AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - C. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mitgliedstaaten/Republik Finnland - 23. Gemeinsame Erklärung über die Verbringung radioaktiver Abfälle
Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0390
23. Gemeinsame Erklärung über die Verbringung radioaktiver Abfälle Die Vertragsparteien bestätigen, daß die EG-Rechtsvorschriften einen Mitgliedstaat nicht dazu verpflichten, eine bestimmte Lieferung radioaktiver Abfälle aus einem anderen Mitgliedstaat zu akzeptieren.