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DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG XXXI: LISTE ZU ARTIKEL 365 DER BEITRITTSAKTE

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0341


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ANHANG XXXI

Liste zu Artikel 365 der Beitrittsakte

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

09.03 * Mate *

15.06 * Andere tierische Fette und Öle ( z . B . Klauenöl , Knochenfett , Abfallfett ) *

15.08 * Tierische und pflanzliche Öle , gekocht , oxidiert , dehydratisiert , geschwefelt , geblasen , durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders modifiziert *

15.10 * Technische Fettsäuren ; saure Öle aus der Raffination ; technische Fettalkohole : *

* C . andere technische Fettsäuren ; saure Öle aus der Raffination *

15.15 * Walrat , roh , gepresst oder raffiniert , auch gefärbt ; Bienenwachs und anderes Insektenwachs , auch gefärbt : *

* A . Walrat , roh , gepresst oder raffiniert , auch gefärbt *

17.04 * Zuckerwaren ohne Kakaogehalt *

18.03 * Kakaomasse , auch entfettet *

18.04 * Kakaobutter , einschließlich Kakaofett *

18.05 * Kakaopulver , nicht gezuckert *

18.06 * Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen *

19.02 * Malzextrakt ; Zubereitungen zur Ernährung von Kindern oder zum Diät - oder Küchengebrauch , auf der Grundlage von Mehl , Grieß , Stärke oder Malzextrakt , auch mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen *

19.03 * Teigwaren *

19.04 * Sago ( Tapiokasago , Sago aus Sagomark , Kartoffelsago und anderer ) *

19.05 * Lebensmittel , durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt ( Puffreis , Corn Flakes und dergleichen ) *

19.07 * Brot , Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren , ohne Zusatz von Zukker , Honig , Eiern , Fett , Käse oder Früchten ; Hostien , Oblatenkapseln für Arzneiwaren , Siegeloblaten und dergleichen *

19.08 * Feine Backwaren , auch mit beliebigem Gehalt an Kakao *

21.02 * Auszuege oder Essenzen aus Kaffee , Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszuege oder Essenzen ; geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszuege hieraus *

21.03 * Senfmehl und Senf ( einschließlich zubereitetes Senfmehl ) *

21.04 * Würzsossen ; zusammengesetzte Würzmittel *

21.05 * Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen ; Suppen und Brühen ; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

21.06 * Hefen , lebend oder nicht lebend ; zubereitete künstliche Backtriebmittel : *

* A . Hefen , lebend *

* C . zubereitete künstliche Backtriebmittel *

21.07 * Lebensmittelzubereitungen , anderweit weder genannt noch inbegriffen : *

* A . Getreide in Körnern oder Kolben , vorgekocht oder anders zubereitet *

* B . Teigwaren , nicht gefuellt , gekocht ; Teigwaren , gefuellt *

* C . Speiseeis *

* D . zubereitetes Joghurt ; zubereitetes Milchpulver zur Ernährung von Kindern oder zum Diät - oder Küchengebrauch *

* E . " Käsefondü " genannte Zubereitungen *

* G . andere *

22.01 * Wasser , Mineralwasser , Eis und Schnee : *

* A . Mineralwasser , natürlich oder künstlich *

22.02 * Limonaden ( einschließlich der aus Mineralwasser hergestellten ) und andere nichtalkoholische Getränke , ausgenommen Frucht - und Gemüsesäfte der Tarifnr . 20.07 *

22.03 * Bier *

22.06 * Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben , mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert *

22.08 * Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr , unvergällt ; Äthylalkohol mit beliebigem Alkoholgehalt , vergällt : *

* ex A . Äthylalkohol mit beliebigem Alkoholgehalt , vergällt : *

* - ausgenommen Alkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen , die in Anhang II des EWG-Vertrags aufgeführt sind *

* B . Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr , unvergällt *

22.09 * Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol , unvergällt ; Branntwein , Likör und andere Spirituosen ; zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen zum Herstellen von Getränken : *

* A . Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol , unvergällt , in Behältnissen mit einem Inhalt : *

* ex I . von 2 Liter oder weniger : *

* - ausgenommen Alkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen , die in Anhang II des EWG-Vertrags aufgeführt sind *

* ex II . von mehr als 2 Liter : *

* - ausgenommen Alkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen , die in Anhang II des EWG-Vertrags aufgeführt sind *

* B . zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen *

* C . Spirituosen : *

* II . Gin *

* III . Whisky *

* IV . Wodka mit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger sowie Pflaumenbranntwein , Birnenbranntwein und Kirschbranntwein *

* V . andere *

24.02 * Tabak , verarbeitet ; Tabakauszuege und Tabaksossen *

28.01 * Halogene ( Fluor , Chlor , Brom , Jod ) : *

* B . Chlor *

ex 28.16 * Ammoniak , verfluessigt oder gelöst ( Salmiakgeist ) : *

* - Ammoniak , verfluessigt *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

28.17 * Natriumhydroxid ( Ätznatron ) ; Kaliumhydroxid ( Ätzkali ) ; Natrium - und Kaliumperoxid : *

* A . Natriumhydroxid ( Ätznatron ) *

28.27 * Bleioxide , einschließlich Mennige und Orangemennige *

28.31 * Hypochlorite ; handelsübliches Calciumhypochlorit ; Chlorite ; Hypobromite : *

* ex C . andere : *

* - Calciumhypochlorit , auch der handelsüblichen Art *

28.32 * Chlorate und Perchlorate ; Bromate und Perbromate ; Jodate und Perjodate : *

* A . Chlorate : *

* ex I . des Ammoniums , des Natriums , des Kaliums : *

* - des Natriums *

* B . Perchlorate : *

* II . des Natriums *

28.42 * Carbonate und Percarbonate , einschließlich des handelsüblichen Ammoniumcarbonats : *

* A . Carbonate : *

* II . des Natriums *

28.45 * Silicate , einschließlich der handelsüblichen Natrium - und Kaliumsilicate : *

* ex B . andere : *

* - des Natriums *

28.54 * Wasserstoffperoxid , auch fest *

29.01 * Kohlenwasserstoffe : *

* A . acyclische : *

* ex I . zur Verwendung als Kraft - oder Heizstoffe : *

* - ausgenommen Acetylen *

* ex II . zu anderer Verwendung : *

* - ausgenommen Acetylen *

* B . alicyclische , ausgenommen Cycloterpene : *

* I . Azulen und seine Alkylderivate *

* II . andere : *

* ex a ) zur Verwendung als Kraft - oder Heizstoffe : *

* - ausgenommen Decahydronaphtalin *

* ex b ) zu anderer Verwendung : *

* - ausgenommen Decahydronaphtalin *

* C . Cycloterpene *

* D . aromatische : *

* I . Benzol , Toluol , Xylole *

* II . Styrol *

* III . Äthylbenzol *

* IV . Cumol ( Isopropylbenzol ) *

* ex V . Naphthalin , Anthracen : *

* - Anthracen *

* VI . Biphenyl , Terphenyle *

* ex VII . andere : *

* - ausgenommen Tetrahydronaphtalin *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

29.16 * Carbonsäuren mit Alkohol - , Phenol - , Aldehyd - oder Ketonfunktion und andere Carbonsäuren mit einfachen oder komplexen Sürstoffunktionen ; ihre Anhydride , Halogenide , Peroxide und Persäuren ; ihre Halogen - , Sulfo - , Nitro - und Nitrosoderivate : *

* A . Carbonsäuren mit Alkoholfunktion : *

* ex III . Weinsäure , ihre Salze und Ester : *

* - Weinsäure *

29.39 * Natürliche , auch synthetisch hergestellte Hormone ; ihre hauptsächlich als Hormone gebrauchten Derivate ; andere hauptsächlich als Hormone gebrauchte Steroide *

29.43 * Chemisch reine Zucker , ausgenommen Saccharose , Glukose und Laktose ; Äther und Ester von Zuckern und ihre Salze , ausgenommen Erzeugnisse der Tarifnrn . 29.39 , 29.41 und 29.42 : *

* ex B . andere : *

* - Lävulose *

* - Ester und Salze von Lävulose *

* - Sorbose , ihre Salze und Ester *

29.44 * Antibiotika : *

* ex A . Penicilline : *

* - ausgenommen solche , zu deren Herstellung je Kilogramm eine Menge von mehr als 15,3 kg Weißzucker erforderlich ist *

* B . Chloramphenicol ( INN ) *

* C . andere Antibiotika *

30.03 * Arzneiwaren , auch für die Veterinärmedizin : *

* A . nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf : *

* II . andere *

* B . in Aufmachungen für den Einzelverkauf : *

* II . andere : *

* a ) Penicillin , Streptomycin oder Derivate dieser Erzeugnisse enthaltend *

* ex b ) andere : *

* - Antibiotika oder Antibiotikaderivate enthaltend , ausgenommen solche der Tarifstelle B II a ) ; Insulin , Goldsalzpräparate zur Tuberkulosebehandlung , organische Arsenpräparate zur Syphilisbehandlung und Präparate zur Leprabehandlung *

31.02 * Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel : *

* A . natürlicher Natronsalpeter *

* ex C . andere : *

* - ausgenommen Ammonsalpeter in Verpackungen mit einem Bruttogewicht von 45 kg oder mehr und Kalksalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von 16 Hundertteilen oder weniger sowie Kalksalpeter und Magnesiumnitrat *

31.03 * Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel : *

* A . des Absatzes A der Vorschrift 2 zu Kapitel 31 : *

* I . Superphosphate *

* ex B . der Absätze B und C der Vorschrift 2 zu Kapitel 31 : *

* - einfache , doppelte und dreifache Superphosphate , auch in Mischungen mit anderen Calciumphosphaten oder Erzeugnissen ohne Düngeeigenschaft *

31.05 * Andere Düngemittel ; Erzeugnisse des Kapitels 31 in Tabletten , Pastillen oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger : *

* A . andere Düngemittel *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

32.09 * Lacke ; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten ; andere Anstrichfarben ; mit Leinöl , Testbenzin ( white spirit ) , Terpentinöl , einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente ; Prägefolien ; Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf ; Lösungen im Sinne der Vorschrift 4 zu diesem Kapitel : *

* A . Lacke ; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten ; andere Anstrichfarben ; mit Leinöl , Testbenzin ( white spirit ) , Terpentinöl , einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente ; Lösungen im Sinne der Vorschrift 4 zu diesem Kapitel : *

* I . Perlenessenz *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen Pasten unedler Metalle zum Herstellen von Anstrichfarben *

* ex B . Prägefolien : *

* - auf der Grundlage von unedlen Metallen *

* C . Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf *

32.12 * Kitte ( einschließlich Harzkitt und Harzzement ) ; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten ; nichtfeuerfeste Spachtel - und Verputzmassen für Mauerwerk und dergleichen *

32.13 * Druckfarben , Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen : *

* B . Druckfarben *

* C . andere Tinten und Tuschen *

35.06 * Zubereitete Klebstoffe , anderweit weder genannt noch inbegriffen ; Erzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen für den Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger *

ex 37.03 * Lichtempfindliche Papiere , Karten und Gewebe , auch belichtet , nicht entwickelt : *

* - Lichtpauspapier *

38.19 * Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien ( einschließlich Mischungen von Naturprodukten ) , anderweit weder genannt noch inbegriffen ; Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien , anderweit weder genannt noch inbegriffen : *

* Q . Kernbindemittel für Gießereien auf der Grundlage von Kunstharzen *

* ex X . andere : *

* - Krackerzeugnisse aus D-Sorbit ( Sorbit ) *

* - andere *

39.01 * Kondensations - , Polykondensations - und Polyadditionserzeugnisse , auch modifiziert , auch polymerisiert , linear oder vernetzt ( z.B . Phenoplaste , Aminoplaste , Alkyde , Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester , Silikone ) : *

* C . andere : *

* I . Phenoplaste : *

* a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 *

* ex b ) in anderen Formen : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , weder starr noch schaum - oder schwammförmig , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , ohne Aufdruck *

* II . Aminoplaste : *

* ex a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 : *

* - ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

39.01 ( Fortsetzung ) * C . II . ex b ) in anderen Formen : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , weder starr noch schaum - oder schwammförmig , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , ohne Aufdruck *

* III . Alkyde und andere Polyester : *

* ex a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 d ) zu Kapitel 39 : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , weder starr noch schaum - oder schwammförmig , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , ohne Aufdruck *

* ex b ) andere : *

* - Alkydharze *

* ex IV . Polyamide : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , weder starr noch schaum - oder schwammförmig , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , ohne Aufdruck *

* ex V . Polyurethane : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , weder starr noch schaum - oder schwammförmig , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , ohne Aufdruck *

* ex VI . Silikone : *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , weder starr noch schaum - oder schwammförmig , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , ohne Aufdruck *

* ex VII . andere : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , weder starr noch schaum - oder schwammförmig , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , ohne Aufdruck *

