26.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 304/1


BESCHLUSS (EU, EURATOM) 2019/1945 DES RATES

vom 19. November 2018

über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO) durch die Europäische Kommission

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung der nachstehenden Gründe:

(1)

Im Interesse des Schutzes der Interessen von Euratom, sollte die Mitgliedschaft in der KEDO über den 31. Mai 2015 hinaus weitergeführt werden, um eine endgültige Regelung rechtlicher und finanzieller Aspekte in Bezug auf die Beendigung des Leichtwasserreaktor-Projekts der KEDO und eine ordnungsgemäße Abwicklung der KEDO zu ermöglichen.

(2)

Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO) sollte geschlossen werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO) durch die Europäische Kommission wird zugestimmt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Geschehen zu Brüssel am 19. November 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI