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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/3350

19.6.2026

BESCHLUSS DES RATES

vom 16. Juni 2026

zur Ersetzung eines stellvertretenden Mitglieds (Luxemburg) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

(C/2026/3350)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 5. März 2025 (2) hat der Rat die Vollmitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum vom 6 März 2025 bis zum 5. März 2028 ernannt.

(2)

Infolge des Ausscheidens von Herrn Armin KOEGEL ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds in der Gruppe der Regierungsvertreter frei geworden.

(3)

Luxemburg hat eine Kandidatin für den frei gewordenen Sitz vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Marie-Anne BISDORFF wird als Nachfolgerin von Herrn Armin KOEGEL für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 5. März 2028, zum stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. RAOUNA


(1)   ABl. C 218 vom 13.9.2003, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 5. März 2025 zur Ernennung der Vollmitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C, C/2025/1689, 13.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1689/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3350/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)