39.02 * Polymerisations - und Mischpolymerisationserzeugnisse ( z.B . Polyäthylen , Polytetrahaloäthylene , Polyisobutylen , Polystyrol , Polyvinylchlorid , Polyvinylacetat , Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate , Polyacryl - und Polymethacrylderivate , Cumaron-Inden-Harze ) : *

* C . andere : *

* I . Polyäthylen : *

* ex a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 : *

* - ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* ex b ) in anderen Formen : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex II . Polytetrahaloäthylene : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex III . Polysulfohaloäthylene : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warebezeichnung *

39.02 ( Fortsetzung ) * C . ex IV . Polypropylen : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex V . Polyisobutylen : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* VI . Polystyrol und seine Mischpolymerisate : *

* ex a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 : *

* - ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* ex b ) in anderen Formen : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* VII . Polyvinylchlorid : *

* a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 *

* ex b ) in anderen Formen : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex VIII . Polyvinylidenchlorid ; Vinylidenchlorid-Vinylchlorid-Mischpolymerisate : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex IX . Polyvinylacetat : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex X . Vinylchlorid-Vinylacetat-Mischpolymerisate : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex XI . Polyvinylalkohole , -acetate und -äther : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* ex XII . Acrylpolymerisate , Methacrylpolymerisate , Acryl-Methacryl-Mischpolymerisate : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

* XIII . Cumaron-Harze , Inden-Harze und Cumaron-Inden-Harze *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung

39.02 ( Fortsetzung ) * C . XIV . andere Polymerisations - und Mischpolymerisationserzeugnisse : *

* ex a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 : *

* - ausgenommen Erzeugnisse für den Formguß *

* ex b ) in anderen Formen : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - durch Harzemulsionen klebend *

39.03 * Regenerierte Zellulose ; Zellulosenitrate , Zelluloseacetate und andere Zelluloseester , Zelluloseäther und andere chemische Zellulosederivate , auch weichgemacht ( z.B . Zelloidin , Kollodium , Zelluloid ) ; Vulkanfiber : *

* A . Klebebänder ( Klebestreifen ) , mit einer Breite von 10 cm oder weniger , mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischem Kautschuk bestrichen *

* B . andere : *

* I . regenerierte Zellulose : *

* b ) andere : *

* ex 1 . Folien , Filme , Bänder oder Streifen , auch aufgerollt , mit einer Dicke von weniger als 0,75 mm : *

* - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - klebend *

* ex 2 . andere : *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - klebend *

* II . Zellulosenitrate : *

* b ) weichgemacht : *

* 1 . mit Kampfer oder anders weichgemacht ( z.B . Zelluloid ) : *

* ex aa ) Filmunterlagen in Rollen oder Streifen : *

* - aus Zelluloid *

* - andere , starr , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* ex bb ) andere : *

* - Platten , Folien , Bänder oder Rohre , aus Zelluloid *

* - andere starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , mit oder ohne Aufdruck *

* - klebend *

* III . Zelluloseacetate : *

* b ) weichgemacht : *

* ex 2 . Filmunterlagen in Rollen oder Streifen : *

* - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - starr , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* ex 3 . Folien , Filme , Bänder oder Streifen , auch aufgerollt , mit einer Dicke von weniger als 0,75 mm : *

* - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - klebend *

* 4 . andere : *

* ex bb ) andere : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

39.03 ( Fortsetzung ) * B . III . b ) 4 . ex bb ) - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - klebend *

* IV . andere Zelluloseester : *

* b ) weichgemacht : *

* ex 2 . Filmunterlagen in Rollen oder Streifen : *

* - starr , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* ex 3 . Folien , Filme , Bänder oder Streifen , auch aufgerollt , mit einer Dicke von weniger als 0,75 mm : *

* - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - klebend *

* 4 . andere : *

* ex bb ) andere : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - klebend *

* V . Zelluloseäther und andere chemische Zellulosederivate : *

* b ) weichgemacht : *

* 2 . andere : *

* ex aa ) Äthylzellulose : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - klebend *

* ex bb ) andere : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck *

* - Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von 160 g oder weniger , ohne Aufdruck *

* - klebend *

* ex VI . Vulkanfiber : *

* - starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 160 g , mit oder ohne Aufdruck , aus Kunststoff *

39.07 * Waren aus Stoffen der Tarifnrn . 39.01 bis 39.06 : *

* B . andere : *

* ex I . aus regenerierter Zellulose : *

* - ausgenommen : Kunstdärme ; Bodenbelag ; Klappfächer und starre Fächer , mit Blättern aus Kunststoff und Gestellen aus beliebigem anderem Material als Edelmetallen ; Miederstäbe und dergleichen für Korsette und für andere Kleider oder für Bekleidungszubehör *

* ex II . aus Vulkanfiber : *

* - ausgenommen : Klappfächer und starre Fächer , mit Blättern aus Kunststoff und Gestellen aus beliebigem anderem Material als Edelmetallen ; Miederstäbe und dergleichen für Korsette und für andere Kleider oder für Bekleidungszubehör *

* ex III . aus gehärteten Eiweißstoffen : *

* - ausgenommen Kunstdärme ; Klappfächer und starre Fächer , mit Blättern aus Kunststoff und Gestellen aus beliebigem anderem Material als Edelmetallen *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

39.07 ( Fortsetzung ) * ex IV . aus chemischen Kautschukderivaten : *

* - ausgenommen : Bodenbelag ; Klappfächer und starre Fächer , mit Blättern aus Kunststoff und Gestellen aus beliebigem anderem Material als Edelmetallen ; Miederstäbe und dergleichen für Korsette und für andere Kleider oder für Bekleidungszubehör *

* V . aus anderen Stoffen : *

* a ) Spulen und ähnliche Unterlagen für photographische und kinematographische Filme oder für Bänder , Filme und dergleichen der Tarifnr . 92.12 *

* ex d ) andere : *

* - ausgenommen Kunstdärme und Bodenbelag *

40.02 * Latex von synthetischem Kautschuk , vorvulkanisierter Latex von synthetischem Kautschuk , synthetischer Kautschuk ; Faktis *

40.08 * Platten , Blätter , Streifen , Stäbe , Stangen und Profile , aus Weichkautschuk : *

* A . Platten , Blätter , Streifen : *

* ex II . andere : *

* - nicht klebend *

ex 40.10 * Förderbänder und Treibriemen , aus Weichkautschuk : *

* - ausgenommen Keilriemen *

40.11 * Reifen , auswechselbare Überreifen , Luftschläuche und Felgenbänder , aus Weichkautschuk , für Räder aller Art : *

* ex A . Vollreifen , Hohlkammerreifen und auswechselbare Überreifen : *

* - auswechselbare Überreifen mit einem Stückgewicht bis zu 20 kg *

* B . andere : *

* ex I . Luftreifen für zivile Luftfahrzeuge : *

* - mit einem Stückgewicht bis zu 20 kg *

* ex II . andere : *

* - mit einem Stückgewicht bis zu 20 kg *

40.12 * Weichkautschukwaren zu hygienischen und medizinischen Zwecken ( einschließlich Sauger ) , auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen *

40.13 * Bekleidung , Handschuhe und Bekleidungszubehör , aus Weichkautschuk , zu allen Zwecken : *

* A . Handschuhe , einschließlich Fausthandschuhe *

* ex B . Bekleidung und Bekleidungszubehör : *

* - ausgenommen Korsette , Gürtel und dergleichen sowie Taucherbekleidung *

40.14 * Andere Weichkautschukwaren : *

* B . andere : *

* ex I . aus Schaum - , Schwamm - oder Zellkautschuk : *

* - ausgenommen Tabaksbeutel *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen Tabaksbeutel *

42.02 * Reiseartikel ( Reisekoffer , Handkoffer , Hutschachteln , Reisetaschen , Rucksäcke usw . ) , Einkaufstaschen , Handtaschen , Schulranzen , Aktentaschen , Brieftaschen , Geldbeutel , Necessaires , Werkzeugtaschen , Tabakbeutel , Futterale , Etuis oder Schachteln ( für Waffen , Musikinstrumente , Ferngläser , Schmuck , Flakons , Kragen , Schuhe , Bürsten usw . ) und ähnliche Behältnisse , aus Leder , Kunstleder , Vulkanfiber , Kunststoffolien , Pappe oder Geweben *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

44.14 * Holz , in der Längsrichtung gesägt , gemessert oder geschält , aber nicht weiterbearbeitet , mit einer Dicke von 5 mm oder weniger ; Furnierblätter und Holz für Sperrholz , mit einer Dicke von 5 mm oder weniger *

44.18 * Sogenanntes Kunstholz , aus Holzspänen , Sägespänen , Holzmehl oder anderen Abfällen holziger Stoffe unter Verwendung von Natur - oder Kunstharz oder anderen organischen Bindemitteln zusammengepresst , in Form von Platten , Tafeln , Blöcken und dergleichen *

48.01 * Papier und Pappe , einschließlich Zellstoffwatte , in Rollen oder Bogen : *

* B . Zigarettenpapier *

* C . Kraftpapier und Kraftpappe *

* D . Papier mit einem Quadratmetergewicht von 15 g oder weniger , zur Verwendung als Schichtträger beim Herstellen von Dauerschablonen *

* E . Büttenpapier und Büttenpappe ( handgeschöpft ) *

* ex F . andere : *

* - ausgenommen Druckpapier jeglicher Färbung , mit einem Anteil an Holzschliff von 60 Hundertteilen oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 40 bis 80 g , für den Druck von regelmässig erscheinenden Veröffentlichungen oder von Büchern , in Rollen ; Papier und Pappe für elektrische Isolierungen ; Papier und Pappe mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger , mechanisch gefertigt , für die Herstellung von Schmirgelpapier ; Zellstoffwatte *

48.03 * Pergamentpapier , Pergamentpappe und Nachahmungen davon , einschließlich sogenanntes Pergaminpapier , in Rollen oder Bogen *

48.04 * Papier und Pappe , zusammengeklebt , auf der Oberfläche weder getränkt noch überzogen , auch mit Innenverstärkung , in Rollen oder Bogen *

48.05 * Papier und Pappe , gewellt ( auch mit aufgeklebter Decke ) , gekreppt , gefältelt , durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert , in Rollen oder Bogen *

48.07 * Papier und Pappe , gestrichen , überzogen , getränkt oder auf der Oberfläche gefärbt ( marmoriert , gemustert oder dergleichen ) oder bedruckt ( andere als solche des Kapitels 49 ) , in Rollen oder Bogen *

48.08 * Filterblöcke und Filterplatten , aus Papierhalbstoff *

48.10 * Zigarettenpapier , zugeschnitten , auch in Päckchen oder Hülsen *

48.11 * Papiertapeten , Linkrusta und Buntglaspapier *

48.12 * Fußbodenbeläge mit Papier - oder Pappunterlage , auch mit Linoleumschicht , auch zugeschnitten *

48.13 * Vervielfältigungspapier und Umdruckpapier , zugeschnitten , auch in Behältnissen ( Kohlepapier , vollständige Dauerschablonen und dergleichen ) *

48.14 * Schreibwaren : Briefblöcke , Briefumschläge , Einstückbriefe , Postkarten ( ohne Bilder ) und Briefkarten ; Schachteln , Taschen und ähnliche Behältnisse , aus Papier oder Pappe , mit einer Zusammenstellung solcher Schreibwaren *

48.15 * Andere Papiere und Pappen , zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten *

48.16 * Schachteln , Säcke und andere Verpackungsmittel , aus Papier oder Pappe ; Pappwaren der in Büros , Läden und dergleichen verwendeten Art *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

48.18 * Register , Hefte , Quittungsbücher und dergleichen , Merkbücher , Notizblöcke , Notiz - und Tagebücher , auch mit Kalendarium ( z.B . Terminkalender ) , Schreibunterlagen , Ordner , Einbände ( für Lose-Blatt-Systeme oder andere ) und andere Waren des Papierhandels , aus Papier oder Pappe ; Alben für Muster oder für Sammlungen sowie Buchhüllen , aus Papier oder Pappe *

48.19 * Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe , mit oder ohne Aufdruck oder Bilder , auch gummiert *

48.20 * Rollen , Spulen , Spindeln und ähnliche Unterlagen , aus Papierhalbstoff , Papier oder Pappe , auch gelocht oder gehärtet *

48.21 * Andere Waren aus Papierhalbstoff , Papier , Pappe oder Zellstoffwatte *

ex 49.01 * Bücher , Broschüren und ähnliche Drucke , auch in losen Bogen oder Blättern : *

* - Bücher , kartoniert oder gebunden , ausgenommen : meteorologische oder naturwissenschaftliche Atlanten ; Fachschriften , Dissertationen und Berichte , über Themen aus Wissenschaft , Literatur und Kunst , herausgegeben von amtlichen Stellen oder kulturellen Einrichtungen , in jeglicher Sprache ; zwei - oder mehrsprachige Wörterbücher mit Portugiesisch als Ausgangs - oder Zielsprache ; Bücher , die im portugiesischen Hoheitsgebiet gedruckt wurden und dorthin zurückgebracht werden ; Bücher , kartoniert oder mit Leineneinband ohne Leder , ausschließlich in fremder Sprache oder mit Ursprung in portugiesischsprachigen Ländern und ausschließlich in portugiesischer Sprache oder mit Ursprung in Macau und ausschließlich in portugiesischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen *

