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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/2616 |
5.5.2026 |
BESCHLUSS DER QUÄSTOREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 29. April 2026
zur Änderung des Anhangs des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 23. März 2011 über die Regelung über das Rauchverbot in den Gebäuden des Europäischen Parlaments
(C/2026/2616)
DIE QUÄSTOREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS –
gestützt auf Artikel 28 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments,
unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 23. März 2011 über die Regelung über das Rauchverbot in den Gebäuden des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Präsidium des Europäischen Parlaments nahm mit Beschluss vom 23. März 2011 eine Regelung über das Rauchverbot in den Gebäuden des Europäischen Parlaments (im Folgenden „Regelung“) an, mit der das Rauchen in allen Gebäuden des Europäischen Parlaments mit Ausnahme der im Anhang zu dem Beschluss aufgeführten eigens ausgewiesenen Raucherzonen verboten wurde und die Quästoren des Europäischen Parlaments ermächtigt wurden, über etwaige spätere Änderungen des Anhangs zu entscheiden |
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(2) |
Das Präsidium des Europäischen Parlaments billigte mit Beschluss vom 15. Juli 2024 eine technische Aktualisierung der Regelung |
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(3) |
Die Quästoren des Europäischen Parlaments beschlossen in ihren Sitzungen vom 8. Oktober 2025 und 29. April 2026, die in dem Anhang der Regelung enthaltene Liste ausgewiesener Raucherzonen zu ändern, weshalb der Anhang entsprechend geändert werden sollte. |
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 23. März 2011 über die Regelung über das Rauchverbot in den Gebäuden des Europäischen Parlaments wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Artikel 2
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG
ANHANG
Liste ausgewiesener Raucherzonen
Brüssel
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00 Bereich Y ES |
Unterstände im Innenhof in der Nähe des Haupteingangs (ein Unterstand für Raucher und ein Unterstand für Raucher von E-Zigaretten) |
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03 C011 ES |
Raum neben der Bar des Plenarsaals |
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00 G110 ES |
Astrid-Lulling-Lounge (eine Raucherkabine und eine Raucherkabine für E-Zigaretten) |
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01 Bereich E |
Raucherkabinen in der Nähe des Informationszentrums (eine Raucherkabine und eine Raucherkabine für E-Zigaretten) |
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07 Bereich F |
Terrasse (Raucherkabine) |
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07 Bereich H |
Terrasse (Raucherkabine) |
Straßburg
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M -1741 ES |
Schwanenbar (Raucherraum) |
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M -1890a |
Eingangshalle (eine Raucherkabine für E-Zigaretten) |
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Unterstand im Freien neben dem Eingang |
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Terrasse Ebene 6 |
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Terrasse Ebenen 2, 5 und 6 |
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C 01101b ES |
Abgeordnetenbar (eine Raucherkabine) |
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H 01820a ES |
Abgeordnetenbar (eine Raucherkabine für E-Zigaretten) |
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N 00101a ES |
Pressebar (eine Raucherkabine) |
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Terrasse Ebenen 8, 9, 10, 11, 12 und 13 |
Luxemburg
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00 M895 CI |
Raucherkabinen unter der Haupttreppe (eine Raucherkabine und eine Raucherkabine für E-Zigaretten) |
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00 Bereich H |
Fußweg im Freien |
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00 Bereich M |
Fußweg im Freien |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2616/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)