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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1338 |
16.6.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/1338 DES RATES
vom 15. Juni 2026
zur Unterstützung eines Projekts über digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU (AIMS/SIMS)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) haben 2001 das Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten angenommen (im Folgenden „Kleinwaffenaktionsprogramm“). Im Rahmen des Kleinwaffenaktionsprogramms haben die Mitgliedstaaten den VN zugestimmt, die nationalen Vorschriften zu Kleinwaffen zu verbessern, die Verwaltung von Lagerbeständen zu stärken, sicherzustellen, dass Waffen ordnungsgemäß und zuverlässig gekennzeichnet werden, die Zusammenarbeit bei der Rückverfolgung von Waffen auszubauen und sich an regionaler und internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung zu beteiligen. |
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Der Rat hat am 19. November 2018 eine Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ angenommen, in der anerkannt wurde, dass eine unzureichende Sicherung von Lagerbeständen ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte ist. Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben zugesagt, dass sie andere Länder weiterhin dabei unterstützen werden, die Verwaltung und Sicherung ihrer staatlichen Lagerbestände zu verbessern, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von Kleinwaffen und leichten Waffen (small arms and light weapons — im Folgenden „SALW“) und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Kennzeichnung und Registrierung liegt, sowie die Standards und bewährten Verfahren für den Umgang mit Kleinwaffen und Munition zu fördern und umzusetzen. Ferner hat die Union zugesagt, dass sie den Einsatz neuer Technologien, die eine wirksamere Lagerbestandsverwaltung von SALW ermöglichen, fördern und weiterhin zur Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung des Kleinwaffenaktionsprogramms beitragen wird, einschließlich der physischen Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition. |
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(3) |
Die VN-Generalversammlung hat am 4. Dezember 2023 den Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer (im Folgenden „Globaler Rahmen“), einen freiwilligen Kooperationsrahmen mit einer Reihe politischer Zusagen für die Stärkung und Förderung bestehender Initiativen zur Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer und der Schließung bestehender Lücken dabei, angenommen. In Ziel 5 des Globalen Rahmens werden die Staaten aufgefordert, soweit angemessen und im Einklang mit nationalem Recht, die technischen Kapazitäten für die Durchführung einer angemessenen, systematischen und langfristig tragfähigen Überwachung konventioneller Munition in nationalen Lagerbeständen aufzubauen, auch durch die Bereitstellung internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung und die Entgegennahme davon. |
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(4) |
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates (1) sieht vor, dass eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird, wenn ihre Erteilung mit den internationalen Verpflichtungen und Zusagen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Verpflichtungen aus dem Globalen Rahmen, nicht vereinbar wäre. |
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(5) |
Der Rat hat am 14. April 2025 Schlussfolgerungen über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern gebilligt, in denen der Rat zugesagt hat, die Arbeit an Elementen zur Förderung eines verantwortungsvollen Handels mit Militärtechnologie und Militärgütern voranzubringen und die Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM) soweit angezeigt zu beauftragen, den Kapazitätsaufbau in Drittländern in Bezug auf die Verwaltung von Waffen- und Munitionsbeständen zu unterstützen. |
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(6) |
Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining — GICHD) entwickelt das System für die Verwaltung des Munitionsbestands (ammunition inventory management system — im Folgenden „AIMS“), ein digitales Instrument zur Unterstützung einer sicheren, geschützten und langfristig tragfähigen Verwaltung von Munitionsbeständen. AIMS ist darauf ausgelegt, in Synergie mit dem Informationsmanagementsystem für die Überwachung (Surveillance Information Management System — im Folgenden „SIMS“) zu arbeiten. AIMS und SIMS werden in Bosnien und Herzegowina erprobt werden; die Republik Moldau hat großes Interesse an beiden Instrumenten bekundet. |
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Es liegt im Hinblick auf die Sicherheit im Interesse der Union, Bosnien und Herzegowina und die Republik Moldau bei ihrer Angleichung an moderne Nichtverbreitungs- und Sicherheitsstandards zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, dass die Union das Projekt mit dem Titel „Digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU“, das die Entwicklung, Einführung, Integration und anhaltende Verwendung von AIMS und SIMS in diesen Ländern umfasst, durch einen finanziellen Beitrag unterstützt. Die Schweiz hat zugesagt, sich an der Finanzierung dieses Projekts zu beteiligen, indem sie zusätzlich zum Beitrag der Union einen finanziellen Beitrag leistet, um die geschätzten Gesamtmittel des Projekts zu erreichen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Mit Blick auf die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ und des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates unterstützt die Union das Projekt mit dem Titel „Digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU“, das die Entwicklung, Einführung, Integration und anhaltende Verwendung eines Systems für die Verwaltung des Munitionsbestands (ammunition inventory management system — im Folgenden „AIMS“) und eines Informationsmanagementsystems für die Überwachung (Surveillance Information Management System — im Folgenden „SIMS“) in Bosnien und Herzegowina und in der Republik Moldau umfasst (im Folgenden „Projekt“).
(2) Das Ziel des Projekts ist es, die organisatorischen Kapazitäten der nationalen Behörden von Bosnien und Herzegowina und der Republik Moldau für die Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer auszubauen, um das Risiko der Umlenkung und unfallbedingter Explosionen zu senken.
(3) Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die technische Durchführung des Projekts wird vom Genfer Internationalen Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining — im Folgenden „GICHD“) ausgeführt.
(3) Das GICHD nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür schließt der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem GICHD.
Artikel 3
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts dienende Betrag beläuft sich auf 1 000 000 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel für das Projekt belaufen sich auf 1 389 145 EUR.