49.03 * Bilderalben , Bilderbücher und Zeichen - oder Malbücher , broschiert , kartoniert oder gebunden , für Kinder *

49.07 * Briefmarken , Stempelmarken , Steuerzeichen und dergleichen , nicht entwertet , im Bestimmungsland gültig oder zum Umlauf vorgesehen ; Papier mit Stempel , Banknoten , Aktien , Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere , einschließlich Scheckhefte und dergleichen : *

* C . andere : *

* ex II . andere : *

* - Scheckhefte und dergleichen ; Aktien , Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere , weder unterzeichnet noch numeriert *

49.09 * Postkarten , Glückwunschkarten , Weihnachtskarten und dergleichen , mit Bildern , in beliebigem Druck hergestellt , auch mit Verzierungen aller Art *

49.10 * Kalender aller Art , aus Papier oder Pappe , einschließlich Blöcke von Abreißkalendern *

49.11 * Bilder , Bilddrucke , Photographien und andere Drucke , in beliebigen Verfahren hergestellt : *

* A . ungefalzte Druckbogen , nur mit Bilddrucken oder Illustrationen , jedoch ohne Text oder Beschriftung , für gemeinschaftliche Verlagsausgaben *

* ex B . andere : *

* - Bilder , Bilddrucke und Photographien ; Bücher mit Handels - oder Fremdenverkehrswerbung , kartoniert oder gebunden , ausgenommen solche , die im portugiesischen Hoheitsgebiet gedruckt wurden und dorthin zurückgebracht werden , und solche , kartoniert oder mit Leineneinband ohne Leder , ausschließlich in fremder Sprache oder mit Ursprung in portugiesischsprachigen Ländern und ausschließlich in portugiesischer Sprache oder mit Ursprung in Macau und ausschließlich in portugiesischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ; andere , ausgenommen : meteorologische und naturwissenschaftliche Karten ; Fachschriften , Dissertationen und Berichte , über Themen aus Wissenschaft , Literatur und Kunst , in Tarifnr . 49.01 nicht enthalten , herausgegeben von amtlichen Stellen oder kulturellen Einrichtungen , in jeglicher Sprache ; Bücher in Broschüren - oder Loseblattform , mit Handels - oder Fremdenverkehrswerbung *

51.01 * Synthetische und künstliche Spinnfäden , nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

51.04 * Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden ( einschließlich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der Tarifnr . 51.01 oder 51.02 ) *

53.06 * Streichgarne aus Wolle , nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

53.07 * Kammgarne aus Wolle , nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

53.10 * Garne aus Wolle , aus feinen oder groben Tierhaaren oder aus Roßhaar , in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

53.11 * Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren *

55.05 * Baumwollgarne , nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

55.06 * Baumwollarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

55.08 * Schlingengewebe ( Frottiergewebe ) aus Baumwolle *

55.09 * Andere Gewebe aus Baumwolle *

56.01 * Synthetische und künstliche Spinnfasern , weder gekrempelt noch gekämmt : *

* ex A . synthetische Spinnfasern : *

* - ausgenommen Polyesterfasern *

56.02 * Spinnkabel : *

* A . aus synthetischen Spinnfäden *

56.03 * Abfälle von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ( einschließlich Garnabfälle und Reisspinnstoff ) , weder gekrempelt noch gekämmt : *

* A . von synthetischen Spinnstoffen *

56.04 * Synthetische und künstliche Spinnfasern und Abfälle von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen , gekrempelt , gekämmt oder anders für die Spinnerei vorbereitet : *

* A . synthetische Spinnstoffe *

56.05 * Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern ( oder aus Abfällen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ) , nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

56.07 * Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern *

57.06 * Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Tarifnr . 57.03 *

57.07 * Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen ; Papiergarne : *

* ex D . andere : *

* - Sisalgarne *

57.10 * Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Tarifnr . 57.03 *

58.01 * Geknüpfte Teppiche , auch konfektioniert *

58.02 * Andere Teppiche , auch konfektioniert ; Kelim , Sumak , Karamanie und dergleichen , auch konfektioniert *

58.03 * Tapisserien , handgewebt ( Gobelins , Flandrische Gobelins , Aubusson , Beauvais und ähnliche ) , und Tapisserien als Nadelarbeit ( z.B . Petit Point - , Kreuzstich ) , auch konfektioniert *

58.04 * Samt , Plüsch , Schlingengewebe und Chenillegewebe , ausgenommen Gewebe der Tarifnr . 55.08 und 58.05 *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

58.05 * Bänder und schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Spinnstoffen ( bolducs ) , ausgenommen Waren der Tarifnr . 58.06 *

58.06 * Etiketten , Abzeichen und ähnliche Waren , gewebt , nicht bestickt , als Meterware oder zugeschnitten *

58.07 * Chenillegarne ; Gimpen ( andere als umsponnene Garne der Tarifnr . 52.01 und als umsponnene Garne aus Roßhaar ) ; Geflechte und sonstige Posamentierwaren , als Meterware ; Quasten , Troddeln , Oliven , Nüsse , Pompons und dergleichen *

58.08 * Tülle und geknüpfte Netzstoffe , ungemustert *

58.09 * Tülle , geknüpfte Netzstoffe und Bobinetgardinenstoffe , gemustert ; Spitzen ( maschinen - oder handgefertigt ) , als Meterware oder als Motiv *

58.10 * Stickereien als Meterware oder als Motiv *

59.02 * Filze und Waren daraus , auch getränkt oder bestrichen : *

* ex A . Filze als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten : *

* - Teppiche , Brücken und Läufer *

* ex B . andere : *

* - Teppiche , Brücken und Läufer *

59.03 * Vließtoffe und Waren daraus , auch getränkt oder bestrichen : *

* A . Teppiche und andere Fußbodenbeläge *

* ex B . andere : *

* - als Meterware *

59.04 * Bindfäden , Seile und Taue , auch geflochten *

59.05 * Netze aus Waren der Tarifnr . 59.04 , in Stücken , als Meterware oder abgepasst ; abgepasste Fischernetze aus Garnen , Bindfäden oder Seilen *

59.08 * Gewebe , mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen getränkt , bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen versehen *

59.10 * Linoleum , auch zugeschnitten ; Fußbodenbelag aus einem Grund aus Spinnstoffen mit aufgetragener Deckschicht aus beliebigen Stoffen , auch zugeschnitten *

ex 59.12 * Andere Gewebe , getränkt oder bestrichen ; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen , Atelierhintergründe und dergleichen ; *

* - Wachstuch und andere Gewebe , mit Öl getränkt oder bestrichen , mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1 400 g *

* - Gewebe , getränkt oder bestrichen , mit einem Quadratmetergewicht von 1 400 g oder weniger *

59.13 * Gummielastische Gewebe , ausgenommen Gewirke *

60.01 * Gewirke als Meterware , weder gummielastisch noch kautschutiert *

60.02 * Handschuhe aus Gewirken , weder gummielastisch noch kautschutiert *

60.04 * Unterkleidung aus Gewirken , weder gummielastisch noch kautschutiert *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

60.05 * Oberkleidung , Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren , weder gummielastisch noch kautschutiert *

61.01 * Oberkleidung für Männer und Knaben *

61.02 * Oberkleidung für Frauen , Mädchen und Kleinkinder *

61.03 * Unterkleidung ( Leibwäsche ) für Männer und Knaben , auch Kragen , Vorhemden und Manschetten *

61.04 * Unterkleidung ( Leibwäsche ) für Frauen , Mädchen und Kleinkinder *

61.05 * Taschentücher und Ziertaschentücher *

61.06 * Schals , Umschlagtücher , Halstücher , Kragenschoner , Kopftücher , Schleier und ähnliche Waren *

61.09 * Korsette , Hüftgürtel , Mieder , Büstenhalter , Hosenträger , Strumpfhalter , Strumpfbänder , Sockenhalter und ähnliche Waren , aus Spinnstoffen , auch gewirkt , auch gummielastisch *

62.01 * Decken *

62.02 * Bettwäsche , Tischwäsche , Wäsche zur Körperpflege und andere Haushaltswäsche ; Vorhänge , Gardinen und andere Gegenstände zur Innenausstattung *

62.03 * Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken *

64.01 * Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff *

64.02 * Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder ; Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff ( ausgenommen Schuhe der Tarifnr . 64.01 ) *

64.03 * Schuhe aus Holz , Schuhe mit Laufsohlen aus Holz oder Kork *

64.04 * Schuhe mit Laufsohlen aus anderen Stoffen ( z.B . Schnüre , Pappe , Gewebe , Filz , Geflecht ) *

64.05 * Schuhteile ( einschließlich Einlegesohlen und Fersenstücke ) aus Stoffen aller Art , ausgenommen Metall *

66.01 * Regenschirme und Sonnenschirme , einschließlich Stockschirme , Schirmzelte und dergleichen *

68.02 * Bearbeitete Werksteine und Waren daraus ( einschließlich Würfel und Steinchen für Mosaike ) , ausgenommen Waren der Tarifnr . 68.01 und des Kapitels 69 *

68.04 * Wetz - oder Poliersteine zum Handgebrauch , Mühlsteine und dergleichen , zum Mahlen , Zerfasern , Schleifen , Polieren , Richten , Schneiden oder Trennen , aus Natursteinen , auch agglomeriert , aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt ( einschließlich Segmente und andere Teile dieser Waren , aus den gleichen Stoffen ) , auch mit Teilen ( z.B . Achsen , Kernen , Stiften , Hülsen ) aus anderen Stoffen , jedoch nicht mit Gestellen : *

* B . andere : *

* I . aus agglomerierten Schleifstoffen : *

* ex a ) aus natürlichen oder synthetischen Diamanten : *

* - aus künstlichen , zu anderer Verwendung als zum Mahlen *

* ex b ) andere : *

* - aus künstlichen , zu anderer Verwendung als zum Mahlen *

* ex II . andere : *

* - aus künstlichen , zu anderer Verwendung als zum Mahlen *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

68.06 * Natürliche oder künstliche Schleifstoffe , in Pulver - oder Körnerform , auf Gewebe , Papier , Pappe oder andere Stoffe aufgebracht , auch zugeschnitten , genäht oder anders zusammengefügt *

69.02 * Feuerfeste Steine , Platten , Fliesen und ähnliche feuerfeste Bauteile *

69.08 * Fliesen , gebrannte Pflastersteine , Boden - und Wandplatten , glasiert *

69.10 * Ausgüsse , Waschbecken , Bidets , Klosettbecken , Badewannen und ähnliche Installationsgegenstände zu sanitären oder hygienischen Zwecken *

69.11 * Geschirr , Haushalts - und Toilettengegenstände , aus Porzellan *

69.12 * Geschirr , Haushalts - und Toilettengegenstände , aus anderen keramischen Stoffen *

69.13 * Figuren , Phantasiegegenstände , Einrichtungs - , Zier - und Schmuckgegenstände : *

* ex A . aus gewöhnlichem Ton : *

* - ausgenommen Schmuckgegenstände *

* ex B . aus Porzellan : *

* - ausgenommen Schmuckgegenstände *

* ex C . aus anderen keramischen Stoffen : *

* - ausgenommen Schmuckgegenstände

69.14 * Andere Waren aus keramischen Stoffen *

70.04 * Gegossenes oder gewalztes Flachglas ( auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt ) , nicht bearbeitet , in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : *

* ex B . anderes : *

* - mit einer Dicke von mehr als 5 mm und bis 10 mm *

ex 70.05 * Gezogenes oder geblasenes Flachglas , sogenanntes " Tafelglas " ( auch bei der Herstellung bereits überfangen ) , nicht verarbeitet , in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : *

* - mit einer Dicke von 3 mm oder weniger *

ex 70.06 * Gegossenes oder gewalztes Flachglas und " Tafelglas " ( auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt ) , auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert , in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : *

* - nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt , mit einer Dicke von 5 mm oder weniger *

70.08 * Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas ( Verbundglas ) , auch fassoniert *

ex 70.13 * Glaswaren zur Verwendung bei Tisch , in der Küche , bei der Toilette , im Büro , zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken , ausgenommen Waren der Tarifnr . 70.19 : *

* - ausgenommen Glaswaren mit niedrigem Ausdehnungsköffizienten *

70.14 * Glaswaren für Beleuchtung , für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken , nicht aus optischem Glas , nicht optisch bearbeitet *

ex 70.21 * Andere Glaswaren : *

* - aus gefärbtem , mattgeschliffenem , graviertem , irisiertem , feingeschliffenem , marmoriertem Glas , Opakglas , Opalglas oder bemaltem Glas oder aus Preßglas mit vertieften oder erhabenen Stellen *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

71.05 * Silber und Silberlegierungen , unbearbeitet oder als Halbzeug , auch vergoldet oder platiniert : *

