15.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 152/18


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 10. Juni 2005

zur Aufhebung der Entscheidung 2005/63/EG zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1705)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2005/437/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Durch die Entscheidung 2005/63/EG wurde Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt geändert. Allerdings wurden vor der Annahme dieser Entscheidung nicht alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß nach Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates (2) dem Europäischen Parlament übermittelt.

(2)

Die Entscheidung 2005/63/EG ist daher aufzuheben.

(3)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG (3) eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 2005/63/EG wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. Juni 2005

Für die Kommission

Stavros DIMAS

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34. Richtlinie zuletzt geändert durch die Entscheidung 2005/63/EG der Kommission (ABl. L 25 vom 28.1.2005, S. 73).

(2)   ABl. 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(3)   ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).