(2) Die aus dem in Absatz 1 genannten finanziellen Bezugsrahmen finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine Vereinbarung mit dem GICHD. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass das GICHD zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die dem Umfang dieses Beitrags entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Vereinbarung und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte des GICHD über die Durchführung dieses Beschlusses.
(2) Die Kommission erstattet dem Rat Bericht über die finanziellen Aspekte des Projekts.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder, falls innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Beschlusses keine solche Vereinbarung geschlossen wurde, sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Beschlusses.
Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99. ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2008/944/oj).
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
Projekt über digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU: Das AIMS/SIMS-Projekt
1. HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG DER UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE GASP
1.0 Die Herausforderung
Die Fähigkeit eines Staates, konventionelle Munition, die sich in nationalem Eigentum und unter nationaler Kontrolle befindet, zu klassifizieren, zu quantifizieren und zu erfassen, ist eine grundlegende Voraussetzung für eine sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer sowie für die Stärkung der Rüstungskontrolle und die Verhinderung der Umlenkung und Verbreitung. Wenn Staaten dazu nicht in der Lage sind, sind sie einem erhöhten Risiko von unfallbedingten Explosionen, Umlenkung und unkontrollierter Verbreitung von Munition ausgesetzt. Diese Risiken sind besonders akut in Situationen, die von Konflikten oder geringen Kapazitäten geprägt sind, in denen die nationalen Behörden häufig nicht über die technischen, finanziellen, operativen und organisatorischen Kapazitäten verfügen, um ihre konventionelle Munition zu verwalten. In diesen Fällen kann es passieren, dass Staaten
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nicht in der Lage sind, den Munitionsbedarf genau vorherzusagen oder eine rechtzeitige und kosteneffiziente Beschaffung zu planen, |
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verfallende oder unsichere Munition nicht erkennen, was das Risiko unfallbedingter Explosionen erhöht, |
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Möglichkeiten verabsäumen, veraltete Munition zu identifizieren und sicher zu entsorgen, was Sicherheitsrisiken und Risiken hinsichtlich der Gefahrenabwehr weiter erhöht, |
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über keine umfassenden Aufzeichnungen verfügen, einschließlich der Rückverfolgung der Chargen- oder Losnummern, was ihre Fähigkeit schwächt, Munition zurückzuverfolgen, Umlenkungsorte zu ermitteln und Ermittlungen und Nachforschungen nach der Umlenkung zu unterstützen, |
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den physischen Standort und den rechtlichen Status von Munitionsbeständen aus den Augen verlieren, was das Risiko einer Umlenkung erhöht und die Rückverfolgbarkeit erschwert, |
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nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Endverbleibsbescheinigungen auszustellen und zu überprüfen sowie solide Risikobewertungen vor und nach der Verbringung durchzuführen, wie dies in bilateralen und multilateralen Ausfuhrkontrollabkommen vorgeschrieben ist, |
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nicht in der Lage sind, internationale Verpflichtungen für Ausfuhrstaaten oder Staaten mit Lagerbeständen im Rahmen von Instrumenten wie dem Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“), dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „Kleinwaffenaktionsprogramm“) und dem Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer (im Folgenden „Globaler Rahmen“) zu erfüllen. |
Angesichts dieser operativen und institutionellen Lücken bedarf es dringend kontextgerechter, normenbasierter Systeme, die es den Staaten ermöglichen, robuste und langfristig tragfähige Rahmen für die Bestandsverwaltung zu schaffen. Um sowohl Sicherheitsrisiken als auch Risiken hinsichtlich der Gefahrenabwehr wirksam zu begegnen, müssen diese Systeme über die einfache Registrierung hinausgehen. Sie müssen die systematische Erhebung, Integration und Analyse umfassender Datensätze unterstützen, die nicht nur den Typ, den Ort und die Menge der Munition erfassen, sondern auch den Zustand, die Gebrauchstauglichkeit und den Überwachungsstatus über die gesamte Lebensdauer. Dazu ist eine spezielle digitale Infrastruktur vonnöten, die eine fundierte Entscheidungsfindung, Risikopriorisierung und langfristige Planung erleichtern kann und gleichzeitig die Ziele der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung im Einklang mit internationalen Standards, Leitlinien und bewährten Verfahren, wie sie in den Internationalen technischen Leitlinien für Munition (im Folgenden „IATG“) enthalten sind und in den Zielen 5 und 7 des Globalen Rahmens gefordert werden, unterstützt.
1.1 AIMS/SIMS: Eine digitale Lösung für eine umfassende Bestandsverwaltung
Nach mehreren Ersuchen nationaler Behörden um Unterstützung bei der Stärkung der Anstrengungen in den Bereichen Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung durch eine verbesserte Bestandsaufnahme und Überwachung der Lagerbestände konventioneller Munition entwickelt das Beratungsteam für Munitionsverwaltung des Genfer Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung (GICHD) derzeit das Softwarepaket AIMS/SIMS.
AIMS (Ammunition Inventory Management System) ist ein digitales, skalierbares und IATG-konformes Software-Tool, das darauf ausgelegt ist, die sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung von Munitionsbeständen zu unterstützen. AIMS basiert auf einem Bestandsverwaltungssystem, das vom Verteidigungsministerium des Vereinigten Königreichs verwendet wird, und befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase. Das System wird in Bosnien und Herzegowina (im Folgenden „BiH“) getestet werden. Auch andere Länder zeigen großes Interesse, darunter Kasachstan, Moldau und Peru.
