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19.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 323/29 |
BESCHLUSS (EU) 2018/2022 DER KOMMISSION
vom 17. Dezember 2018
zur Erstellung einer Liste qualifizierter Sachverständiger für die Beschwerdekammern der Eisenbahnagentur der Europäischen Union
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8561)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (1), insbesondere auf Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In der Verordnung (EU) 2016/796 wird der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) die Befugnis übertragen, Einzelentscheidungen in Bezug auf Fahrzeugzulassungen, Sicherheitsbescheinigungen und die Gewährleistung einer harmonisierten Einführung der streckenseitigen Ausrüstung für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) zu treffen. Zudem werden Beschwerdekammern eingerichtet, vor denen diese Einzelentscheidungen der Agentur angefochten werden können. |
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(2) |
Die Kommission hat am 25. Mai 2018 auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Verkehr eine Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht, um bis zum 30. Juni 2018 Bewerbungen einzuholen. Die Kommission erhielt Bewerbungen von 46 Kandidatinnen und Kandidaten. |
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(3) |
Die Kommission prüfte diese Bewerbungen anhand der in der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen genannten Kriterien. Dazu zählten Teilnahmekriterien sowie Kriterien hinsichtlich der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit, der erforderlichen Kenntnisse und der Gegenstände der Entscheidungen der Agentur, d. h. Fahrzeugzulassungen, einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und ERTMS. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wurden Kandidatinnen und Kandidaten, die in den zwei vorangegangenen Jahren in der Agentur gearbeitet hatten, vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Nach Prüfung der Bewerbungen wurden 40 Kandidatinnen und Kandidaten als qualifizierte Sachverständige für die Beschwerdekammern ausgewählt und in die Liste aufgenommen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang enthält die Liste der qualifizierten Sachverständigen für die Beschwerdekammern der Agentur.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Eisenbahnagentur der Europäischen Union gerichtet.
Artikel 3
Der Generaldirektor der Generaldirektion Mobilität und Verkehr informiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.
Brüssel, den 17. Dezember 2018
Für die Kommission
Violeta BULC
Mitglied der Kommission
ANHANG
LISTE DER QUALIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DIE BESCHWERDEKAMMERN DER EISENBAHNAGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION
Name
(in alphabetischer Reihenfolge)
Herr Filip ADAMKIEWICZ
Herr Ulrik BERGMAN
Herr Alain BERTRAND
Herr Denis BIASIN
Herr Daniele BOZZOLO
Herr Angelo Carlo CHIAPPINI
Frau Monika CHRAPUSTA
Frau Katarzyna CHRUZIK
Frau Carole COUNE
Herr Gilles DALMAS
Herr Alessio GAGGELLI
Herr Johannes GRÄBER
Frau Marzena GRABOŃ-CHAŁUPCZAK
Herr Luca Maria GRANIERI
Herr Patrizio GRILLO
Herr Joaquim José Martins GUERRA
Herr Stefano GUIDI
Herr Przemysław ILCZUK
Herr Adam JABŁOŃSKI
Herr Marek JABŁOŃSKI
Herr Konstantinos KAPETANIDIS
Herr Philippe LALUC
Herr Dariusz LISZEWSKI
Frau Joanna MARCINKOWSKA
Herr Maciej MICHNEJ
Herr Juha PIIRONEN
Herr Witold PORANKIEWICZ
Herr Frank Bernhard PTOK
Frau Daniela RANDT
Herr Renato RE
Herr Gabriele RIDOLFI
Frau Friederike ROER
Frau Kaisa SAINIO
Herr Jean-Baptiste SIMONNET
Herr Andreas THOMASCH
Herr Ad TOET
Frau Une Elina TYYNILÄ
Herr Rob VAN DER BURG
Herr Marcel VERSLYPE
Herr Marcin ZALEWSKI