* ex B . massive Stäbe , Drähte und Profile ; Platten , Blätter und Bänder , mit einer Dicke ( ohne Unterlage ) von mehr als 0,15 mm : *

* - Drähte ; andere , getrieben oder gewalzt *

* D . Folien und dünne Bänder , mit einer Dicke ( ohne Unterlage ) von 0,15 mm oder weniger *

71.16 * Phantasieschmuck : *

* ex A . aus unedlen Metallen : *

* - Uhrarmbänder ; sonstige Schmuckwaren , ganz oder teilweise versilbert , vergoldet , platiniert oder mit Platinbeimetallplattierung *

73.07 * Vorblöcke ( Blooms ) , Knüppel , Brammen und Platinen , aus Stahl ; Stahl , nur vorgeschmiedet oder gehämmert ( Schmiedehalbzeug ) : *

* A . Vorblöcke ( Blooms ) und Knüppel : *

* II . geschmiedet *

* B . Brammen und Platinen : *

* II . geschmiedet *

* C . Schmiedehalbzeug *

73.10 * Stabstahl , warm gewalzt , warm stranggepresst oder geschmiedet ( einschließlich Walzdraht ) ; Stabstahl , kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ; Hohlbohrerstäbe aus Stahl für den Bergbau : *

* A . nur warm gewalzt oder nur warm stranggepresst : *

* I . Walzdraht ( EGKS ) *

* ex II . Stabstahl , massiv ( EGKS ) : *

* - Armierungskabel für Beton , nur warm gewalzt *

* - mit rundem Querschnitt , dessen Durchmesser 170 mm nicht übersteigt , nur warm gewalzt *

* - mit quadratischem Querschnitt , dessen Seite 170 mm nicht übersteigt *

* - mit rechteckigem Querschnitt , mit einer Breite von 300 mm oder weniger und einer Dicke von 60 mm oder weniger , nur warm gewalzt *

* - andere , deren Querschnitt durch einen Kreis mit einem Durchmesser von 170 mm oder weniger beschrieben wird , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* B . nur geschmiedet *

* C . nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt *

* D . plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung ( z.B . poliert , überzogen ) : *

* I . nur plattiert : *

* ex a ) warm gewalzt oder warm stranggepresst ( EGKS ) : *

* - mit rundem Querschnitt , dessen Durchmesser 170 mm nicht übersteigt , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* - mit quadratischem Querschnitt , dessen Seite 170 mm nicht übersteigt *

* - mit rechteckigem Querschnitt , mit einer Breite von 300 mm oder weniger und einer Dicke von 60 mm oder weniger , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* - andere , deren Querschnitt durch eine Sehne von 170 mm oder weniger beschrieben wird , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* b ) kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt *

* II . andere *

73.11 * Profile aus Stahl , warm gewalzt , warm stranggepresst , geschmiedet , kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ; Spundwandstahl , auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt : *

* A . Profile : *

* ex I . nur warm gewalzt oder nur warm stranggepresst ( EGKS ) : *

* - Winkeleisen mit gleichen oder ungleichen Flanschen , wobei der breitere Flansch eine Breite von 200 mm nicht übersteigt , nur warm gewalzt *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

73.11 ( Fortsetzung ) * A . ex I . - T-Profile , mit einer Höhe von 180 mm oder weniger , nur warm gewalzt *

* - I - oder H-Profile , mit einer Höhe von 340 mm oder weniger , nur warm gewalzt *

* - U-Profile , mit einer Höhe von 320 mm oder weniger , nur warm gewalzt *

* II . nur geschmiedet *

* III . nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt *

* IV . plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung ( z.B . poliert , überzogen ) : *

* a ) nur plattiert : *

* ex 1 . warm gewalzt oder warm stranggepresst ( EGKS ) : *

* - Winkeleisen mit gleichen oder ungleichen Flanschen , wobei der breitere Flansch eine Breite von 200 mm nicht übersteigt , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* - T-Profile , mit einer Höhe von 180 mm oder weniger , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* - I - oder H-Profile , mit einer Höhe von 340 mm oder weniger , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* - U-Profile , mit einer Höhe von 320 mm oder weniger , nur plattiert oder nur warm gewalzt *

* 2 . kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt *

* b ) andere *

73.12 * Bandstahl , warm oder kalt gewalzt : *

* B . nur kalt gewalzt : *

* II . anderer *

* C . plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung : *

* I . versilbert , vergoldet oder platiniert *

* II . emailliert *

* III . verzinnt : *

* b ) anderer *

* IV . verzinkt oder verbleit *

* V . anderer ( z.B . verkupfert , künstlich oxidiert , lackiert , vernickelt , verniert , plattiert , parkerisiert , bedruckt ) : *

* a ) nur plattiert : *

* 2 . kalt gewalzt *

* b ) anderer *

* D . anders bearbeitet ( z.B . perforiert , abgeschrägt , gebördelt ) *

73.13 * Bleche aus Stahl , warm oder kalt gewalzt : *

* A . Elektrobleche : *

* ex I . mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg , unabhängig von ihrer Dicke ( EGKS ) : *

* - kalt gewalzt *

* ex II . andere ( EGKS ) : *

* - kalt gewalzt *

* B . andere Bleche : *

* II . nur kalt gewalzt , mit einer Dicke : *

* b ) von mehr als 1 mm , jedoch weniger als 3 mm ( EGKS ) *

* c ) von 1 mm oder weniger ( EGKS ) *

* ex III . nur glänzend gemacht , poliert oder hochglanzpoliert ( EGKS ) : *

* - kalt gewalzt *

* IV . plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung : *

* a ) versilbert , vergoldet , platiniert oder emailliert *

* ex d ) andere ( z.B . verkupfert , künstlich oxidiert , lackiert , vernickelt , verniert , plattiert , parkerisiert , bedruckt ) ( EGKS ) : *

* - kalt gewalzt *

* V . anders bearbeitet : *

* a ) nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten : *

* 1 . versilbert , vergoldet , platiniert oder emailliert *

* ex 2 . andere ( EGKS ) : *

* - kalt gewalzt *

* b ) andere , ausgenommen nur durch Walzen verformte Bleche *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

ex 73.14 * Draht aus Stahl , auch überzogen , ausgenommen isolierte Drähte für die Elektrotechnik : *

* - nicht mit Spinnstoffen überzogen *

73.15 * Legierter Stahl und Qualitätskohlenstoffstahl , in den in den Tarifnrn . 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen : *

* A . Qualitätskohlenstoffstahl : *

* ex VIII . Draht , auch überzogen , ausgenommen isolierte Drähte für die Elektrotechnik *

* - nicht mit Spinnstoffen und anderen Metallen überzogen und nicht aus legiertem Stahl , der eines oder mehrere der folgenden Legierungselemente mit den angegebenen Gewichtshundertteilen enthält : 2 v.H . oder mehr Silicium , 2 v.H . oder mehr Mangan , 2 v.H . oder mehr Chrom , 2 v.H . oder mehr Nickel , 0,3 v.H . oder mehr Molybdän , 0,3 v.H . oder mehr Vanadin , 0,5 v.H . oder mehr Wolfram , 0,5 v.H . oder mehr Kobalt , 0,3 v.H . oder mehr Aluminium , 1 v.H . oder mehr Kupfer *

* B . Legierter Stahl : *

* ex VIII . Draht , auch überzogen , ausgenommen isolierte Drähte für die Elektrotechnik : *

* - nicht mit Spinnstoffen und anderen Metallen überzogen und nicht aus legiertem Stahl , der eines oder mehrere der folgenden Legierungselemente mit den angegebenen Gewichtshundertteilen enthält : 2 v.H . oder mehr Silicium , 2 v.H . oder mehr Mangan , 2 v.H . oder mehr Chrom , 2 v.H . oder mehr Nickel , 0,3 v.H . oder mehr Molybdän , 0,3 v.H . oder mehr Vanadin , 0,5 v.H . oder mehr Wolfram , 0,5 v.H . oder mehr Kobalt , 0,3 v.H . oder mehr Aluminium , 1 v.H . oder mehr Kupfer *

73.18 * Rohre ( einschließlich Rohrluppen ) aus Stahl , ausgenommen Waren der Tarifnr . 73.19 *

ex 73.21 * Konstruktionen sowie Teile von Konstruktionen ( z.B . Schuppen , Brücken und Brückenteile , Schleusentore , Türme , Masten , Pfeiler , Säulen , Gerüste , Bedachungen , Tür - und Fensterrahmen , Läden , Geländer , Gitter ) , aus Eisen oder Stahl ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche , Bänder , Stäbe , Profile , Rohre usw . aus Eisen oder Stahl : *

* - ausgenommen Schleusentore für hydraulische Anlagen *

ex 73.24 * Behälter aus Eisen oder Stahl für verdichtete oder verfluessigte Gase : *

* - geschweisst , mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger *

73.25 * Kabel , Seile , Litzen , Seilschlingen und ähnliche Waren , aus Stahldraht , ausgenommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik : *

* ex B . andere : *

* - ausgenommen voll - oder halbverschlossene Tragseile für Drahtseilbahnen und Bewehrungskabel für Spannbeton *

73.26 * Stacheldraht ; verwundener Runddraht oder Flachdraht , aus Stahl , auch mit Stacheln *

73.27 * Gewebe , Gitter und Geflechte , aus Stahldraht ; Streckblech aus Stahl : *

* A . Gewebe , Gitter und Geflechte *

ex 73.29 * Ketten jeder Grösse und Teile davon , aus Eisen oder Stahl : *

* - Galle - , Renold - oder Morseketten mit einer Gelenklänge von 2 cm oder weniger , ausgenommen Ketten für Schlüssel *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

73.31 * Stifte , Nägel , zugespitzte Krampen , gewellte oder abgeschrägte Klammern , Ringnägel , Haken und Reißnägel , aus Eisen oder Stahl , auch mit Kopf aus anderen Stoffen , ausgenommen solche mit Kupferkopf *

73.32 * Bolzen und Muttern ( auch mit Gewinde ) , Schwellenschrauben , Schrauben , Ringschrauben und Schraubhaken , Niete , Splinte , Keile und ähnliche Waren der Schrauben - und Nietenindustrie , aus Eisen oder Stahl ; Unterlegscheiben ( auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben ) aus Stahl : *

* A . ohne Gewinde : *

* ex I . aus vollem Material gedrehte Schrauben , Muttern , Niete und Unterlegscheiben , mit einer Stiftdicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm : *

* - ausgenommen Waren für die Befestigung von Schienen und Schrauben ; Niete *

* ex II . andere *

* - ausgenommen Waren für die Befestigung von Schienen und Schrauben ; Niete *

* B . mit Gewinde : *

* I . aus vollem Material gedrehte Schrauben und Muttern , mit einer Stiftdicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen Waren für die Befestigung von Schienen *

73.33 * Handnähnadeln , Häkelnadeln , Ahlen , Durchziehnadeln und ähnliche Waren für Näh - , Stick - , Filet - und andere Handarbeiten , Stichel zum Sticken , aus Stahl *

ex 73.35 * Federn und Federblätter , aus Stahl : *

* - Blattfedern für Fahrzeuge , ausser für Eisenbahnwagen *

* - Spiralfedern aus Draht oder Rundstäben , mit einem Durchmesser von mehr als 8 mm , oder aus Vierkant - oder Flachstäben , bei denen die kleinste Abmessung mehr als 8 mm beträgt *

ex 73.36 * Raumheizöfen , Heizapparate , Küchenherde ( einschließlich auch für Zentralheizung verwendbare Küchenherde ) , Kochgeräte , Kesselöfen , Warmhalteplatten und ähnliche Geräte , wie sie üblicherweise im Haushalt verwendet werden , nicht elektrisch , Teile davon , aus Eisen oder Stahl : *

* - aus Schweiß - , Walz - oder Schmiedeeisen oder -stahl , ausgenommen Kochgeräte *

ex 73.37 * Heizkessel ( ausgenommen solche der Tarifnr . 84.01 ) und Heizkörper , für Zentralheizung , nicht elektrisch beheizt , Teile davon , aus Eisen oder Stahl ; Heißlufterzeuger und -verteiler ( einschließlich solcher , die auch als Verteiler von frischer oder klimatisierter Luft dienen können ) , nicht elektrisch beheizt , mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse , Teile davon , aus Eisen oder Stahl : *

* - aus Schweiß - , Walz - oder Schmiedeeisen oder -stahl *

73.38 * Haushaltsartikel , Hauswirtschaftsartikel , sanitäre und hygienische Artikel , Teile davon , aus Eisen oder Stahl ; Stahlwolle ; Schwämme , Putzlappen , Handschuhe oder ähnliche Waren zum Scheuern , Polieren oder dergleichen , aus Eisen oder Stahl : *

* B . andere : *

* I . Abwaschbecken und Waschbecken , Teile davon , aus rostfreiem Stahl *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen Stahlwolle , Schwämme , Putzlappen , Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern , Polieren oder dergleichen *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