Die Anwendung unterstützt die nationalen Bemühungen zur Verringerung der Risiken durch unsicher und ungeschützt verwaltete Munitionsbestände und trägt zudem zur Verbesserung der organisatorischen Kapazitäten der nationalen Behörden für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer bei. AIMS bietet insbesondere die folgenden zentralen Vorteile:
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Es erhöht die Sicherheit für Personal und Zivilbevölkerung durch die Unterstützung der sicheren Lagerung, Handhabung, Verbringung und Entsorgung von Munition. |
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Es ermöglicht die rasche Erkennung von Verlusten und Umlenkungen durch Echtzeit-Bestandsverfolgung und routinemäßige physische Bestandskontrollen. |
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Es sorgt für bessere Lagereffizienz und Risikominderung durch die Verknüpfung der Bestandsverwaltung mit Überwachungsdaten als Grundlage für Entscheidungen über Planung, Beschaffung und Entsorgung. |
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Es unterstützt die Stärkung von Institutionen durch die Förderung von Prozessüberprüfungen, standardisierten Verfahren und langfristigen Kapazitätsaufbaus innerhalb nationaler Rahmen. |
AIMS ist ein eigenständiges Tool, ist jedoch darauf ausgelegt, in Synergie mit dem Surveillance Information Management System (SIMS) betrieben zu werden. SIMS ist in AIMS integriert und dient der Verfolgung des Zustands und der Stabilität von Munition im Laufe der Zeit, wodurch risikobasierte Entscheidungsfindung, Planung und Verwaltung unterstützt werden. Als IATG-konforme Anwendung erleichtert SIMS die systematische Erhebung, Speicherung und Auswertung von Daten im Zusammenhang mit physischen Inspektionen, chemischen Tests, Umweltbelastung und Zustandsklassifizierung. Mit ihr werden kritische Informationen über Alterung, Verfall und Instabilität (auch für Hochrisikogüter wie treibladungsbasierte Munition) erfasst, wodurch eine frühzeitige Erkennung unsicherer Munition ermöglicht wird. Dies unterstützt die Priorisierung von Risikominderungsmaßnahmen wie gezielte Entsorgung, Verbote oder Beschränkungen des Verkehrs von Munition und stellt sicher, dass nur Munition, die sicher gelagert, verbracht und verwendet werden kann, in den nationalen Lagerbeständen aufbewahrt wird.
In Verbindung mit AIMS ermöglicht SIMS einen Echtzeit-Vergleich von Bestands- und Zustandsdaten, der es den nationalen technischen Behörden ermöglicht, faktengestützte Entscheidungen über die Überwachungsplanung, die Ressourcenzuweisung und die langfristige Verwaltung von Lagerbeständen zu treffen. Mit dieser Integration von Überwachungsdaten in die allgemeine Bestandsverwaltung stärkt das kombinierte System die nationalen Kapazitäten zur Verringerung des Risikos unfallbedingter Explosionen und unterstützt die Einhaltung internationaler Normen für Sicherheit und Gefahrenabwehr.
Das Softwarepaket AIMS/SIMS füllt eine kritische Fähigkeitslücke, die durch kein anderes bestehendes System geschlossen wird. Es bietet eine normbasierte und skalierbare digitale Infrastrukturplattform unter nationaler Verantwortung für eine sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung konventioneller Munition. Darüber hinaus bietet AIMS/SIMS den Staaten die Möglichkeit, die Ziele 5 und 7 des Globalen Rahmens direkt umzusetzen, und erleichtert gleichzeitig Fortschritte bei Ziel 6 (Risikominderung), Ziel 10 (Verhinderung von Umleitungen), Ziel 11 (Kennzeichnung und Rückverfolgung), Ziel 12 (Informationsaustausch zu Umleitungen) und Ziel 13 (Erhebung und Auswertung von Daten über Umleitungen). Abgesehen von der Konformität mit dem Globalen Rahmen unterstützt AIMS/SIMS die Umsetzung wichtiger Instrumente der EU für Rüstungskontrolle und Sicherheit, einschließlich der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition, des gemeinsamen Standpunkts des Rates zu Rüstungsausfuhren (2008/944/GASP und Überarbeitung von 2019) und der regionalen Fahrpläne für Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) (z. B. Fahrplan für den Westbalkan 2024).
Da mit diesen Systemen Bestandsdaten, die Verfolgung des Zustands und die Rückverfolgbarkeit von Munition auf präzise Weise und in Echtzeit ermöglicht werden, stärken sie — im Einklang mit den Kriterien von Artikel 5 des Gemeinsamen Standpunkts der EU — die Fähigkeit eines Staates, Risikobewertungen vor und nach der Verbringung durchzuführen sowie die Endverwendung und die Einhaltung der Vorschriften durch die Endverwender zu überprüfen und tragen zu robusteren nationalen Kontrollsystemen bei. Mit diesen Systemen werden auch die allgemeinen Sicherheits- und Entwicklungsprioritäten der EU direkt unterstützt, indem das Risiko der Umlenkung verringert, die Transparenz verbessert und die Berichterstattungskapazitäten im Rahmen des ATT, des Kleinwaffenaktionsprogramms und der Waffenembargos des VN-Sicherheitsrates erhöht werden.
