32000D0409

2000/409/EG: Beschluß des Rates vom 19. Juni 2000 betreffend die Unterzeichnung und den Abschluß einer Vereinbarten Niederschrift zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea über den Weltmarkt im Schiffbausektor

Amtsblatt Nr. L 155 vom 28/06/2000 S. 0047 - 0048


Beschluß des Rates

vom 19. Juni 2000

betreffend die Unterzeichnung und den Abschluß einer Vereinbarten Niederschrift zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea über den Weltmarkt im Schiffbausektor

(2000/409/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Schiffbausektor steckt weltweit in einer tiefen Krise, die auf die Überkapazitäten in diesem Sektor zurückzuführen ist. Während die Werftindustrie in der Gemeinschaft im letzten Jahrzehnt ein Programm für Umstrukturierungen und Kapazitätsabbau durchgeführt hat, haben die koreanischen Schiffbauer ihre Produktionskapazitäten dagegen ab 1993 deutlich erhöht.

(2) Eine im Auftrag der Kommission durchgeführte Analyse der Aufträge koreanischer Werften durch einen unabhängigen Berater ergab, daß diese ihre Produkte zu Preisen anbieten, die deutlich unter den Gestehungskosten liegen. Aufgrund dieser Praktiken konnte die koreanische Industrie ihre Marktanteile beträchtlich steigern, insbesondere auf Kosten der Gemeinschaftsindustrie, die sich derzeit in einer kritischen Lage befindet. Angesichts dieser durch extrem niedrige Preise gekennzeichneten weltweiten Marktlage sanken die Marktanteile der Gemeinschaftsindustrie von 25 % im Jahre 1998 auf 17 % im Jahre 1999.

(3) Der Rat hat auf seinen Tagungen am 9. November 1999 und 18. Mai 2000 von dem ersten und zweiten nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1540/98 des Rates vom 29. Juni 1998 zur Neuregelung der Beihilfen für den Schiffbau(1) verfaßten Bericht der Kommission über die Lage des Weltmarkts im Schiffbausektor Kenntnis genommen und festgestellt, in welch kritischer Situation sich dieser Sektor weltweit befindet; er äußerte seine ernsthafte Besorgnis über derartige Praktiken, die den Interessen der Werften der Gemeinschaft schweren Schaden zufügen. In seinen Schlußfolgerungen forderte der Rat die Kommission unter anderem auf, sich weiter um faire Wettbewerbsbedingungen für den Sektor zu bemühen, indem sie unverzüglich konstruktive Verhandlungen mit der Republik Korea aufnimmt, um dem unlauteren Wettbewerb Einhalt zu gebieten.

(4) Entsprechend dieser Auflage hat die Kommission eine Anzahl intensiver Konsultationen mit der koreanischen Regierung geführt und den Entwurf einer Vereinbarten Niederschrift ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarten Niederschrift wird die koreanische Regierung verpflichtet sein, auf jede direkte oder indirekte Intervention zu verzichten, durch die koreanische Werften unterstützt werden, die sich in der Verlustzone befinden, ferner die international anerkannten Grundsätze zur Finanzierung und Rechnungslegung einzuhalten sowie dafür zu sorgen, daß die koreanischen Werften ihre Preise nach Marktkriterien festsetzen. Die Vereinbarte Niederschrift enthält auch einen Ad-hoc-Mechanismus für Konsultationen, durch den jedes von einer der Vertragsparteien aufgeworfene Problem unverzüglich behandelt werden soll.

(5) Die Vereinbarte Niederschrift sollte genehmigt werden

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Vereinbarte Niederschrift zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea über den Weltmarkt im Schiffbausektor wird genehmigt.

Der Wortlaut der Vereinbarten Niederschrift ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt ist, die Vereinbarte Niederschrift rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Luxemburg am 19. Juni 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. Capoulas Santos

(1) ABl. L 202 vom 18.7.1998, S. 1.