73.40 * Andere Waren aus Eisen oder Stahl : *

* A . aus Gusseisen *

* ex B . andere : *

* - ausgenommen Stahlstäbchen und dergleichen für Korsetts und andere Bekleidungsgegenstände *

74.03 * Stäbe , Profile und Draht , aus Kupfer , massiv *

ex 74.07 * Rohre ( einschließlich Rohlinge ) und Hohlstangen , aus Kupfer : *

* - ausgenommen unbearbeitete oder angestrichene , lackierte , emaillierte oder anders vorbearbeitete ( einschließlich Mannesmannrohre und geschmiedete Rohre ) , auch mit Muffen oder Flanschen , aber ohne weitere Bearbeitung , mit einer Wanddicke von mehr als 1 mm und mit einem Innendurchmesser von mehr als 80 mm *

74.18 * Haushaltsartikel , Hauswirtschaftsartikel , sanitäre und hygienische Artikel , Teile davon , aus Kupfer *

ex 74.19 * Andere Waren aus Kupfer : *

* - ausgenommen folgende Waren : *

* - Stecknadeln , Schieber und Haarnadeln ( ausser Schmucknadeln ) , Fingerhüte sowie Metallteile für Gürtel , Korsette und Hosenträger *

* - Tanks , Fässer , Bottiche und ähnliche Behälter , für Stoffe aller Art ( ausser Druck - oder Flüssiggas ) , mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l , ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung , auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung *

* - Ketten jeder Grösse und Teile davon *

76.04 * Blattmetall , Folien und dünne Bänder , aus Aluminium ( auch geprägt , zugeschnitten , gelocht , überzogen , bedruckt oder auf Papier , Pappe , Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt ) , mit einer Dicke ( ohne Unterlage ) von 0,20 mm oder weniger *

76.06 * Rohre ( einschließlich Rohlinge ) und Hohlstangen , aus Aluminium *

76.08 * Konstruktionen sowie Teile von Konstruktionen ( z.B . Schuppen , Brücken und Brückenteile , Türme , Masten , Pfeiler , Säulen , Gerüste , Bedachungen , Tür - und Fensterrahmen , Geländer ) , aus Aluminium ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche , Stäbe , Profile , Rohre usw . , aus Aluminium *

76.12 * Kabel , Seile , Litzen und ähnliche Waren , aus Aluminiumdraht , ausgenommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik *

76.15 * Haushaltsartikel , Hauswirtschaftsartikel , sanitäre und hygienische Artikel , Teile davon , aus Aluminium *

82.01 * Spaten , Schaufeln , Hacken aller Art , Gabeln , Rechen und Schaber ; Äxte , Häpen und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten ; Sensen und Sicheln , Heu - und Strohmesser , Heckenscheren , Keile und anderes Handwerkszeug für die Landwirtschaft , den Gartenbau und die Forstwirtschaft *

82.02 * Handsägen eller Art , Sägeblätter aller Art ( einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter ) : *

* A . Handsägen aller Art *

* B . Sägeblätter : *

* I . Bandsägeblätter *

* ex III . andere : *

* - Handsägeblätter *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

82.03 * Kneifzangen und andere Zangen aller Art , auch zum Schneiden , Pinzetten ; Schrauben - und Spannschlüssel ; Locheisen und Lochzangen , Rohrschneider , Bolzenschneider und dergleichen , Scheren zum Schneiden von Metallen , Feilen und Raspeln , zum Handgebrauch *

82.04 * Anderes Handwerkszeug , ausgenommen die in anderen Tarifnummern dieses Kapitels erfassten Waren ; Ambosse , Schraubstöcke , Lötlampen , Feldschmieden , Schleifapparate zum Hand - oder Fußbetrieb und Glasschneidediamanten *

82.05 * Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen und mechanischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug ( z.B . zum Treiben , Stanzen , Gewindeschneiden , Gewindebohren , Bohren , Fräsen , Ausweiten , Schneiden , Drehen , Schrauben ) , einschließlich Zieheisen , Preßmatrizen zum Warmstrangpressen von Metallen , Erd - , Gesteins - und Tiefbohrwerkzeuge , mit arbeitendem Teil : *

* ex A . aus unedlen Metallen : *

* - ausgenommen Bohrer *

* ex B . aus Hartmetallen : *

* - ausgenommen Bohrer *

* ex C . aus Diamant oder Preßdiamant : *

* - ausgenommen Bohrer *

* ex D . aus anderen Stoffen : *

* - ausgenommen Bohrer *

82.09 * Messer , andere als Messer der Tarifnr . 82.06 , mit schneidender oder gezahnter Klinge ( einschließlich Klappmesser für den Gartenbau ) , und Klingen dafür *

ex 82.12 * Scheren und Scherenblätter : *

* - ausgenommen Schneiderscheren *

82.13 * Andere Messerschmiedewaren ( einschließlich Baumscheren , Scherapparate , Hackmesser für Metzger und zum Küchengebrauch sowie Papiermesser ) ; Messerschmiedewaren zur Hand - und Fusspflege und dergleichen ( einschließlich Nagelfeilen ) und Zusammenstellungen solcher Waren *

82.14 * Löffel , Schöpfkellen , Gabeln , Tortenschaufeln , Fischmesser , Buttermesser , Zukkerzangen und ähnliche Tischgeräte *

82.15 * Griffe aus unedlen Metallen für Waren der Tarifnrn . 82.09 , 82.13 und 82.14 *

83.01 * Schlösser ( einschließlich Verschlüsse und Verschlußbügel mit Schloß ) , Sicherheitsriegel und Vorhängeschlösser , alle diese zum Schließen mit Schlüsseln , als Geheimschlösser oder elektrische Schlösser , auch Teile davon , aus unedlen Metallen ; Schlüssel für diese Waren , aus unedlen Metallen *

83.02 * Beschläge und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen , für Möbel , Türen , Treppen , Fenster , Fensterläden , Karosserien , Sattlerwaren , Koffer , Reisekisten oder andere derartige Waren ( einschließlich automatische Türschließer ) ; Kleiderhaken , Huthaken , Hutablagen , Stützen , Konsolen und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen *

83.06 * Statütten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung , aus unedlen Metallen ; Rahmen für Photographien , Bilder und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen ; Spiegel aus unedlen Metallen : *

* A . Statütten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung *

ex 83.09 * Verschlüsse , Verschlußbügel , Schnallen , Spangen , Klammern , Haken , Ösen und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen , für Bekleidung , Schuhe , Planen , Täschnerwaren und zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren ; Hohlniete und Zweispitzniete , aus unedlen Metallen ; Perlen und Flitter , aus unedlen Metallen : *

* - ausgenommen Perlen und Flitter *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

83.13 * Stopfen , Spunde mit Schraubgewinde , Spundbleche , Flaschenkapseln , Abreißkapseln , Gießpfropfen , Plomben und ähnliches Verpackungszubehör , aus unedlen Metallen *

83.15 * Draht , Stäbe , Rohre , Platten , Kügelchen , Elektroden und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen oder Hartmetallen , mit Dekapier - oder Flußmitteln überzogen oder gefuellt , zum Schweissen oder Löten von Metall oder Hartmetall ; Drähte und Stäbe , aus gepulverten unedlen Metallen agglomeriert , zum Metallisieren im Aufspritzverfahren *

ex 84.01 * Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf ( Dampfkessel ) ; Kessel für überhitztes Wasser : *

* - ausgenommen Teile *

84.06 * Kolbenverbrennungsmotoren : *

* C . andere Motoren : *

* I . Verbrennungsmotoren mit Fremdzuendung mit einem Hubraum : *

* a ) von 250 cm3 oder weniger : *

* ex 2 . andere : *

* - mit einer Leistung von 25 kW oder weniger , auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 *

* b ) von mehr als 250 cm3 ; *

* ex 1 . für die industrielle Montage *

* von Einachs-Ackerschleppern der Tarifstelle 87.01 A , *

* von Kraftwagen zum Befördern von Personen ( einschließlich Kombinationskraftwagen ) , mit weniger als 15 Sitzplätzen , *

* von Kraftwagen zum Befördern von Gütern , mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm3 , *

* von Kraftwagen zu besonderen Zwecken der Tarifnr . 87.03 : *

* - mit einer Leistung von 25 kW oder weniger *

* 2 . andere : *

* ex bb ) andere : *

* - mit einer Leistung von 25 kW oder weniger *

* II . Verbrennungsmotoren mit Selbstzuendung : *

* ex a ) Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge : *

* - mit einer Leistung von 25 kW oder weniger *

* b ) andere : *

* ex 1 . für die industrielle Montage *

* von Einachs-Ackerschleppern der Tarifstelle 87.01 A , *

* von Kraftwagen zum Befördern von Personen ( einschließlich Kombinationskraftwagen ) , mit weniger als 15 Sitzplätzen , *

* von Kraftwagen zum Befördern von Gütern , mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm3 , *

* von Kraftwagen zu besonderen Zwecken , der Tarifnr . 87.03 : *

* - mit einer Leistung von 25 kW oder weniger *

* 2 . andere : *

* - mit einer Leistung von 25 kW oder weniger *

* D . Teile : *

* II . von anderen Motoren : *

* ex a ) für Luftfahrzeuge , schwerer als Luft : *

* - Zylinder , Zylinderlaufbüchsen , Kolbenbolzen , Kolben und Kolbenringe *

* ex b ) für andere Zwecke : *

* - Zylinder , Zylinderlaufbüchsen , Kolbenbolzen , Kolben und Kolbenringe *

84.07 * Wasserturbinen , Wasserräder und andere hydraulische Kraftmaschinen : *

* B . Wasserturbinen , Wasserräder und andere hydraulische Kraftmaschinen *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.10 * Flüssigkeitspumpen , einschließlich nichtmechanische Pumpen und Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser ; Hebewerke für Flüssigkeiten ( z . B . Becherwerke , Schöpfwerke , Bandelevatoren ) : *

* ex A . Ausgabepumpen , die mit Flüssigkeitsmesser ausgestattet oder zur Aufnahme eines Flüssigkeitsmessers eingerichtet sind : *

* - Teile *

* B . andere Pumpen : *

* II . andere : *

* ex a ) Pumpen : *

* - ausgenommen Pumpen für Berieselungsanlagen und Tauchpumpen mit angekuppeltem Motor , ohne Innenauskleidung aus keramischem Material oder Gummi , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 1 000 kg *

* b ) Teile *

* C . Hebewerke für Flüssigkeiten ( z . B . Becherwerke , Schöpfwerke , Bandelevatoren ) *

84.11 * Luftpumpen , einschließlich Vakuumpumpen ; Luft - und Gaskompressoren ; Freikolbengeneratoren ; Ventilatoren und dergleichen : *

* C . Ventilatoren und dergleichen : *

* ex II . andere : *

* - mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 200 kg , ausgenommen Teile *

84.15 * Maschinen , Apparate , Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung , mit elektrischer oder anderer Ausrüstung : *

* C . andere : *

* ex I . Kühlschränke mit einem Inhalt von mehr als 340 Litern : *

* - mit einem Stückgewicht von mehr als 200 kg *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen auf einen gemeinsamen Sockel montierte oder aus gegenseitig abhängigen Teilen bestehende Aggregate für Kühlschränke , Schränke und Möbel mit den entsprechenden Kühlvorrichtungen , mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 kg , sowie Teile *

ex 84.16 * Kalander und Walzwerke , ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen ; Walzen für diese Maschinen : *

* - ausgenommen Kalander mit bis zu 3 Walzen oder einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Walzwerke für die gummiverarbeitende Industrie und die Nahrungsmittelindustrie ; Teile für die Maschinen dieser Tarifnummer *

84.17 * Apparate und Vorrichtungen , auch elektrisch beheizt , zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge , z . B . Heizen , Kochen , Rösten , Destillieren , Rektifizieren , Sterilisieren , Pasteurisieren , Dämpfen , Trocknen , Verdampfen , Kondensieren oder Kühlen , ausgenommen Haushaltsapparate ; nichtelektrische Warmwasserbereiter und Badeöfen : *

* ex A . Apparate zum Erzeugen von Waren der Tarifstelle 28.51 A ( EURATOM ) : *

* - Dampf - oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon *

* ex B . Apparate , ihrer Beschaffenheit nach zum Trennen bestrahlter Kernbrennstoffe , zum Behandeln radioaktiver Abfälle oder zum Aufbereiten bestrahlter Kernbrennstoffe zur Wiederverwendung bestimmt ( EURATOM ) : *

* - Dampf - oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon *

* C . Wärmeaustauscher : *

* ex II . andere : *

* - Teile *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.17 ( Fortsetzung ) * D . Dampffiltriermaschinen und andere Maschinen zum Zubereiten von Kaffee oder anderen heissen Getränken : *