1.1.1 Marktanalyse
In den meisten Staaten fehlen dedizierte Bestandsverwaltungssysteme, die speziell für die Verwaltung konventioneller Munition konzipiert sind. In vielen Situationen verwenden nationale Behörden improvisierte oder unzureichende Systeme — wie Papierverzeichnisse, Excel-Tabellen oder allgemeine Logistiksoftware, Feuerwaffen-Registrierungsplattformen oder von Spendern bereitgestellte Lösungen — die für die komplexen Anforderungen der Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer nicht geeignet sind. Oft fehlen diesen Alternativen wichtige technische Funktionen wie die Nutzungsverfolgung auf Losebene, Verwaltung der Verträglichkeitsgruppe, Explosionsgefahr-Einstufung, mengenbegrenzte Explosivstoffgenehmigungen und die Überwachung des Zustands. Folglich können dadurch die Bemühungen zur Verhinderung und Eindämmung von unfallbedingten Explosionen, Umlenkung und Ansammlung von Überschüssen sowie der Informationsaustausch, einschließlich für die Zwecke der Rückverfolgung und der internationalen Berichterstattung, nicht ausreichend unterstützt werden.
Es ist wichtig, zwischen Waffenregistern und Systemen zur Verwaltung von Munitionsbeständen unterscheiden. Der Schwerpunkt von Waffenregistern liegt generell auf der Eigentümerschaft, der Identifizierung und Verbringungskontrollen, während Munition als verfallbares Verbrauchsgut, das oft lose gelagert wird, ein wesentlich detaillierteres und dynamischeres System erfordert. Wirksame Munitionsverwaltungssysteme müssen technische Spezifikationen (Kaliber, Typ, Chargennummer, Nettoexplosivstoffmasse), Daten zur Lagerung (Ort, Verträglichkeitsgruppe, Gefahreneinstufung), Überwachungsergebnisse, Gebrauchstauglichkeitsstatus, Bewegungshistorie und Entsorgungsmaßnahmen erfassen. Dieser umfassendere Datensatz ist nicht nur für die sichere Handhabung und operative Planung, sondern auch für die Überwachung, die Erkennung von Verlusten, die Lebenszyklusprognose und die Finanzplanung von wesentlicher Bedeutung.
Mehrere bestehende digitale Tools (1) bieten Teillösungen für die Verwaltung von Munitionsbeständen und die Führung von Aufzeichnungen. Zwar sind diese Systeme nützlich, jedoch sind sie in erster Linie für SALW und dazugehörige Munition konzipiert. Folglich werden allgemeinere Kategorien konventioneller Munition meistens nicht erfasst, und diese Systeme verfügen nicht über Schlüsselfunktionen wie die Integration mit Überwachungsdaten, die Einstufung der Verträglichkeitsgruppe, die Gefahrenkennzeichnung oder die Verfolgung über die gesamte Lebensdauer. Diese Einschränkungen verringern den Nutzen solcher Systeme für die umfassende Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer erheblich und sind ihrer Eignung für die Unterstützung risikobasierter Entscheidungs- oder Planungsprozesse abträglich.
Im Gegensatz dazu ist das AIMS/SIMS-Softwarepaket von Grund auf darauf ausgelegt, das gesamte Spektrum der Anforderungen an eine sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung von konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer zu erfüllen. Mit AIMS/SIMS wird die rasche Verfolgung aller Munitionsarten auf Losebene erleichtert, werden Überwachungsdaten integriert und werden die Einstufung der Verträglichkeitsgruppen, die Gefahreneinstufung und die Einhaltung internationaler Standards unterstützt. Das System ist skalierbar, kann an nationale Arbeitsabläufe angepasst werden und ist so konzipiert, dass es an mehreren Orten unter nationaler Kontrolle funktioniert. Vor allem erweitert AIMS die einfache Bestandsverfolgung zu einem strategischen Instrument, das die Fähigkeiten nationaler Behörden zur Planung, Verbesserung der Sicherheit und Gefahrenabwehr der nationalen Lagerbestände, Verbesserung der Fähigkeit zur Erhebung und Analyse von Daten über umgeleitete Munition, zum Austausch von Informationen (auch über Umlenkung und unerlaubten Handel) und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen in den Bereichen Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle durch die integrierte Nutzung von Echtzeit-Multifunktions-Munitionsdaten verstärkt.
1.1.2 Alternative Lösungen:
Bei allgemeinen Logistikplattformen, die von einzelnen Staaten genutzt werden, liegt der Schwerpunkt ebenfalls auf der allgemeinen Verwaltung von Gütern, sie sind jedoch nicht auf die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gefahrenabwehr und Transparenz für konventionelle Munition zugeschnitten und nicht dazu bestimmt, internationale Ziele der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung zu unterstützen.
Im Gegensatz dazu ist AIMS/SIMS von Grund auf für diesen Zweck konzipiert, auf die IATG abgestimmt und weltweit einsetzbar, und es bietet eine dedizierte digitale Lösung, um das Umlenkungsrisiko zu verringern, unfallbedingte Explosionen zu verhindern und die Bemühungen um Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung zu verstärken.
1.2. Entwicklung der AIMS/SIMS-Software
1.2.1 Eigentum
Um vollständige Interoperabilität und Kosteneffizienz zu gewährleisten, werden AIMS und SIMS parallel unter Verwendung einer gemeinsamen Softwarearchitektur entwickelt und bieten so eine duale, integrierte Lösung für zwei der komplexesten Herausforderungen bei der Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamten Lebensdauer: Bestandskontrolle und -überwachung. Die Grundversion von AIMS/SIMS, einschließlich des Quellcodes, bleibt Eigentum des GICHD und seines Softwareentwicklungspartners. Die Software wird den Staaten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Komplexität der Installation — insbesondere der anfänglichen Dateneingabe und der Anpassung an nationale Verfahren und Arbeitsabläufe — wird das GICHD jedoch jedes Land bei der Installation und bedarfsgerechten Gestaltung der Software unterstützen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Nach der Installation geht die nationale Version der AIMS/SIMS-Software in das Eigentum des Partnerlandes über. Anschließend haben weder das GICHD noch Dritte Zugang zum nationalen System, es sei denn, dies ist erforderlich und das Land selbst hat über einen Gateway-PC Zugang gewährt, um Fehler zu beheben oder Aktualisierungen zu installieren. Dieser Ansatz entspricht dem Software-Eigentumsmodell, das beim Information Management System for Mine Action des GICHD gewählt wurde.
