11985I/AFI/DCL/06

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE ANPASSUNG DES GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDES AUF DEM SEKTOR PFLANZLICHE FETTE

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0481


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Gemeinsame Erklärung

über die Anpassung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf dem Sektor pflanzliche Fette

Gespräche über die Anpassung dieses Besitzstandes an die neue Situation der erweiterten Gemeinschaft werden so bald wie möglich nach dem Beitritt eingeleitet .

Diese Gespräche finden auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission statt , die auch den vom Rat im Oktober 1983 angenommenen Leitlinien für den Bereich Olivenöl sowie der Entwicklung des Marktes der Fettstoffe Rechnung tragen werden . Sollte das Bestehen von Überschüssen bei Olivenöl oder eine bestehende Gefahr der Bildung von Überschüssen festgestellt werden , so würden unter den in den Schlußfolgerungen der Tagung vom März 1984 genannten Bedingungen Garantieschwellen angewendet , und zwar entsprechend den Orientierungen für Marktorganisationen der Erzeugnisse , bei denen eine Überproduktion oder ein rascher Ausgabenanstieg besteht oder sich zu bilden droht . Diese Maßnahmen berücksichtigen die Rolle der Handelszugeständnisse zugunsten dritter Länder .