* ex I . elektrisch beheizt : *

* - Teile *

* ex II . andere : *

* - Teile *

* E . medizinisch-chirurgische Sterilisierapparate : *

* ex I . elektrisch beheizt : *

* - Teile *

* ex II . andere : *

* - Dampf - oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon *

* F . andere : *

* ex I . Warmwasserbereiter und Badeöfen , nicht elektrisch : *

* - für den Haushalt *

* ex II . andere : *

* - Dampf - oder Heißlufttrockner mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg sowie Teile davon *

ex 84.20 * Waagen , auch zu Prüf - oder Kontrollzwecken , ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg ; Gewichte für Waagen aller Art : *

* - Waagen , automatisch oder halbautomatisch , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 250 kg , ausgenommen Teile *

84.22 * Maschinen , Apparate und Geräte , zum Heben , Beladen , Entladen oder Fördern ( z . B . Aufzuege , Fördermaschinen , Winden , Flaschenzuege , Krane , Stetigförderer , Seilschwebebahnen ) , ausgenommen Maschinen , Apparate und Geräte der Tarifnummer 84.23 : *

* B . andere : *

* ex I . Maschinen , Apparate und Geräte , ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben hochradioaktiver Stoffe bestimmt ( EURATOM ) : *

* - ausgenommen Zugwinden , Flaschenzuege und Rollenkloben sowie Teile *

* ex II . selbstfahrende Krane auf Rädern , nicht auf Schienen fahrbar : *

* - ausgenommen Teile *

* ex III . Walzwerkmaschinen folgender Art : Rollgänge zum Zuführen oder Fördern des Walzguts ; Kipper , Wender und Manipulatoren , für Rohblöcke ( Ingots ) , Luppen , Stäbe oder Platten : *

* - ausgenommen Teile *

* ex IV . andere : *

* - ausgenommen Zugwinden , Flaschenzuege und Rollenkloben , Fahrzeughubwinden und -hebeböcke sowie Teile *

ex 84.24 * Maschinen , Apparate und Geräte für die Landwirtschaft oder den Gartenbau zum Aufbereiten , Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen , einschließlich Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze : *

* - Streichbretter und Schare , ausgenommen solche aus Gusseisen oder Stahlguß , Streichbleche , Scheiben , Vorschäler , Messerseche und Scheibenseche für Pfluege ; Zinken für Kultivatoren und Unkrauteggen ; Scheiben für Pulverisatoren ; Jät - , Häufel - und Furchenziehvorrichtungen für Unkrautjätmaschinen *

ex 84.27 * Pressen , Mühlen , Quetschen und andere Maschinen , Apparate und Geräte zum Bereiten von Wein , Most , Fruchtsaft oder dergleichen : *

* - Traubenmühlen mit Abbeervorrichtung und kontinuierliche Keltern , ausgenommen Teile davon *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.31 * Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zellulosebrei oder Papierhalbstoff oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe : *

* A . zum Herstellen von Papier oder Pappe *

* ex B . andere : *

* - ausgenommen Liniermaschinen mit einem Stückgewicht von 2 000 kg oder weniger *

84.36 * Düsenspinnmaschinen und -apparate zum Herstellen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ; Spinnstoffvorbereitungs - und Spinnstoffaufbereitungsmaschinen ; Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder Zwirnen von Spinnstoffen ; Maschinen zum Fachen , Spulen ( einschließlich Schußspulmaschinen ) , Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen *

84.37 * Web - , Wirk - , Strick - , Tüll - , Spitzen - , Stick - , Posamentier - und Netzknüpfmaschinen ; Vorbereitungsmaschinen und -apparate für die Weberei , Wirkerei , Strickerei usw . ( z . B . Schärmaschinen , Zettelmaschinen und Schlichtmaschinen ) : *

* ex A . Webmaschinen : *

* - mit einem Stückgewicht von 2 500 kg oder weniger , automatische ( ausgenommen Baumwollwebmaschinen ) und nichtautomatische *

* ex B . Wirk - und Strickmaschinen : *

* - Flachwirkmaschinen und -strickmaschinen *

* ex C . Tüll - , Spitzen - , Stick - , Felcht - , Posamentier - und Netzknüpfmaschinen : *

* - mit einem Stückgewicht von 2 500 kg oder weniger *

ex 84.38 * Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Tarifnr . 84.37 ( z . B . Schaftmaschinen , Jacquardmaschinen , Kett - und Schußfadenwächter und Webschützenwechsler ) ; Teile und Zubehör , erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate dieser Tarifnummer oder für Maschinen oder Apparate der Tarifnr . 84.36 oder 84.37 bestimmt ( z . B . Flügel , Kämme , Kratzengarnituren , Nadeln , Nadelstäbe , Platinen , Spindeln , Spinndüsen , Weblitzen , Webschäfte und Webschützen ) : *

* - ausgenommen Teile und Zubehör für Spinnmaschinen ( Riffelwalzen mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 2,5 kg ; Spindeln , Druckwalzen sowie Achsen und Spannrollen für Spindelschnüre , mit Kugel - , Rollen - oder Nadellagern ) , gezahnte Stahlbänder für Kratzengarnituren und Spinndüsen aus Edelmetall *

84.40 * Maschinen und Apparate zum Waschen , Reinigen , Trocknen , Bleichen , Färben , Appretieren oder Ausrüsten von Garnen , Geweben oder anderen Spinnstoffwaren ( einschließlich Maschinen zum Waschen von Wäsche , zum Bügeln von Kleidern , zum Aufwickeln , Falten , Schneiden oder Auszacken von Geweben ) ; Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen ; Maschinen , wie sie üblicherweise zum Bedrucken von Garnen , Geweben , Filz , Leder , Tapetenpapier , Packpapier oder Fußbodenbelag verwendet werden ( einschließlich gravierte oder geätzte Druckplatten und Druckformzylinder für diese Maschinen ) : *

* B . Maschinen und Apparate zum Waschen von Wäsche , mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von nicht mehr als 6 kg ; Wringmaschinen für den Haushalt : *

* ex I . elektrisch betriebene : *

* - zum Waschen von Wäsche , ausgenommen Teile *

* ex II . andere : *

* - zum Waschen von Wäsche , ausgenommen Teile *

* ex C . andere : *

* - Maschinen und Apparate zum Waschen von Wäsche , ausgenommen Teile *

* - Maschinen und Apparate zum Färben von Spinnstoffwaren , ausgenommen Teile *

84.45 * Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen oder Hartmetallen , ausgenommen Maschinen der Tarifnrn . 84.49 und 84.50 *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.47 * Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz , Kork , Bein , Hartkautschuk , Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen , ausgenommen Maschinen der Tarifnr . 84.49 *

84.48 * Teile und Zubehör , erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Tarifnr . 84.45 , 84.46 oder 84.47 bestimmt , einschließlich Werkstück - und Werkzeughalter , sich selbst öffnende Gewindeschneidköpfe , Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen ; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen , aller Art *

84.51 * Schreibmaschinen ohne Rechenwerk ; Schriftschutzmaschinen : *

* A . Schreibmaschinen *

ex 84.56 * Maschinen und Apparate zum Sortieren , Sieben , Waschen , Zerkleinern , Mahlen oder Mischen von Erden , Steinen , Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen ; Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen , keramischen Massen , Zement , Gips oder anderen pulver - oder breiförmigen mineralischen Stoffen ; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand : *

* - Brecher mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg ; Mühlen und Granulatoren , mit und ohne Sortiersieb , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 5 000 kg ; Betonmischmaschinen , fahrbar oder fest , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 2 000 kg ; ausgenommen Teile und Zubehör für die genannten Maschinen und Apparate *

84.59 * Maschinen , Apparate und mechanische Geräte , in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen : *

* ex A . zum Erzeugen von Waren der Tarifstelle 28.51 A ( EURATOM ) : *

* - hydraulische Pressen , mit einem Stückgewicht von 5 000 kg oder weniger , und Pressen mit mechanischer Kraftübertragung , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 1 000 kg , ausgenommen Teile *

* ex C . ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbereiten bestrahlter Kernbrennstoffe zur Wiederverwendung ( z . B . Sintern von radioaktiven Metalloxiden , Ummanteln ) bestimmt ( EURATOM ) : *

* - hydraulische Pressen , mit einem Stückgewicht von 5 000 kg oder weniger , und Pressen mit mechanischer Kraftübertragung , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 1 000 kg , ausgenommen Teile *

* E . andere : *

* ex II . andere : *

* - hydraulische Pressen , mit einem Stückgewicht von 5 000 kg oder weniger , und Pressen mit mechanischer Kraftübertragung , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 1 000 kg , ausgenommen Teile *

ex 84.60 * Gießerei-Formkästen und Formen , wie sie üblicherweise für Metalle , Hartmetalle , Glas , mineralische Stoffe ( z . B . keramische Massen , Beton oder Zement ) , Kautschuk oder Kunststoff verwendet werden , ausgenommen Gießformen zum Gießen von Ingots , Masseln oder dergleichen ) : *

* - Formen und Kokillen für Maschinenguß *

84.61 * Armaturen und ähnliche Apparate ( einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile ) für Rohr - oder Schlauchleitungen , Dampfkessel , Tanks , Wannen oder ähnliche Behälter *

ex 84.62 * Wälzlager ( Kugel - , Rollen - und Nadellager aller Art ) : *

* - einreihige Wälzlager , bei denen die Kugeln nicht von Hand entfernt werden können oder bei denen die Kugelreihe nicht getrennt werden kann oder bei denen die Flächen der beiden Ringe in der gleichen Ebene liegen , mit einem Aussendurchmesser von mehr als 36 mm bis 72 mm , ausgenommen Teile *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.63 * Wellen und Kurbeln ; Lager , Lagergehäuse und Lagerschalen ; Zahnräder , Reibräder und Getriebe ( einschließlich Reibradgetriebe , Wechselgetriebe und andere regelbare Getriebe ) ; Schwungräder ; Riemen - und Seilscheiben ( einschließlich Seilrollen für Flaschenzuege ) ; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen : *

* B . andere : *

* - ex II . andere : *

* - Schaltgetriebe *

85.01 * Elektrische Generatoren ; Elektromotoren ; rotierende Umformer sowie Stromrichter ( z . B . Gleichrichter ) ; Transformatoren ; Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen : *

* B . andere Maschinen und Geräte *

ex 85.03 * Primärelemente und Primärbatterien : *

* - Trockenbatterien *

85.04 * Elektrische Akkumulatoren : *

B . andere : *

* I . Blei-Akkumulatoren *

85.06 * Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor *

85.12 * Elektrische Warmwasserbereiter , Badeöfen und Tauchsieder ; elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken ; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege ( z . B . Haartrockner , Dauerwellenapparate , Brennscheren und Brennscherenwärmer ) ; elektrische Bügeleisen ; Elektrowärmegeräte für den Haushalt ; elektrisch Heizwiderstände , ausgenommen solche der Tarifnr . 85.24 : *

* A . elektrische Warmwasserbereiter , Badeöfen und Tauchsieder : *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen Teile *

* B . elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken : *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen Teile *

* ex C . Elektrowärmegeräte zur Haarpflege ( z . B . Haartrockner , Dauerwellenapparate , Brennscheren und Brennscherenwärmer ) : *

* - ausgenommen Teile *

* D . elektrische Bügeleisen *

* E . Elektrowärmegeräte für den Haushalt : *

* ex II . andere : *

* - Kochplatten , Elektroherde und entsprechende Geräte für den Haushalt *

* F . elektrische Heizwiderstände *

85.13 * Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech - oder Telegraphentechnik , einschließlich solcher Geräte für Trägerfrequenzsysteme *

85.15 * Sende - und Empfangsgeräte für den Funksprech - oder Funktelegraphieverkehr ; Sende - und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen ( einschließlich der mit Tonaufnahme - oder Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger ) sowie Fernsehkameras ; Geräte für Funknavigation , Funkmessung oder Funkfernsteuerung : *

* A . Sende - und Empfangsgeräte für den Funksprech - oder Funktelegraphieverkehr ; Sende - und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen ( einschließlich der mit Tonaufnahme - oder Tonwiedergabegaräten kombinierten Empfänger ) sowie Fernsehkameras *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

85.15 ( Fortsetzung ) * B . andere Geräte : *

* II . andere : *

* C . Teile : *

* II . andere : *

* a ) Möbel und Gehäuse *

* b ) aus vollem Material gedrehte Stücke aus unedlen Metallen , deren grösster Durchmesser 25 mm nicht überschreitet *

* ex c ) andere : *

* - ausgenommen von portugiesischen Herstellern von Fernsehempfangsgeräten ausschließlich zur Herstellung dieser Geräte oder als für den Export bestimmte Ersatzteile zum Reparieren der von ihnen hergestellten Geräte eingeführte Mischstufen *

85.16 * Elektrische Verkehrssignal - , Verkehrssicherungs - , Verkehrsüberwachungs - und Verkehrssteuergeräte , für Schienen - und andere Verkehrswege , auch für Häfen und Flugplätze *

85.18 * Elektrische Festkondensatoren , Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren : *

* ex A . Festkondensatoren , ausgenommen Elektrolytkondensatoren : *

* - mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 500 kg , ausgenommen Teile davon *

* ex B . andere : *

* - Festkondensatoren , mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 500 kg , ausgenommen Teile davon *