1.2.2 Zeitplan für Entwicklung, Meilensteine und Finanzierung
Die Initiative AIMS/SIMS wird seit 2022 entwickelt. Der erste Konzeptnachweis wurde zwischen 2022 und 2023 mit Mitteln des britischen Außenministeriums durchgeführt. In dieser Phase wurde der konzeptionelle Rahmen für das Bestandsverwaltungssystem mit Beiträgen des Ausschusses für technische Prüfung der IATG entwickelt, und im Rahmen einer offenen Ausschreibung wurde ein erfahrenes Logistiksoftware-Unternehmen ausgewählt, um den Prototyp der Software herzustellen.
Im Jahr 2023 bat BiH um internationale Unterstützung zur Stärkung der Sicherheit, Gefahrenabwehr und Rechenschaftspflicht hinsichtlich seiner nationalen Munitionsbestände. Daraufhin startete das GICHD ein Projekt zur Konzeption und Entwicklung der Kern-Softwarearchitektur von AIMS, wobei BiH als Pilotland für die Erprobung und Validierung diente. Diese Phase wurde durch finanzielle und technische Unterstützung des Schweizer Ministeriums für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ermöglicht.
Im Laufe des Jahres 2024 führte das GICHD in enger Zusammenarbeit mit einer speziellen technischen Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern zuständiger Ministerien und Agenturen zusammensetzte, eine umfassende Erhebung zu den Nutzeranforderungen durch. Dabei wurde deutlich, dass neben der Bestandsverwaltung ein zusätzliches Software-Tool für die Verwaltung überwachungsbezogener Informationen erforderlich sein würde. Infolgedessen wurde die endgültige Softwarearchitektur so umgestaltet, dass sie sowohl AIMS als auch SIMS umfasst; sie wurde im Einklang mit den IATG entwickelt und darauf ausgerichtet, die Fähigkeit der nationalen Behörden in BiH zu stärken, Umlenkungen zu verhindern, die Rechenschaftspflicht zu verbessern und allgemeinere Ziele der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung voranzubringen.
Im Jahr 2025 werden Mittel beschafft, um die Fertigstellung der AIMS/SIMS-Softwarepakete, einschließlich ihrer Validierung, die Entwicklung von Schulungsmaterialien und -ressourcen für die Umsetzung und die Vorbereitung auf die Einführung in Moldau zu unterstützen. Währenddessen unterstützte das GICHD vorbereitende Arbeiten, um sicherzustellen, dass die technischen Informationen und Daten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren von AIMS und SIMS erforderlich sind, verfügbar sind, wobei der Schwerpunkt auf der Ermöglichung einer genauen Identifizierung von Munition zur Verhinderung von Umlenkungen, auf der Überprüfung der Endverwender und auf der internationalen Berichterstattung liegt. BiH soll eine umfassende Bestandsaufnahme seiner nationalen Munitionsbestände vornehmen, um sicherzustellen, dass die in AIMS eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Sobald die Softwareentwicklung abgeschlossen ist (schätzungsweise 18 Monate nach Bestätigung der Finanzierung), wird AIMS/SIMS in BiH vollständig implementiert. Diese Pilotimplementierung wird als zentrale Validierung der Funktionalität des Systems dienen und wichtige Erkenntnisse für die Einführung in Moldau liefern.
2. PROJEKTZIEL, SPEZIFISCHE TEILZIELE UND ERGEBNISSE
2.1 Gesamtziel
Das Gesamtziel des Projekts ist es, durch die Einführung und anhaltende Verwendung des Softwarepakets AIMS/SIMS die sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung konventioneller Munition in nationalem Eigentum und unter nationaler Kontrolle in BiH und Moldau über deren gesamte Lebensdauer zu erleichtern. Folglich wird mit diesem Projekt die Umsetzung des Globalen Rahmens und anderer einschlägiger EU- und internationaler Instrumente für die Rüstungskontrolle und die Nichtverbreitung unterstützt. Das Projekt dient nicht der Unterstützung oder Steigerung der Kampfkapazitäten oder der operativen Kapazitäten von Streitkräften; sein Anwendungsbereich ist strikt auf die Verhinderung von Umlenkungen, die Rüstungskontrolle und die Nichtverbreitung beschränkt.
2.2 Spezifische Teilziele
Um dieses Gesamtziel zu erreichen, wird das Projekt auf folgende spezifische Teilziele hinwirken:
Teilziel 1: Entwicklung, Feinabstimmung und Einsatz der Software AIMS/SIMS in BiH und Moldau als skalierbares und IATG-konformes Instrument für nationale Behörden, um Munition sicher, geschützt und rechenschaftspflichtig zu verwalten und somit das Risiko von Umlenkungen und unfallbedingten Explosionen zu mindern.
Teilziel 2: Verbesserung der organisatorischen Fähigkeiten der nationalen Behörden von BiH und Moldau für die Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer durch die Einführung, Integration und anhaltende Verwendung des Softwarepakets AIMS/SIMS zur Unterstützung der nationalen Eigenverantwortung, der langfristigen Umsetzung und der Verhinderung von Umlenkungen.
