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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/354

13.2.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/354 DES RATES

vom 11. Februar 2026

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/144 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 33 und Artikel 31 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 27. Januar 2025 den Beschluss (GASP) 2025/144 (1) zur Ernennung von Herrn Peter SØRENSEN zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina angenommen. Das Mandat des Sonderbeauftragten läuft am 28. Februar 2026 aus.

(2)

Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2028 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.

(3)

Das Mandat des Sonderbeauftragten erstreckt sich auf den Dialog zwischen Belgrad und Pristina.

(4)

Der Sonderbeauftragte wird das Mandat in einer Situation ausüben, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2025/144 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Sonderbeauftragter der Europäischen Union

(1)   Herr Peter SØRENSEN wird für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 28. Februar 2026 zum Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina ernannt.

(2)   Das Mandat von Herrn Peter SØRENSEN als Sonderbeauftragter der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina wird bis zum 29. Februar 2028 verlängert.

(3)   Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) beschließen, das Mandat des Sonderbeauftragten (im Folgenden ‚Mandat‘) früher zu beenden.“

2.

In Artikel 5 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2028 beläuft sich auf 4 541 621,22 EUR.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 11. Februar 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2025/144 des Rates vom 27. Januar 2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina (ABl. L, 2025/144, 28.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/144/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/354/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)