85.19 * Elektrische Geräte zum Schließen , Öffnen , Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen ( z . B . Schalter , Relais , Sicherungen , Überspannungsableiter , Wanderwellenausgleicher , Steckvorrichtungen , Lampenfassungen und Verbindungskästen ) ; Fest - und Stellwiderstände ( einschließlich Spannungsteiler , ausgenommen Heizwiderstände ) ; gedruckte Schaltungen ; Schalt - und Verteilungstafeln und -schränke *

85.20 * Elektrische Glühlampen und Entladungslampen ( einschließlich solcher für Infrarot - oder Ultraviolettstrahlungen ) ; Bogenlampen : *

* A . Glühlampen für elektrische Beleuchtung : *

* II . andere : *

* ex B . andere Lampen : *

* - für elektrische Beleuchtung *

* ex C . Teile : *

* - für Lampen für elektrische Beleuchting *

85.23 * Isolierte ( auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte ) Drähte , Schnüre , Kabel ( einschließlich Koaxialkabel ) , Bänder , Stäbe und dergleichen , für die Elektrotechnik , auch mit Anschlußstücken : *

* B . andere : *

ex 87.09 * Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor , auch mit Beiwagen ; Beiwagen für Krafträder oder Fahrräder aller Art : *

* - Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor , mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 *

87.10 * Fahrräder , einschließlich Lastendreiräder und dergleichen , ohne Motor *

87.12 * Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Tarifnr . 87.09 , 87.10 oder 87.11 : *

* ex B . andere : *

* - Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge für Kranke oder Körperbehinderte , ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

89.01 * Wasserfahrzeuge , in der Tarifnr . 89.02 , 89.03 oder 89.04 weder genannt noch inbegriffen : *

* ex A . Kriegsschiffe : *

* - mit mechanischem Antrieb , ausgenommen Luftkissenfahrzeuge *

* B . andere : *

* ex I . Wasserfahrzeuge für die Seeschiffahrt : *

* - mit mechanischem Antrieb , ausgenommen Luftkissenfahrzeuge , von ordnungsgemäß gegründeten Wassersportvereinen oder deren Mitgliedern ausschließlich zur Verwendung beim Sport erworbene Wasserfahrzeuge , von Lotsenvereinigungen für den Dienstgebrauch erworbene Wasserfahrzeuge *

* II . andere : *

* ex a ) mit einem Stückgewicht von 100 kg oder weniger : *

* - mit mechanischem Antrieb , ausgenommen Luftkissenfahrzeuge , von ordnungsgemäß gegründeten Wassersportvereinen oder deren Mitgliedern ausschließlich zur Verwendung beim Sport erworbene Wasserfahrzeuge , von Lotsenvereinigungen für den Dienstgebrauch erworbene Wasserfahrzeuge *

* ex b ) andere : *

* - mit mechanischem Antrieb , ausgenommen Luftkissenfahrzeuge , von ordnungsgemäß gegründeten Wassersportvereinen oder deren Mitgliedern ausschließlich zur Verwendung beim Sport erworbene Wasserfahrzeuge , von Lotsenvereinigungen für den Dienstgebrauch erworbene Wasserfahrzeuge *

ex 90.03 * Fassungen für Brillen , Klemmer , Stielbrillen oder für ähnliche Waren ; Teile davon : *

* - ausgenommen solche aus Gold *

ex 90.04 * Brillen ( Korrektionsbrillen , Schutzbrillen und andere Brillen ) , Klemmer , Stielbrillen und ähnliche Waren : *

* - ausgenommen solche mit Fassungen aus Gold oder mit Goldplattierung oder vergoldet sowie Schutzbrillen für Gewerbe und Handwerk *

90.07 * Photoapparate ; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für photographische Zwecke sowie Photoblitzlampen ( andere als Entladungslampen der Tarifnr . 85.20 ) : *

* ex A . Photoapparate : *

* - mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 20 kg *

* B . Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für photographische Zwecke sowie Photoblitzlampen : *

* ex II . andere : *

* - mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 20 kg *

90.16 * Zeichen - , Anreiß - und Recheninstrumente und -geräte ( z . B . Zeichenmaschinen , Pantographen , Reißzeuge , Rechenschieber , Rechenscheiben ) ; Maschinen , Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Prüfen oder Kontrollieren , in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z . B . Auswuchtmaschinen , Planimeter , Mikrometer , Lehren , Eichmasse , Metermasse ) : Profilprojektoren : *

* ex A . Zeichen - , Anreiß - und Recheninstrumente und -geräte : *

* - Zeichendreiecke , Lineale , Winkelmesser und Kurvenlineale *

* - Reißzeuge , Verlängerungsschenkel für Zirkel , Zirkel , Reißfedern und dergleichen *

90.24 * Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Kontrollieren oder Regeln von Durchfluß , Füllhöhe , Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen wie Manometer , Thermostate , Flüssigkeitsstand - oder Gasstandanzeiger , Durchflußmesser , Wärmemengenzähler und automatische Zugregler für Feuerungen , ausgenommen Waren der Tarifnr . 90.14 : *

* B . andere : *

* I . Manometer *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

90.28 * Elektrische oder elektronische Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Prüfen , Kontrollieren , Regeln oder zum Analysieren *

91.04 * Andere Uhren : *

* ex A . elektrische oder elektronische : *

* - zum Aufstellen oder Aufhängen , vollständig , mit einem Gewicht von mehr als 500 g , sowie unvollständig , von beliebigem Gewicht *

* ex B . andere : *

* - zum Aufstellen oder Aufhängen , vollständig , mit einem Gewicht von mehr als 500 g , sowie unvollständig , von beliebigem Gewicht *

91.08 * Andere Uhrwerke , gangfertig *

92.11 * Schallplattenwiedergabegeräte , Diktiergeräte und andere Tonaufnahme - oder Tonwiedergabegeräte , einschließlich Platten - , Band - und Drahtspieler , mit oder ohne Tonabnehmer ; Bild - und Tonaufzeichnungsgeräte oder Bild - und Tonwiedergabegeräte , für das Fernsehen *

92.12 * Tonträger und andere Aufzeichnungsträger ( z . B . Platten , Zylinder , Wachsformen , Bänder , Filme , Drähte ) , für Geräte der Tarifnr . 92.11 oder für ähnliche Aufnahmeverfahren , zur Aufnahme vorgerichtet oder mit Aufzeichnung ; Matrizen und galvanoplastische Formen zum Herstellen von Schallplatten : *

* B . mit Aufzeichnung : *

* I . Aufnahmeplatten , Matrizen und andere Zwischenformen , ausgenommen Magnetbänder : *

* b ) andere *

* II . andere : *

* a ) Schallplatten : *

* 2 . andere *

* b ) andere Aufzeichnungsträger ( z . B . Bänder , Streifen , Filme und Drähte ) : *

* 1 . im magnetischen Aufzeichnungsverfahren bespielt , zur Tonwiedergabe bei kinematographischen Filmen *

* ex 2 . andere : *

* - ausgenommen solche für den Sprachunterricht *

94.01 * Sitzmöbel , auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können ( ausgenommen Möbel der Tarifnr . 94.02 ) ; Teile davon : *

* B . andere : *

* ex I . ihrer Beschaffenheit nach für Luftfahrzeuge ( schwerer als Luft ) bestimmt : *

* - ausgenommen solche aus Holz *

* ex II . andere : *

* - ausgenommen solche aus Holz , Korbweide oder anderen pflanzlichen Stoffen *

94.03 * Andere Möbel , Teile davon : *

* ex B . andere : *

* - aus unedlem Metall *

* - aus Holz , geschnitzt , furniert , gewachst , poliert oder lackiert , gedrechselt , gekehlt , angestrichen und mit beliebigem anderem Material als Leder , als Lederimitationen oder als Seide oder Kunstfasern enthaltenden Geweben bezogen *

* - aus Holz , mit Einlegearbeiten , lackiert , vergoldet , mit Edelholz , Metall oder anderem Material verziert und mit Leder , mit Lederimitationen oder mit Seide oder Kunstfasern enthaltenden Geweben bezogen *

* - aus anderem Material als Korbweide oder anderen pflanzlichen Stoffen *

97.02 * Puppen *

97.03 * Anderes Spielzeug ; Modelle zum Spielen : *

* ex A . aus Holz : *

* - ausgenommen Teile für Meccano-Baukästen und anderes technisches oder wissenschaftliches Lehrspielzeug *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

97.03 ( Fortsetzung ) * ex B . andere : *

* - ausgenommen Teile für Meccano-Baukästen und anderes technisches oder wissenschaftliches Lehrspielzeug *

98.01 * Knöpfe , Druckknöpfe , Manschettenknöpfe und dergleichen ( einschließlich Knopf-Rohlinge , Knopfformen und Knopfteile ) : *

* ex A . Knopf-Rohlinge und Knopfformen : *

* - ausgenommen Manschetten - und Kragenknöpfe sowie andere Knöpfe aus Fayence , Glas , Seide oder aus anderen Spinnstoffen *

* ex B . Knöpfe und Knopfteile : *

* - ausgenommen Manschetten - und Kragenknöpfe sowie andere Knöpfe aus Fayence , Glas , Seide oder aus anderen Spinnstoffen *

98.02 * Reißverschlüsse ; Teile davon ( z . B . Schieber ) : *

* ex A . Reißverschlüsse mit Zähnen aus unedlen Metallen und Teile von Reißverschlüssen aus unedlen Metallen : *

* - ausgenommen Teile *

* ex B . andere : *

* - ausgenommen Teile *

98.03 * Federhalter , Füllhalter , Kugelschreiber , Füllstifte ; Bleistifthalter und dergleichen ; Teile davon und Zubehör ( z . B . Bleistiftschützer , Klipse ) , ausgenommen Waren der Tarifnr . 98.04 oder 98.05 : *

* ex A . Füllhalter und Kugelschreiber : *

* - Kugelschreiber *

* ex B . andere Federhalter ; Füllstifte ; Bleistifthalter und dergleichen : *

* - Kugelschreiber *

* C . Teile und Zubehör : *

* ex I . aus vollem Metall gedrehte Stücke aus unedlen Metallen : *

* - von Kugelschreibern *

* ex II . andere : *

* - von Kugelschreibern *

ex 98.08 * Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder , auch auf Spulen ; Stempelkissen , auch getränkt , auch mit Schachteln : *

* - Farbbänder auf Spulen , für den sofortigen Gebrauch *

98.10 * Feuerzeuge und Anzuender ( z . B . mechanisch , elektrisch , katalytisch ) ; Teile davon , ausgenommen Steine und Dochte *

ex 98.12 * Frisierkämme , Einsteckkämme , Haarspangen und ähnliche Waren : *

* - aus Plastik oder Ebonit *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung

28.03 * Kohlenstoff ( insbesondere Ruß ) *

29.15 * Mehrbasische Carbonsäuren , ihre Anhydride , Halogenide , Peroxide und Persäuren ; ihre Halogen - , Sulfo - , Nitro - und Nitrosoderivate : *

* C . Aromatische mehrbasische Carbonsäuren : *

* I . Phthalsäureanhydrid *

* ex III . andere : *

* - Dibutyl(ortho)phthalate *

* - Dioctylorthophthalate *

* - Diiosooktyl - , Diisononyl - , Diisooktylphthalate *

* - andere Phthalsäureester : *

* - Diisobutylphthalate *

32.09 * Lacke , Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten ; andere Anstrichfarben ; mit Leinöl , Testbenzin ( white spirit ) , Terpentinöl , einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente ; Prägefolien ; Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf ; Lösungen im Sinne der Vorschrift 4 zu diesem Kapitel ; *

* A . Lacke ; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten , andere Anstrichfarben ; mit Leinöl , Testbenzin ( white spirit ) , Terpentinöl , einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente ; Lösungen im Sinne der Vorschrift 4 zu diesem Kapitel : *

* ex II . andere : *

* - in Vorschrift 4 zu Kapitel 32 definierte Polyurethanlösungen *

ex 34.02 * Organische grenzflächenaktive Stoffe ; grenzflächenaktive Zubereitungen und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel , auch Seife enthaltend : *

* - Äthoxylate *

* - Natrium - und Dodecan-1-ylsulfat *

* - Triäthanolaminsulfat und Dodecan-1-ylsulfat *

* - Sulfonsäure , Natriumalkylbenzolsulfonat und Ammoniumalkylbenzolsulfonat *

* - Gemische und Zubereitungen aus Natriumsulfat , Dodecan-1-ylsulfat und Triähtanolaminsulfat *

38.19 * Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien ( einschließlich Mischungen von Naturprodukten ) , anderweit weder genannt noch inbegriffen ; Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien , anderweit weder genannt noch inbegriffen : *

* ex X . andere : *

* - feuerfeste Beschichtungen der Art , wie sie in Gießereien zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit von Gußstücken verwendet werden *

* - wassersteinlösende und ähnliche Präparate für Heizkessel und zur Kühlwasserbehandlung in der Industrie *