Teilziel 3: Förderung der Software AIMS/SIMS durch deren Einsatz in BiH und Moldau und Förderung ihrer Konformität mit dem Globalen Rahmen und anderen einschlägigen EU- und internationalen Rüstungskontrollinitiativen (insbesondere der ATT und des Kleinwaffenaktionsprogramms) bezüglich Themen wie Verhinderung der Umlenkung, Rückverfolgung illegaler Munition, Überwachung der Endverwendung und Munitionssicherheit.
3. ERWARTETE ERGEBNISSE UND ETAPPENZIELE
3.1 Ergebnis 1: Ein vollständig entwickeltes Softwarepaket AIMS/SIMS, das eine digitale Lösung für ein sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung der Bestände konventioneller Munition und deren Überwachung bietet und dadurch die Verhinderung von Umlenkungen, die Rückverfolgung illegaler Munition, die Überwachung der Endverwendung und die Munitionssicherheit verbessert.
3.1.1 Tätigkeiten
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Entwicklung und Validierung der Software AIMS/SIMS als modulares, IATG-konformes Instrumentarium für die Bestandsverwaltung und Überwachung konventioneller Munition im Einklang mit den IATG. |
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Erstellung eines vollständigen Pakets für die Einführung, einschließlich Schulungsmaterialien, Benutzerhandbüchern und Integrationsprotokollen zur Unterstützung der nationalen Einführung und der langfristigen Tragfähigkeit. |
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Entwicklung von Unterlagen und operativen Protokollen zu AIMS/SIMS durch Dokumentation der Softwarearchitektur, Benutzerhandbücher und Dateneingabeprotokolle. |
Etappenziel: Entwicklung der Software AIMS/SIMS.
3.2 Ergebnis 2: Erhöhte organisatorische Kapazität in BiH und Moldau für die Bestandsverwaltung und Überwachung von Munition über deren gesamte Lebensdauer im Einklang mit den IATG.
3.2.1 Tätigkeiten Durchführungsphase A. Dialog und Einleitung des Projekts
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Formales Ersuchen von BiH und Moldau oder Abschluss eines Abkommens mit BiH und Moldau zur Stärkung der nationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Verhinderung von Umlenkung durch die Einführung von AIMS/SIMS. |
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Einrichtung einer nationalen Expertengruppe, die die Projektdurchführung in BiH und Moldau leitet und überwacht. |
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Ermöglichung eines technischen Planungsworkshops mit der Expertengruppe und anderen Interessenträgern, um Durchführungsaufgaben festzulegen und einen detaillierten Arbeitsplan für die Projektdurchführung zu entwickeln. |
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Sensibilisierung und Schulung der Expertengruppe und der zuständigen nationalen Behörden in Bezug auf die Bestandsverwaltung für Munition und die Nutzung des AIMS/SIMS für die Verhinderung von Umlenkungen, die Rückverfolgung illegaler Munition, die Überwachung der Endverwendung und die Munitionssicherheit. |
Etappenziel: Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens mit BiH und Moldau.
3.2.2 Tätigkeiten Durchführungsphase B. Entwicklung des regulatorischen und technischen Rahmens
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Festlegung der nationalen regulatorischen, verfahrenstechnischen und technischen Grundlagen, die für die Einführung und anhaltende Verwendung von AIMS/SIMS erforderlich sind. |
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Unterstützung der Expertengruppe bei der Entwicklung und Genehmigung eines technischen Verzeichnisses für Munition und einer konsolidierten nationalen Munitionsdatenbank zur Unterstützung standardisierter Inventur- und Überwachungsverfahren. |
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Unterstützung der Expertengruppe bei der Erfassung und Dokumentation aller bestehenden Arbeitsabläufe und Verfahren im Zusammenhang mit der Inventur, der Führung von Aufzeichnungen und der Überwachung. |
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Zusammenarbeit mit der Expertengruppe, um den Ansatz für die Integration von AIMS/SIMS mit bestehenden Systemen (z. B. allgemeine Logistiksoftware) zu ermitteln, zu dokumentieren und zu genehmigen. |
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Ermittlung der erforderlichen Hardware- und Softwareanforderungen für die nationale Einführung. Unterstützung der nationalen Behörden in BiH und Moldau bei der Erschließung zusätzlicher Finanzmittel, falls dies für die Beschaffung von Hardware und Software erforderlich ist. |
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Technische Beratung und operative Unterstützung bei der Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme konventioneller Munition. |
Etappenziel: Genehmigung des technischen Verzeichnisses für Munition, der Datenbank und der Prozessfahrpläne durch die zuständigen nationalen Behörden in BiH und Moldau.
3.2.3 Tätigkeiten Durchführungsphase C: Systemintegration und Schulung
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Installation von AIMS und SIMS auf der nationalen Datenspeicherplattform von BiH und Moldau, um eine sichere Konfiguration zu gewährleisten. |
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Durchführung strukturierter Schulungen und von Mentoring nach Bedarf für die Nutzer. |
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Auf Anfrage Unterstützung bei der Datenbereinigung und -integration in die Systeme AIMS und SIMS. |
Etappenziel: Softwareinstallation und Datenintegration in AIMS und SIMS.
3.2.4 Tätigkeiten Durchführungsphase D: Kapazitätsaufbau und langfristige Tragfähigkeit der Systeme
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Durchführung von Auffrischungsschulungen, Mentoring und Unterstützung bei der Übergabe/Übernahme für neu eingestelltes Personal. |
Etappenziel: Langfristiges Einbetten des Systems in die nationalen Strukturen.
3.3 Ergebnis 3: Förderung der Software AIMS/SIMS und ihrer Angleichung an den Globalen Rahmen und einschlägige EU- und internationale Rüstungskontrollinitiativen (insbesondere ATT und Kleinwaffenaktionsprogramm) durch ihre Verwendung in BiH und Moldau.
