf Anhang I Teil 2 der Richtlinie basiert
3.3. CAS-Nummer
3.4. Unmittelbar beteiligte Menge (Tonnen)
3.5. Möglicherweise beteiligte Menge (Tonnen)
4. UNFALLURSACHEN
Eingehende Beschreibung der Art des Störfalls (menschliches, technisches oder anderes Versagen), der Fehlerunterart, des Eingriffs, der Störung usw. zusammen mit Angaben dazu, wie gesichert die Ursachenermittlung ist (vorläufige Analyse, Ursachenforschung usw.). Die direkten und die indirekten Unfallursachen sind eindeutig zu differenzieren.
4.1. Beschreibung (freier Text)
4.2. Schließt die Ursache ein Versagen der Anlage oder Einrichtung ein?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter Punkt 4.2.1 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 4.3)
4.2.1. Auslösender Faktor
Angaben zur Art der Anlage oder Einrichtung, in der der Störfall eintrat. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Versagen eines Behältnisses bzw. der Behälterausrüstung
Versagen oder Störung eines Bauteils oder einer Maschine
Verlust der Kontrolle über das Verfahren
Korrosion bzw. Materialermüdung
Versagen eines Instruments bzw. eines Steuer- oder Kontrollgeräts
unkontrollierte Reaktion
unerwartete Reaktion bzw. unerwarteter Phasenübergang
4.6. Nähere Angaben, falls es sich um eine oben nicht genannte Ursache handelt (freier Text)
5. FOLGEN
Eine eingehende Beschreibung der Unfallfolgen mit so viel quantifizierten Angaben wie möglich (Zahl der Verletzten, Prozentsatz der zerstörten lokalen Pflanzenwelt, Länge der verschmutzten Flussabschnitte in km usw.) Innerbetriebliche und außerbetriebliche Folgen sind eindeutig zu differenzieren.
5.1. Beschreibung (freier Text)
5.2. Kam es bei dem Unfall zu Personenschäden?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter den Punkten 5.2.1, 5.2.2 und 5.2.3 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 5.3)
5.2.1. Am Betriebsstandort/außerhalb des Betriebsstandorts
Angaben zum Ort, an dem die Folgen auftraten. Zutreffendes bitte ankreuzen:
am Betriebsstandort
außerhalb des Betriebsstandorts
5.2.2. Personenschäden
Angaben zur Art der Personenschäden. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Gefährdung
Todesfälle
Verletzungen
Sonstiges
5.2.3. Umfang und Art jeder ausgewählten Folge für Menschen (freier Text)
5.3. Kam es bei dem Unfall zu Umweltschäden?
Ja (falls ja, sind die Angaben unter den Punkten 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 zu erteilen)
Nein (bitte gehen Sie direkt zu Punkt 5.4)
5.3.1. Am Betriebsstandort/außerhalb des Betriebsstandorts
Angaben zum Ort, an dem die Folgen auftraten. Zutreffendes bitte ankreuzen:
5.5.3. Umfang und Art jeder ausgewählten Störung (freier Text)
6. SOFORTMASSNAHMEN
Eine Beschreibung der auf den Unfall hin getroffenen Maßnahmen in Bezug auf: innerbetriebliche Systeme, externe Dienste, Schutzräume, Evakuierung, Verseuchung, Instandsetzung und andere. Anzugeben sind Einzelheiten zu Umfang, Dauer, genauer Art der getroffenen oder geplanten Maßnahmen sowie zu deren Wirksamkeit. Innerbetriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen sind eindeutig zu differenzieren. Sofern verfügbar sind insbesondere folgende Angaben zu übermitteln: Zahl und Art der beteiligten Rettungskräfte und deren Eignung für die Umstände. Einzelheiten zu etwaigen Maßnahmen der Gesundheits- und Umweltüberwachung oder besondere erforderliche oder getroffene Maßnahmen zur Instandsetzung oder Reinigung. In der Anlage etwa vorhandene Sicherheitssysteme, die den Unfall nicht verhindert haben, sind in Abschnitt 4 (Unfallursachen) zu beschreiben.
6.1. Beschreibung (freier Text)
6.2.1. Sofortmaßnahmen
Angaben zur Art der Maßnahmen. Zutreffendes bitte ankreuzen:
6.2.2. Umfang und Art jeder ausgewählten Sofortmaßnahme (freier Text)
6.3.1. Abhilfemaßnahmen
Angaben zur Art der Maßnahmen. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Dekontaminierung
Instandsetzung
Sonstige
6.3.2. Umfang und Art jeder ausgewählten Abhilfemaßnahme (freier Text)
7. GEWONNENE ERKENNTNISSE
Beschreibung praktischer, organisatorischer oder sonstiger Erkenntnisse in Bezug auf die Unfallverhütung oder die Abschwächung der Folgen. Nähere Angaben zum genauen Gehalt der Erkenntnisse und dazu, ob einige davon bereits angewendet werden oder künftig angewendet werden sollen.
7.1. Gebiet, auf dem Erkenntnisse gewonnen wurden
Angaben zur Art des Gebiets. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Ursachen — Anlage, Ausrüstung
Ursachen — Faktor Mensch
Ursachen — Organisation
Ursachen — extern
Sofortmaßnahmen
Sonstige
7.2. Beschreibung (freier Text)
8. BEGLEITUNTERLAGEN
Dieser Abschnitt ist für Anlagen gedacht: Berichte, Bilder/Fotos, Karten usw., mit denen mehr Informationen übermittelt werden, die öffentlich zugänglich gemacht werden und dazu beitragen können, den Unfallablauf besser zu erklären.
Folgende Dateien liegen bei: Bezeichnung, Größe und Beschreibung der Datei.
Dieser Abschnitt ist für vertrauliche Berichte und andere Informationen gedacht, die gemäß Artikel 20 („Vertraulichkeit“) der Seveso-II-Richtlinie und nach der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollten.
Folgende Dateien liegen bei: Bezeichnung, Größe und Beschreibung der Datei.
9.1. Beschreibung (freier Text)
9.2. Beschreibung der Datei (freier Text)
(*) Die Einstufung als vertraulich ist zu begründen.