39.01 * Kondensations - , Polykondensations - und Polyadditionserzeugnisse , auch modifiziert , auch polymerisiert , linear oder vernetzt ( z . B . Phenoplaste , Aminoplaste , Alkyde , Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester , Silikone ) : *

* C . andere : *

* II . Aminoplaste : *

* ex a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 : *

* - Aminoplastharze , mit Furfurylalkohol modifiziert , in veresterten Lösungen , zum Gebrauch in Gießereien *

* III . Alkyde und andere Polyester : *

* ex b ) andere : *

* - Polyester , ausgenommen Allylpolyester , gesättigt , in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) und b ) zu Kapitel 39 , zur Polyurethanherstellung *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

39.01 ( Fortsetzung ) * C . III . ex b ) - gesättigte ( Äthylen)poly(terephthalate ) , ausgenommen schwarze Polymere , in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 , in Zubereitungen für die Gußformerei oder das Strangpressen *

* - in Pulverform , mit Zusatzstoffen oder Pigmenten , für das Beschichten oder Lackieren unter Hitzeeinwirkung *

* ex V . Polyurethane : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 *

* ex VII . andere : *

* - Harze , andere als Epoxyharze , in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 : *

* - Polyätheralkohole *

* - Polyurethanbestandteile *

* - Epoxyharze ( Äthoxylinharze ) , in Pulverform , mit Zusatzstoffen oder Pigmenten , für Beschichtungen oder Lackierungen unter Hitzeeinwirkung *

39.02 * Polymerisations - und Mischpolymerisationserzeugnisse ( z . B . Polyäthylen , Polytetrahaloäthylene , Polyisobutylen , Polystyrol , Polyvinylchlorid , Polyvinylacetat , Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate , Polyacryl - und Polymethacrylderivate , Cumaron-Inden-Harze ) : *

* C . andere : *

* I . Polyäthylen : *

* a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 *

* ex b ) in anderen Formen : *

* - Bearbeitungsabfälle oder -bruchstücke *

* ex IV . Polypropylen : *

* - in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 *

* - Bearbeitungsabfälle oder -bruchstücke *

* VII . Polyvinylchlorid : *

* ex a ) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a ) oder b ) zu Kapitel 39 : *

* - Harzemulsionen zur Herstellung von Gemischen *

* - in Mikrosuspensionen *

* ex X . Vinylchlorid-Vinylazetat-Mischpolymerisate : *

* - Zubereitungen für das Pressen von Schallplatten *

40.06 * Naturkautschuk oder synthetischer Kautschuk , Latex von Naturkautschuk oder von synthetischem Kautschuk , nicht vulkanisiert , in anderen Formen oder in anderem Zustand ( z . B . Lösungen und Dispersionen , Rohre , Stäbe , Profile ) ; Waren aus nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischem Kautschuk ( z . B . überzogene oder imprägnierte Garne aus Spinnstoffen ; Scheiben , Ringe ) : *

* ex B . andere : *

* - Flicken für die Reparatur von Luftkammern oder Reifen *

40.07 * Fäden und Kordeln , aus Weichkautschuk , auch mit Spinnstofferzeugnissen überzogen ; Garne aus Spinnstoffen , mit Weichkautschuk getränkt oder überzogen : *

* ex A . Fäden und Kordeln , aus Weichkautschuk , auch mit Spinnstofferzeugnissen überzogen : *

* - Fäden , nicht überzogen , mit rundem Querschnitt *

56.01 * Synthetische und künstliche Spinnfasern , weder gekrempelt noch gekämmt : *

* ex A . synthetische Spinnfasern : *

* - aus Polyester , mit einer Länge von weniger als 65 mm und einer Festigkeit von mehr als 53 cN/tex *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

59.03 * Vließtoffe und Waren daraus , auch getränkt oder bestrichen : *

* ex B . andere : *

* - Vließtoffe als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten , beflockt *

* - Vließtoffe als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten , mit einem Gewicht von mindestens 17 g/m2 und höchstens 80 g/m2 *

ex 59.12 * Andere Gewebe , getränkt oder bestrichen ; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen , Atelierhintergründe und dergleichen : *

* - beflockt *

ex 70.06 * Gegossenes oder gewalztes Flachglas und " Tafelglas " ( auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt ) , auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert , in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : *

* - Floatglas , nicht verstärkt , ausgenommen einfach mattgeschliffenes Glas , mit einer Dicke von mehr als 2 mm bis einschließlich 10 mm *

70.20 * Glaswolle und andere Glasfasern , Waren daraus : *

* ex B . Textilfasern und Waren aus Textilfasern : *

* - Glasseidenstränge ( Rovings ) und Mats *

73.13 * Bleche aus Stahl , warm oder kalt gewalzt : *

* B . andere Bleche : *

* IV . plattiert , überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung : *

* ex d ) andere ( z . B . verkupfert , künstlich oxydiert , lackiert , vernickelt , verniert , plattiert , parkerisiert , bedruckt ) : *

* - mit Polyvinylchlorid überzogen *

ex 76.02 * Stäbe , Profile und Draht , aus Aluminium massiv *

* - Walzdraht *

84.10 * Flüssigkeitspumpen , einschließlich nichtmechanische Pumpen und Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser ; Hebewerke für Flüssigkeiten ( z . B . Becherwerke , Schöpfwerke , Bandelevatoren ) : *

* B . andere Pumpen : *

* II . andere : *

* ex a ) Pumpen : *

* - Tauchkreiselpumpen , ausgenommen Dosierpumpen *

84.12 * Klimageräte , bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit , die ein Ganzes bilden : *

* ex B . andere : *

* - ausgenommen Teile *

84.15 * Maschinen , Apparate , Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung , mit elektrischer oder anderer Ausrüstung : *

* C . andere : *

* ex I . Kühlschränke mit einem Inhalt von mehr als 340 Litern *

* - mit einem Stückgewicht von höchstens 200 kg , ausgenommen Teile *

* ex II . andere : *

* - Kühlschränke und Gefrier - und Tiefkühltruhen bzw . Gefrier - und Tiefkühlschränke mit einem Stückgewicht von höchstens 200 kg , ausgenommen Teile *

ex 84.20 * Waagen , auch zu Prüf - oder Kontrollzwecken , ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg ; Gewichte für Waagen aller Art : *

* - elektronische Absackwaagen , Abfuellwaagen und andere elektronische Waagen zur Verwiegung konstater Gewichtsmengen , programmierbar , ausgenommen Teile *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

ex 84.20 ( Fortsetzung ) * - elektronische Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren , ausgenommen Teile *

* - elektronische Brückenwaagen mit einer Hoechstlast von mehr als 5 000 kg , ausgenommen Teile *

* - elektronische Ladenwaagen mit Digitalanzeige , ausgenommen Teile *

* - Waagen und Plattformwaagen , elektronisch , mit Digitalanzeige , ausgenommen Personenwaagen und Teile *

84.41 * Nähmaschinen ( z . B . zum Nähen von Spinnstoffwaren , Leder oder Schuhen ) , einschließlich Möbel zum Einbau von Nähmaschinen ; Nähmaschinennadeln : *

* A . Nähmaschinen , einschließlich Möbel zum Einbau von Nähmaschinen : *

* ex III . Teile ; Möbel zum Einbau von Nähmaschinen : *

* - Teile für Nähmaschinen , durch Sintern hergestellt *

ex 84.42 * Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Bearbeiten von Häuten , Fellen oder Leder oder zum Herstellen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten , Fellen oder Leder , ausgenommen Nähmaschinen der Tarifnr . 84.41 : *

* - Preß-Schneidemaschinen für Häute , Felle oder Leder , ausgenommen Teile *

84.53 * Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten ; magnetische oder optische Schriftleser , Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Codes und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten , anderweit weder genannt noch inbegriffen *

* ex B . andere : *

* - digitale Kompakteinheiten , die sich aus mindestens einer Zentraleinheit sowie einer Ein - und Ausgabevorrichtung zusammensetzen , die in arbeitsfähiger Form in einem Gehäuse zusammengefasst sind , zur Verwendung in industriellen Systemen zur Erzeugung , Verteilung und Nutzung elektrischer Energie *

* - Modulatoren/Demodulatoren ( MODEM ) für die Datenübertragung *

84.59 * Maschinen , Apparate und mechanische Geräte , in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen *

* E . andere : *

* ex II . andere Maschinen , Apparate und mechanische Geräte : *

* - Spritzgießmaschinen , Extruder , Zerfaserer und Blasformmaschinen für die Be - und Verarbeitung von Kautschuk oder Kunststoff *

ex 84.62 * Wälzlager ( Kugel - , Rollen - und Nadellager aller Art ) : *

* - Wälzlagerringe , durch Sintern hergestellt , für Fahrräder *

84.63 * Wellen und Kurbeln ; Lager , Lagergehäuse und Lagerschalen ; Zahnräder , Reibräder und Getriebe ( einschließlich Reibradgetriebe , Wechselgetriebe und andere regelbare Getriebe ) ; Schwungräder ; Riemen - und Seilscheiben ( einschließlich Seilrollen für Flaschenzuege ) ; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen *

* B . andere : *

* ex II . andere : *

* - Lagerschalen , durch Sintern hergestellt *

* - mit einem Stückgewicht von höchstens 500 g *

* - für Zahnradgetriebe , selbstschmierend , aus Bronze oder Eisen *

85.04 * Elektrische Akkumulatoren : *

* B . andere : *

* ex II . andere Akkumulatoren : *

* - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren , nicht gasdicht *

Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

85.17 * Elektrische Signalgeräte ( ausgenommen Geräte der Tarifnrn . 85.09 und 85.16 ) zum Geben von hörbaren oder sichtbaren Signalen ( z . B . Läutewerke , Sirenen , Anzeigetafeln , Einbruchs - oder Diebstahlalarmgeräte , Feuermelder ) : *

* ex B . andere : *

* - ausgenommen Einbruchs - oder Diebstahlalarmgeräte und dergleichen sowie Teile davon *

87.02 * Kraftwagen zum Befördern von Personen oder Gütern ( einschließlich Sport - und Rennwagen und Oberleitungsomnibusse ) : *

* A . zum Befördern von Personen , einschließlich Kombinationskraftwagen : *

* I . mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb : *

* ex b ) andere : *

* - mit vier Antriebsraadern , einer Bodenfreiheit von mehr als 205 mm , einem Leergewicht von mehr als 1 350 kg und weniger als 1 900 kg , einem Gesamtgewicht von 1 950 kg oder mehr und weniger als 3 600 kg , mit Verbrennungsmotor mit Fremdzuendung und einem Hubraum von mehr als 1 560 cm3 und weniger als 2 900 cm3 oder mit Verbrennungsmotor mit Selbstzuendung und einem Hubraum von mehr als 1 980 cm3 und weniger als 2 500 cm3 *

* B . zum Befördern von Gütern : *

* II . andere : *

* a ) mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb : *

* 1 . Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor mit Fremdzuendung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder mehr oder mit Verbrennungsmotor mit Selbstzuendung und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder mehr : *

* ex bb ) andere : *

* ( - mit vier Antriebsraadern , einer Bodenfreiheit von mehr als 205 mm , einem Leergewicht von mehr als 1 350 kg und weniger als 1 900 kg , einem Gesamtgewicht von 1 950 kg oder mehr und weniger als 3 600 kg , mit Verbrennungsmotor mit Fremdzuendung und einem Hubraum von weniger als 2 900 cm3 ) *

* 2 . andere : *

* ex bb ) andere : *

* - mit vier Antriebsraadern , einer Bodenfreiheit von mehr als 205 mm , einem Leergewicht von mehr als 1 350 kg und weniger als 1 900 kg , einem Gesamtgewicht von 1 950 kg oder mehr und weniger als 3 600 kg , mit Verbrennungsmotor mit Fremdzuendung und einem Hubraum von mehr als 1 560 cm3 und weniger als 2 900 cm3 oder mit Verbrennungsmotor mit Selbstzuendung und einem Hubraum von mehr als 1 980 cm3 und weniger als 2 500 cm3 *

87.06 * Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Tarifnr . 87.01 , 87.02 oder 87.03 : *

* B . andere : *

* ex II . andere : *

* - Kolben und Führungen für Stoßdämpfer , durch Sintern hergestellt *

* - Teile , durch Sintern hergestellt , ausgenommen Karosserieteile , vollständige Schaltgetriebe , vollständige Hinterachsaggregate mit Antriebswellen und Ausgleichsgetriebe , Räder , Radteile und Zubehör von Rädern , Tragachsen und auf Trägerplatte befestigte Scheibenbremsbeläge *

* - Auswuchtgewichte für Räder *

87.12 * Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Tarifnr . 87.09 , 87.10 oder 87.11 : *

* ex B . andere : *

* - Zahnräder , durch Sintern hergestellt *

ex 90.17 * Medizinische , chirurgische , zahn - und tierärztliche Instrumente , Apparate und Geräte , einschließlich elektromedizinische Apparate und Geräte sowie Apparate und Instrumente für die Ophthalmologie *

* - Kunststoffspritzen