3.3.1 Tätigkeiten
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Organisation und Durchführung von mindestens zwei Nebenveranstaltungen auf internationalen und regionalen Rüstungskontrollkonferenzen zur Förderung von AIMS/SIMS und ihrer Angleichung an den Globalen Rahmen und die SALW-Strategie der EU. |
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Entwicklung und Verbreitung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, die veranschaulichen, wie AIMS/SIMS zur Umsetzung des Globalen Rahmens sowie der allgemeineren Ziele der EU und der Vereinten Nationen im Bereich der Rüstungskontrolle (z. B. Verhinderung von Umlenkungen, Überwachung der Endverwendung und Transparenz) beitragen. |
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Durchführung spezieller Webinare für technische Experten, nationale Behörden und regionale Partner zur Rolle der Bestandsverwaltung und Überwachung sowie der sicheren, geschützten und langfristig tragfähigen Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer. |
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Bereitstellung von Beratung für BiH und Moldau, um zu zeigen, wie AIMS/SIMS Daten für die Berichterstattung im Rahmen des Globalen Rahmens, des ATT, des Kleinwaffenaktionsprogramms und anderer Instrumente generieren kann. |
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Förderung von Peer-Learning durch Austausch von Erkenntnissen aus der Umsetzung von AIMS/SIMS durch BiH und Moldau mit anderen interessierten Staaten. |
Etappenziel: Förderung von AIMS/SIMS auf den Regionaltagungen 2026-2027 des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) zum Globalen Rahmen und auf der Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen 2027, auf den Tagungen zum Kleinwaffenaktionsprogramm sowie auf anderen einschlägigen internationalen, regionalen und subregionalen Tagungen.
4. STELLE FÜR DIE TECHNISCHE DURCHFÜHRUNG
Das Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) mit Sitz in Genf (Schweiz) operiert global in Partnerschaft mit nationalen Behörden, die für Antiminenmaßnahmen und die Verwaltung von Munition zuständig sind, sowie mit Betreibern, den VN und anderen Akteuren. Im Jahr 2024 war das Zentrum in mehr als 40 Ländern und Gebieten tätig. Ziel der Arbeit des GICHD ist es, die Risiken für Gemeinschaften zu verringern, die von allen Arten von explosiven Kampfmitteln ausgehen: Landminen, Streumunition, explosive Kampfmittelrückstände sowie unsicher und ungeschützt verwaltete konventionelle Munition.
Das im Januar 2019 als gemeinsame Initiative des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen und des GICHD gegründete Beratungsteam für Munitionsverwaltung (AMAT) unterstützt die Operationalisierung des SaferGuard-Programms der Vereinten Nationen und leistet Staaten und Partnern technische Unterstützung bei der sicheren, geschützten und langfristig tragfähigen Verwaltung von Munition über deren gesamte Lebensdauer im Einklang mit den IATG. Seit seiner Gründung hat das AMAT eine positive Bilanz bei der Bereitstellung technischer Hilfe für Staaten, die als gefährdet eingestuft wurden, sowie für andere Partner bei der sicheren und geschützten Verwaltung von Munition im Einklang mit den IATG erzielt.
Das GICHD hat die einzigartige Aufgabe, die Verringerung der Gefahren durch explosive Kampfmittel zu unterstützen und zu professionalisieren; es fördert dazu innovative, maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen. Mit seinen Diensten, seinem thematischen Fachwissen und seinen geografischen Ansätzen konzentriert sich das Zentrum in erster Linie auf die vorgelagerte Arbeit, um nationale Behörden dabei zu unterstützen, Eigenverantwortung für ihre Programme zu übernehmen und sich auf die Entwicklung geeigneter Strategien, Standards und Verwaltungsrahmen zu konzentrieren. Im Gegensatz zu Organisationen, die sich in erster Linie entweder auf die Umsetzung vor Ort oder auf Interessenvertretung auf hoher Ebene konzentrieren, verbindet das GICHD Praxis und Politik über das gesamte Spektrum der Antiminenmaßnahmen und Munitionsverwaltung hinweg, von der Entwicklung internationaler Normen und Standards bis hin zur Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung vor Ort für die nationalen Behörden. Seine Arbeit bei der Kontextualisierung von Strategien und Standards, insbesondere durch enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten, stellt sicher, dass globale Rahmen relevant, praktisch und in nationaler Eigenverantwortung bleiben.
In Verbindung mit dem Umstand, dass das GICHD Regierungen, VN-Agenturen, nichtstaatliche Organisationen, die Wissenschaft und die Privatindustrie zusammenbringt, spielt es eine entscheidende Rolle bei der Angleichung der operativen Gegebenheiten an sich wandelnde politische Rahmenbedingungen und sorgt für Kohärenz, Anpassungsfähigkeit und dauerhafte Auswirkungen für Gemeinschaften, die von explosiven Kampfmitteln betroffen sind.
5. KONFORMITÄT MIT DER EU-POLITIK
Mit diesem Projekt werden mehrere politische Rahmen der EU direkt unterstützt:
5.1 EU-Strategie für Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW)
AIMS/SIMS trägt dem in der SALW-Strategie der EU beschriebenen Kernproblem, dass „eine unzureichende Sicherung von Lagerbeständen […] ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte“ ist, unmittelbar Rechnung. Es bietet robuste digitale Bestandverwaltungsfähigkeiten und stärkt dadurch die Sicherung der Lagerbestände und unterstützt den Einsatz der EU für die Förderung der Umsetzung internationaler Standards und Leitlinien wie der IATG. Mit seinen Funktionen für die Echtzeit-Verfolgung und die Rechenschaftspflicht hilft das System dabei, Umlenkungen zu verhindern und zu erkennen, indem mit ihm umfassende Aufzeichnungen über Munitionsbewegungen und Lagerbedingungen geführt werden.
