21.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 258/13


BESCHLUSS DARFUR/3/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 25. Juli 2006

zur Ernennung eines Militärberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan

(2006/634/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/557/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (1), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 5. Juli 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/468/GASP (2) zur Verlängerung und Überarbeitung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan angenommen.

(2)

Der EU-Sonderbeauftragte (EUSR) für Sudan stellt unter anderem die Koordinierung und Kohärenz der Beiträge der EU zur Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (AMIS) sicher. Nach Artikel 5 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP sorgt eine EU-Koordinierungszelle in Addis Abeba (ACC) unter Aufsicht des EUSR, die einen Politikberater, einen Militärberater und einen Polizeiberater umfasst, für die laufende Koordinierung mit allen einschlägigen EU-Akteuren und mit dem Administrative Control and Management Centre (ACMC) in der Befehlskette der Afrikanischen Union in Addis Abeba, um eine kohärente und rechtzeitige EU-Unterstützung für AMIS zu gewährleisten.

(3)

Der Rat hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Rahmen von Artikel 4 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP ermächtigt, den Militärberater des EUSR auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, der sich auf eine Empfehlung des EUSR stützt, zu ernennen.

(4)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat auf Empfehlung des EUSR vorgeschlagen, Oberst Marc BOILEAU zum neuen Militärberater des EUSR zu ernennen.

(5)

Nach Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der EU, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Oberst Marc BOILEAU wird zum Militärberater des EUSR für Sudan ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 28. Juli 2006 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2006.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Präsident

T. TANNER


(1)   ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 46.

(2)   ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 38.