5.2 Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP der EU zu Waffenausfuhren
Der 2025 aktualisierte Gemeinsame Standpunkt der EU ist in vielen vorrangigen Bereichen direkt auf die Möglichkeiten von AIMS/SIMS abgestimmt. AIMS/SIMS unterstützt den Einsatz des Rates für die Verbesserung der Rückverfolgung und fördert die Transparenz der Lieferkette, die dazu beiträgt, das Umlenkungsrisiko bei Verbringungen zu minimieren. Das System erleichtert die Überprüfung und Überwachung der Endverwender als Instrument zur Verhinderung von Umlenkungen, indem es die dafür wesentlichen Informationen bereitstellt. AIMS/SIMS unterstützt unmittelbar den Kapazitätsaufbau in Drittländern in allen Bereichen der Verwaltung von Munitionsbeständen.
5.3 Globaler Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer
Die Bestandsverwaltung ist eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung der Ziele des Globalen Rahmens. Mit AIMS/SIMS wird Ziel 4 direkt unterstützt, indem die Fähigkeiten der nationalen Behörden zur Verwaltung von Munition über deren gesamte Lebensdauer durch integrierte Planungs-, Berichterstattungs- und Entsorgungsfunktionen verbessert werden. AIMS und die Begleitsoftware SIMS fördern die Ziele 5-7 durch die Bereitstellung systematischer Überwachung, Risikominderungsverfahren und umfassender Bestandsverwaltungssysteme. Die Plattform stärkt auch die Ziele 8, 9 und 11, indem sie die Transparenz der Lieferkette fördert, die Überwachung der Endverwender unterstützt und die Kennzeichnungs- und Rückverfolgungskapazitäten verbessert.
5.4 Vertrag über den Waffenhandel (ATT)
Die Software AIMS/SIMS unterstützt die Umsetzung des ATT, indem sie eine genauere Berichterstattung über Munitionsbestände und -bewegungen ermöglicht, die Überwachung der Endverwender durch umfassende Verfolgungsfunktionen erleichtert und die Dokumentationsinfrastruktur bereitstellt, die Einfuhrstaaten dabei hilft, ihren Einsatz für die Verhinderung der Umlenkung und die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht bei der Munitionsverwaltung nachzuweisen.
5.5 Aktionsprogramm der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen
Mit AIMS/SIMS werden die Kernverpflichtungen im Rahmen des Kleinwaffenaktionsprogramms bezüglich der Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen vorangebracht, da das System die technologische Grundlage für eine wirksame Bestandsverwaltung bietet. Der integrierte Ansatz des Systems für die Bestandsverwaltung und die Verfolgungsfähigkeiten unterstützt unmittelbar den Schwerpunkt des Kleinwaffenaktionsprogramms auf der Verhütung des illegalen Handels durch eine verbesserte Sicherung der Lagerbestände. AIMS ermöglicht es Staaten, detaillierte Aufzeichnungen zu führen und Rechenschaftsmaßnahmen aufrechtzuerhalten, die für eine verantwortungsvolle Verwaltung von Lagerbeständen im Rahmen des Kleinwaffenaktionsprogramms von grundlegender Bedeutung sind.
5.6. Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — NDICI/Europa in der Welt (Verordnung (EU) 2021/947)
AIMS/SIMS unterstützt unmittelbar das in Anhang II Nummer 6 Buchstabe g der NDICI-Verordnung (2) festgelegte Ziel, da es als Eckpfeiler einer verantwortungsvollen Regierungsführung im Bereich der Waffen- und Munitionsverwaltung dient. Das System fördert gute Regierungsführung und Maßnahmen für Rechenschaftspflicht, die mit demokratisch kontrollierten Verteidigungs- und Sicherheitskräften im Einklang stehen. Indem die Umsetzung von AIMS/SIMS in Nachbarländern durch NDICI-Investitionen unterstützt wird, wird dadurch auch die Reform des Sicherheitssektors vorangebracht, die wirksamere, demokratische und rechenschaftspflichtige Sicherheitsinstrumente für nachhaltige Entwicklung und Frieden bietet.
6. ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU
Das GICHD wird alle geeignete Maßnahmen ergreifen, um bekannt zu machen, dass das Projekt von der EU finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den EU-Leitlinien zur Sichtbarkeit (3) durchgeführt.
Das GICHD wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der EU in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der EU herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der EU unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der EU entsprechend den Leitlinien der EU für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.
Da die geplanten Maßnahmen nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Das GICHD wird in allen einschlägigen Veröffentlichungen, einschließlich seines Jahresberichts, oder in anderen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Finanzhilfe ausdrücklich auf die Unterstützung durch die EU hinweisen und dabei die durch den Vorschlag unterstützte Arbeit hervorheben. Das GICHD wird EU-Vertretern Gelegenheit bieten, auf einschlägigen vom GICHD oder gemeinsam ausgerichteten Veranstaltungen, Workshops oder Foren zu sprechen und ihr Engagement und ihre Partnerschaft hervorzuheben. Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen und Ausrüstung, die im Rahmen des Projekts beschafft werden, werden entsprechend gekennzeichnet.
(1) Zum Beispiel ArmsTracker, die Software for Control of Inventory of Firearms and Ammunition (SAM), und das Arms Registration and Management System (ARMaS).
(2) Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).
(3) „Communicating and raising EU visibility: Guidance for external actions“ (Juli 2022 — Aktualisierung Juli 2024).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1338/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)